6346/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6654/J betreffend
Bergabbruch in der Gemeinde Schwaz, welche die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Mag.
Wurm, Reheis, Tegischer und Genossen am 16. Juli 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Der Felssturz ereignete sich am Samstag, dem 10. Juli 1999, nachmittags. Von der
Einsatzleitung wurde mein Kabinett erst am Sonntag, den 11. Juli 1999, informiert.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
MR Univ. Doz. Dr. Weber von der Montanbehörde wurde unverzüglich durch mein Kabinett
vom Ereignis verständigt und sofort nach Kenntnisnahme vom Vorfall von mir nach Schwaz
entsandt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Ich wurde unmittelbar nach Verständigung meines Kabinetts durch die Einsatzleitung von
meinen Mitarbeitern informiert.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Man kann davon ausgehen, dass den maßgeblichen Stellen in den Ländern die ab 1. Jänner
1999 maßgebliche neue Rechtslage bekannt ist und die für die Gemeindeaufsicht zuständigen
Organe der Länder diese Änderung an die Gemeinden weitergeben. Nach dem
Mineralrohstoffgesetz sind die Berghauptmannschaften nur mehr zur Abwicklung anhängiger
Verfahren zuständig.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Ich habe das Präsidium meines Ressorts beauftragt, entsprechende Maßnahmen zur
Einführung eines Journaldienstes zu treffen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
An der Klärung der Ursachen des Schwazer Felssturzes wird derzeit noch gearbeitet. Sollten
diese Untersuchungen ergeben, dass der Bergbau für das gegenständliche Ereignis kausal
war, würden die Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes über die Bergschadenshaftung
zum Tragen kommen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Nach dem Pingenfall im Jahr 1993 wurde auf Grund der aus den damals angestellten
Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse der Dolomitabbau von den Abbauen Kienberg I
und Kienberg II zu den Abbauen Kienberg III
und Krumörter IV hin verlegt. Diese Abbaue
wurden hinsichtlich der Dimensionierung bzw. Orientierung im Auftrag der
Berghauptmannschaft von Univ. Prof. Dr. Wagner von der Montanuniversität Leoben, und im
Auftrag der Unternehmung von Univ. Prof. Dr. Schubert von der Technischen Universität in
Graz neu bemessen. Dabei wurden insbesondere auch die Erkenntnisse aus der
Ursachenforschung über den Verbruch des Abbaues Kienberg I berücksichtigt.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Seit dem Pingenfall im Jahre 1993 wurden eine Reihe von Untersuchungsarbeiten
durchgeführt, sowie seismische Messungen vorgenommen. Weder die Auswertung der
kontinuierlichen seismischen Überwachung, noch eine obertägige und untertägige
Georisikostudie erbrachten einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen den
Felsstürzen und der Bergbautätigkeit.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Univ. Prof. Dr. Schubert hat den Entwurf seines Gutachtens am 31. März 1999 der
Berghauptmannschaft Innsbruck und der Stadtgemeinde Schwaz übergeben. Am 20. Mai
1999 war der Entwurf Gegenstand einer Diskussion mit Geologen des Landes Tirol. Hiebei
wurde von den Landesgeologen eine ausführliche Stellungnahme angekündigt, die mit
Schreiben vom 22. Juni 1999 eingegangen ist. Eine, auf ausdrücklichen Wunsch der
Landesgeologen durchgeführte Einarbeitung deren Stellungnahme in das Gutachten von
Univ. Prof. Dr. Schubert wurde innerhalb der hiefür erforderlichen Zeit vorgenommen; das
Gutachten wurde am 16. Juli 1999 vorgestellt.
Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:
Von der Montanbehörde wurden mit Bescheid von 12. Juli 1999 beim Dolomitbergbau sowie
bei dein in engem räumlichen
Naheverhältnis zu diesem stehenden Schaubergwerk
Zugangsbeschränkungen für das Grubengebäude und Kontrollverpflichtungen bei
Wiederaufnahme des Betriebes angeordnet.
Am 21. Juli 1999 fand in einem Verfahren nach § 179 MinroG eine Verhandlung statt. Um
u.a. die Ursachen des Felssturzes zu ergründen wurden zu klar umschriebenen Fragekreisen
Sachverständige bestellt, die nunmehr mit der Klärung des Vorfalls beschäftigt sind. Nach
Abschluss dieses Verfahrens wird zu beurteilen sein, ob und welche Maßnahmen seitens der
Montanbehörde zu setzen sind.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Dolomitabbaues ist,
dass eine Gefährdung von Personen und Sachen durch den Bergbau ausgeschlossen werden
kann.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Das erforderliche Kartenmaterial wurde derart aufbewahrt, daß es im Zuge der Ereignisse am
Eiblschrofen für die Einsatzleitung zur Verfügung stand.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums ist für den Bereich Bergbau lediglich
die Gewährung von Förderungen nach dem Bergbauförderungsgesetz 1979 vorgesehen. Nach
diesem Bundesgesetz können Bergbaubetriebe für die im Gesetz angeführten Zwecke
finanzielle Mittel erhalten.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Diese Frage betrifft wirtschaftshistorische Aspekte.