6334/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ablinger und Genossinnen haben am 14.7.1999

an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6617/J betreffend „Finanzierung von

Begleitpersonen für den SchülerInnentransport von behinderten Kindern im Gele -

genheitsverkehr“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

ad 1

 

Die Schreiben des Herrn Landesrat Josef Ackerl sind mir bekannt. Selbstverständ -

lich habe ich diese auch schriftlich beantwortet.

 

ad 2, 3 und 6

 

Die Finanzierung der Fahrten von Begleitpersonen sind nicht unter dem Begriff der

Schülerfreifahrt im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 subsumierbar.

 

Die Übernahme von Fahrtkosten im Gelegenheitsverkehr ist nur für SchülerInnen

nach den gesetzlichen Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967

vorgesehen. Eine Vergütung der anteiligen Transportkosten für eine Begleitperson

würde daher im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben stehen und ist daher

nicht möglich.

 

ad 4

 

Der Kostenanteil für Begleitpersonen könnte - analog der Vorgangsweise bei ge -

mischten Transporten mit Kindergartenkindern - vom jeweiligen Bundesland, das

auch für die Kosten der Begleitpersonen aufkommt, übernommen werden.

 

ad 5

 

Über die Organisation des Transports von behinderten SchülerInnen in den Ländern

liegen mir keine Informationen vor.