6337/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
16.7.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 6676 /J betreffend
„kostenadäquate Abgeltung für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der
Pensionsversicherung“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1
Die Überweisungen in Höhe von 22,7% des jährlichen KUG - Aufwandes betrugen:
Mrd. ÖS:
1988 0,606,06
1989 0,667,4
1990 0,693.3
1991 0,787,3
1992 1.169,2
1993 2.663,8
1994 2.511,3
1995 2.315.5
1996 2.197,4
1997 2.066,5
1998 1.697,2
Laut Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales kann in
den nächsten Jahren mit folgenden Beträgen gerechnet werden:
Mrd. ÖS:
1999 1,432
2000 1,455
2001 1,478
2002 1,502
2003 1,536
ad 3 bis 7
Die Ausgaben der Pensionsversicherung für KEZ - induzierte Leistungen setzen sich
aus verschiedenen Komponenten zusammen:
• solche, die sich aus der pensionsbegründenden Wirkung dieser Ersatzzeiten er -
geben,
• Kosten auf Grund der früheren Inanspruchnahme von Pensionen sowie
• Kosten durch Neubegründung von Pensionsansprüchen, die sonst nicht zu
Stande gekommen wären,
• solche, die als Fixbeträge zur monatlichen Pension zugeschlagen werden und
somit pensionserhöhend wirken.
Der FLAF leistet bereits seit 1988 Überweisungen aus dem Titel KEZ (Details siehe
in den Vorbemerkungen bzw. in Antwort zu Frage 1). Diese konnten seitens der PV -
Träger frühestens für Pensionen mit Stichtag ab 1.1.1993 für die Anrechnung von
Kindererziehungs - Ersatzzeiten herangezogen werden.
Die Ersatzzeiten - Regelung davor galt nur für Geburten von unselbstständig Er -
werbstätigen ab 1971 und diese Gruppe von Frauen stand zwischen 1988 und 1992
- abgesehen von den Ausnahmefällen einer Invaliditäts - oder Berufsunfähigkeitspen -
sion - noch nicht im Pensionsalter. Somit stellten die Überweisungen des FLAF an
die Pensionsversicherung im Zeitraum 1988 - 1992 in Höhe von knapp 4 Mrd. OS ein
Guthaben dar, das erst für Stichtage ab dem 1.1.1993 ausgabenseitig KEZ - relevant
verwendet werden konnte.
Eine eventuelle Neubemessung des FLAF - Beitrages zur Abgeltung des KEZ - Auf -
wandes setzt Folgendes voraus:
• Von Seiten des Sozialministeriums müssten nachvollziehbare Daten vorgelegt
werden. Die Geburtenzahlen alleine sind dafür nicht ausreichend. Es sind auch -
wegen der Überlappungsbestimmung - die Geburtenabstände und demografische
Prognosen, ferner die Überweisungen der Vergangenheit (1988 - 1992) mit zu be -
rücksichtigen.
• Weiters ist bei diesen Überlegungen mitzubedenken, dass das Ansteigen der
Frauenpensionen - nominell und der Höhe nach - und die damit verbundenen
Ausgaben nicht allein in der verbesserten KEZ - Anrechnung begründet ist, son -
dern mehrere Ursachen hat, insbesondere:
• das Ansteigen der Frauenerwerbstätigkeit,
• das Erreichen des Pensionsalters durch geburtenstarke Jahrgänge
• das Beziehen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder einer
Sonderunterstützung von rund 48 % der vorzeitigen Alterspensionistinnen.
In den Fällen, in denen die Anrechnung der Ersatzzeiten pensionsbegründend wirkt,
indem sie zur Erfüllung der Wartezeit beiträgt, findet dadurch auch eine starke Entla -
stung der Arbeitslosenversicherung statt. Die Berechnung dieser verschiedenen
Kostenkomponenten setzt eine aufwendige leistungsseitige Berechnung dar. Die
sachliche Zuständigkeit dafür liegt beim Sozialministerium.
Unabhängig davon gab es in meinem Ressort bereits Bemühungen um derartige
Berechnungen, das Zur - Verfügung - Stellen der dazu notwendigen Daten wurde je -
doch bisher vom Hauptverband als zu aufwendig abgelehnt.
ad 8
Es ist nicht Gegenstand meines Vollzugsbereiches Aussagen in
Anfragebeantwortungen von Mitgliedern der
Bundesregierung zu kommentieren.
Grundsätzlich möchte ich jedoch festhalten, dass Erziehungs - und Betreuungsarbeit
von Kindern gesellschaftlich unverzichtbar und ebenso wichtig wie Erwerbsarbeit ist.
Die Bereitschaft von Frauen, die dabei die Hauptarbeit leisten, dies kostenlos zu tun,
ist aus unterschiedlichen Gründen massiv zurückgegangen.
Es ist wichtig, allen Erwerbstätigen - ob mit oder ohne Kinder - zu vermitteln,
welchen Beitrag sie durch ihre Steuern zur Finanzierung der Alterssicherung leisten.