6323/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

14. Juli 1999 unter der Nr. 6603/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Notdurftverrichtung im militärischen Sperrgebiet Allentsteig“ gerichtet. Diese

Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Die Hinweistafeln auf den Wanderwegen am Truppenübungsplatz Allentsteig enthalten

folgenden Text:

 

WANDERWEGE

BIS AUF WIEDERRUF GESTATTET

ABWEICHEN UND BERÜHREN VON

MUNITION VERBOTEN!

 

Eine Hinweistafel mit dem in der Anfrage zitierten Wortlaut ist dem Truppenübungsplatz -

kommando Allentsteig nicht bekannt und würde im Falle der Benennung des Standortes

durch die Anfragesteller umgehend entfernt werden.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Im Bereich des Truppenübungsplatzes Allentsteig wurden entlang der Wanderwege

Toiletteanlagen aufgestellt, die den Wanderern zur Verrichtung ihrer Notdurft zur

Verfügung stehen.

Zu 2:

 

Gegen das Verlassen der vom Sperrgebiet ausgenommenen Wanderwege sprechen vor allem

Sicherheitsgründe.

 

Zu 3:

 

Es handelt sich um den Übersichtsplan über das Sperrgebiet Allentsteig (Maßstab 1:25.000),

der gemäß § 3 Abs. 1 der mit 1. September 1997 in Kraft gesetzten Verordnung BGBl. II Nr.

220/1997 beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres - Bau - und Vermessungs -

amt), beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und bei den vom Sperrgebiet

berührten Gemeinden Allentsteig, Zwettl, Pölla, Göpfritz an der Wild und Röhrenbach zur

Einsicht aufliegt.