6341/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6627/J - NR/1999, betreffend Gemeinde Wald am

Schoberpaß - Zugeinstellung, die die Abgeordneten Wallner und Genossen am 15. Juli 1999 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg ist festzuhalten, daß gemäß Art. 52 Abs. 1 B - VG parlamentarische Anfragen in dem

Ausmaß zu beantworten sind, als es sich um Fragen handelt, die Gegenstand der Vollziehung

sind.

 

Was nun Fragen im Zusammenhang mit einem im Eigentum des Bundes stehenden Unterneh -

men anlangt, sind demgemäß nur Handlungen von Verwaltungsorganen erfaßt.

 

Die entsprechenden Fragen betreffen Handlungen von Unternehmensorganen. Ich habe daher

die Anfrage den Österreichischen Bundesbahnen vorgelegt; seitens der ÖBB wurde zu Ihren

Fragepunkten 1 sowie 3 bis 6 folgendes mitgeteilt:

 

Zu Frage 1:

 

Frequenzerhebungen ergaben, daß das Zugpaar D 712/713 (Wien Südbf - Bruck a.d. Mur -

Bischofshofen und zurück) von nur etwa 2040 Reisenden pro Tag benützt wurde.

Für D 712 (Wien Südbf -  Bruck a.d. Mur - Bischofshofen) wurde an Werktagen eine Ersatzlö -

sung mit Regionalzug 4476 (St. Michael - Selzthal) in ähnlicher Zeitlage geschaffen. Eine

Ersatzlösung für D 713 Bischofshofen - Bruck a.d. Mur - Wien Südbf) wird - insbesondere im

Hinblick auf den Schülerverkehr - mit zusätzlichen Aufenthalten in Wald am Schoberpaß und

Mautern bei D 15611 (Stainach - Irdning - Selzthal - Leoben - Graz) angeboten.

 

An Sonn- und Feiertagen ist das Liesingtal vormittags mit Regionalzug 4472 (St. Michael -

Wald am Schoberpaß/ an 7:34 Uhr - Selzthal) sowie mit Regionalzug 4474 (St. Michael - Wald

am Schoberpaß / an 09:22 Uhr - dzt. Führung mit Autobus) zu erreichen.

 

Zu Frage 2:

 

Das Bundesbahngesetz 1992 sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, nicht kostendeckende, also

gemeinwirtschaftliche Leistungen, bei den ÖBB gegen Bezahlung zu bestellen. Davon haben

bereits sämtliche österreichische Bundesländer durch den Abschluß von Verkehrsdienstever -

trägen mit den ÖBB Gebrauch gemacht, in denen das vom Land gewünschte Zugsangebot und

dessen Preis vereinbart wurde. In zahlreichen Fällen haben auch Gemeinden, Seilbahngesell -

schalten oder Fremdenverkehrsvereine von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und be -

stimmte Zugleistungen bestellt. Im Falle der Schoberpaßstrecke liegen solche Bestellungen

anscheinend nicht vor.

 

Zu Frage 3:

 

Grundsätzlich ist festzustellen, daß Verkehrsleistungen von den ÖBB nur bei Fehlen eines

entsprechenden Marktes zurückgenommen werden.

Dort wo ein adäquates Nachfragepotential vorhanden ist, unterliegt auch das Verkehrsangebot

einer ständigen Verbesserung. So wurden beispielsweise mit dem ambitionierten Projekt

„Steirertakt“ zahlreiche neue Bahn - und Busverbindungen in der Steiermark geschaffen.

 

Das Zugsangebot wird laufenden Bedarfskontrollen unterzogen und insbesondere auf die

Bedürfnisse der Schüler und Pendler abgestimmt.

 

Zu Frage 4:

 

Im Fahrplan 1999/2000 (30.05.1999 - 27.05.2000) stehen für Reisende aus dem bzw. in das

Liesingtal insgesamt 22 Verkehrsverbindungen (12 nach Bruck a.d. Mur / mit Anschluß nach

Graz bzw. Wien, 10 von Bruck a.d. Mur) zur Verfügung, wobei 3 Verbindungen je Richtung im

Schienenersatzverkehr mit Autobussen geführt werden.

 

Zu Frage 5:

 

Nein. Im Fahrplan 2000/2001 sind Änderungen der Zuganzahl nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 6:

 

Eine Ausweitung des Zugverkehrs im Palten/Liesingtal ist nur bei einer Bestellung und Bezah -

lung seitens der Gebietskörperschaften durchführbar, da eine betriebswirtschaftliche Führung

neuer Züge (mangels fehlender Nachfrage) nicht möglich ist.

 

Das Land Steiermark als auch die Steirische Verbundgesellschaft haben sich allerdings in

zahlreichen Verhandlungsrunden mit den beteiligten Gemeinden und den ÖBB gegen eine

Angebotserweiterung ausgesprochen, da die Fahrgastpotentiale einfach zu gering sind.