6323/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
14. Juli 1999 unter der Nr. 6603/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Notdurftverrichtung im militärischen Sperrgebiet Allentsteig“ gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Hinweistafeln auf den Wanderwegen am Truppenübungsplatz Allentsteig enthalten
folgenden Text:
WANDERWEGE
BIS AUF WIEDERRUF GESTATTET
ABWEICHEN UND BERÜHREN VON
MUNITION VERBOTEN!
Eine Hinweistafel mit dem in der Anfrage zitierten Wortlaut ist dem Truppenübungsplatz -
kommando Allentsteig nicht bekannt und würde im Falle der Benennung des Standortes
durch die Anfragesteller umgehend entfernt werden.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im Bereich des Truppenübungsplatzes Allentsteig wurden entlang der Wanderwege
Toiletteanlagen aufgestellt, die den Wanderern zur Verrichtung ihrer Notdurft zur
Verfügung stehen.
Zu 2:
Gegen das Verlassen der vom Sperrgebiet ausgenommenen Wanderwege sprechen vor allem
Sicherheitsgründe.
Zu 3:
Es handelt sich um den Übersichtsplan über das Sperrgebiet Allentsteig (Maßstab 1:25.000),
der gemäß § 3 Abs. 1 der mit 1. September 1997 in Kraft gesetzten Verordnung BGBl. II Nr.
220/1997 beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres - Bau - und Vermessungs -
amt), beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und bei den vom Sperrgebiet
berührten Gemeinden Allentsteig, Zwettl, Pölla, Göpfritz an der Wild und Röhrenbach zur
Einsicht aufliegt.