6334/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ablinger und Genossinnen haben am 14.7.1999
an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6617/J betreffend „Finanzierung von
Begleitpersonen für den SchülerInnentransport von behinderten Kindern im Gele -
genheitsverkehr“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1
Die Schreiben des Herrn Landesrat Josef Ackerl sind mir bekannt. Selbstverständ -
lich habe ich diese auch schriftlich beantwortet.
ad 2, 3 und 6
Die Finanzierung der Fahrten von Begleitpersonen sind nicht unter dem Begriff der
Schülerfreifahrt im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 subsumierbar.
Die Übernahme von Fahrtkosten im Gelegenheitsverkehr ist nur für SchülerInnen
nach den gesetzlichen Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
vorgesehen. Eine Vergütung der anteiligen
Transportkosten für eine Begleitperson
würde daher im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben stehen und ist daher
nicht möglich.
ad 4
Der Kostenanteil für Begleitpersonen könnte - analog der Vorgangsweise bei ge -
mischten Transporten mit Kindergartenkindern - vom jeweiligen Bundesland, das
auch für die Kosten der Begleitpersonen aufkommt, übernommen werden.
ad 5
Über die Organisation des Transports von behinderten SchülerInnen in den Ländern
liegen mir keine Informationen vor.