6320/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kameraden haben an mich

eine schriftliche Anfrage, betreffend „universitäre Forschungstätigkeit am AKH

Wien“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3:

Der vorliegende Fall ist dem Bundesministerium für Justiz durch ein Schreiben der

Volksanwaltschaft vom 5. Juli 1999 bekannt geworden.

 

Am 18. Mai 1999 erstattete Dr. SCH. bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige ge -

gen drei Universitätsprofessoren eines Instituts des Allgemeinen Krankenhauses

Wien. Er warf den Angezeigten vor, ihm drei Phiolen eines hochgiftigen For -

schungsmaterials gestohlen und von ihm als Beauftragter des Institutes erzielte For -

schungsergebnisse missbräuchlich als Arbeit der Professoren des Institutes dekla -

riert zu haben.

 

Die Staatsanwaltschaft Wien legte diese Anzeige am 24. Juni 1999 gemäß § 90

Abs. 1 StPO mit der Begründung zurück, dass die Publikation von in Gemeinschaft

eines Institutes geleisteten Forschungsarbeiten unter dem Namen des leitenden

Professors durchaus üblich sei. Die Frage des Eigentums an den von Dr. SCH. be -

anspruchten Gegenständen sei lediglich zivilrechtlicher Natur.

 

Der von Dr. SCH. wegen des behaupteten Diebstahls von angeblich in seinem Ei -

gentum stehenden Gegenständen eingebrachte Subsidiarantrag wurde mit Be -

schluss der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. Juli

1999 abgewiesen.

 

 

Zu 4:

Ähnliche Fälle sind dem Bundesministerium für Justiz nicht berichtet worden.