6336/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben

am 15.7.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6638/J betreffend

„Alpenkonvention“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

ad 1

 

Österreich wird die im Rahmen der Implementierung der Alpenkonvention auf

Grundlage eines nationalen Konsenses bislang ausgearbeiteten Protokolle mögli -

cherweise im Rahmen der nächsten Tagung der Alpenkonferenz unterzeichnen.

Dass der Formalakt der Unterzeichnung Österreich aber nicht davon abhält, bereits

mit der Umsetzung von bislang vorgelegten Protokollen zu beginnen, zeigen bereits

diverse Anträge auf Umsetzung der Konventionsprotokolle in einzelnen Landtagen,

wie beispielsweise in Kärnten oder in Oberösterreich.

 

ad 2

 

Die konkrete österreichische Verhandlungsposition wird im Rahmen der nächsten

Sitzung des Nationalen Komitees am 15. September 1999 festgelegt werden.

Grundlage ist dabei weiterhin das Bemühen um ein Absenken der durch den Verkehr

hervorgerufenen Belastungen.

 

ad 3

 

Ausgangspunkt für die Diskussion war die Auffassung einiger Delegationen, dass

von den nationalen Parlamenten verabschiedete Dokumente nicht durch die

Annahme der Alpenkonvention einer Modifikation oder Novellierung unterzogen

werden können. Um dennoch den vorhandenen Rechtsbestand zu eruieren, wurde

auf Initiative Österreichs eine Bestandsaufnahme angeregt, um somit eine

vergleichbare, Zeitpunkt bezogene Ausgangslage für die Neuverhandlungen des

Verkehrsprotokolls zu erhalten.

 

Gegenwärtig ist daher im Artikel 8, Absatz 5 des Protokollentwurfes eine

Bestimmung enthalten, wonach die Regelungen des gesamten Artikels 8 nicht auf

Vorhaben, die in rechtlich verbindlichen nationalen Dokumenten bereits enthalten

sind, Anwendung finden sollen.

 

ad 4

 

Allein im Vorfeld der letztjährigen Ministerkonferenz von Bled am 16. Oktober 1998

hat es einen intensiven Briefverkehr meinerseits mit den hauptbetroffenen Landes -

hauptleuten gegeben, um die Junktimierung im Verkehrsprotokoll österreichintern zu

erörtern. Im Vorfeld des entsprechend einzubringenden Ministerratsvortrages hat es

auch zahlreiche Konsultationen auf Bundesebene gegeben. Mittlerweile hat die

Junktimierung dazu geführt, dass inhaltlich alle anderen Alpenstaaten einschließlich

der Europäischen Union für die besondere Situation Österreichs sensibilisiert wurden

und dass das bisher verhandelte Verkehrsprotokoll einer Neuverhandlung unterzo -

gen wird.

 

ad 5

 

Anknüpfend an die Beantwortung der Frage 4 darf ich noch einmal unterstreichen,

dass das Junktim dazu geführt hat, dass auch die anderen Delegationen von der

Sinnhaftigkeit einer Neuverhandlung des Verkehrsprotokolls überzeugt werden

konnten. Es ist mein erklärtes Ziel, in den Verhandlungen weiterhin auf ein für

Österreich akzeptables Verkehrsprotokoll hinzuarbeiten.

 

ad 6

 

Das Junktim, das bekanntlich auf einen Beschluss der Landeshauptleute zurückzu -

führen ist, wurde von mir nie als Blockadeinstrument verstanden, sondern lediglich

als ein Hilfsmittel, um auf die besondere Situation und Lage Österreichs als

Transitland im Alpenraum hinzuweisen und um gleichzeitig im Sinne der Solidarität

und Kooperation - wie in der Alpenkonvention ja festgelegt - alle anderen

Alpenstaaten einschließlich der EU von der Umsetzung der Ziele und Vorgaben der

Alpenkonvention zu überzeugen.