6349/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6686/J betreffend
Personalpolitik besonders in Vorstand und Aufsichtsrat der Österreichischen Donaubetriebs
AG (ÖDOBAG), welche die Abgeordneten Dr. Grollitsch, DI Hofmann, DI Schöggl und
Kollegen am 16. Juli 1999 an mich richteten, stelle ich einleitend fest:
Gegenüber der Aussage in der Einleitung, daß eine Senkung des vorgesehenen Budgets kaum
verwirklichbar zu sein scheint, stelle ich fest, daß das gesetzliche Ziel der
Budgetvorteilhaftigkeit der Organisationsprivatisierung erreicht wurde und weiter verfolgt
wird. Die Reduktion und Neustrukturierung des beamteten Personals kann keine Aufgabe der
Österreichischen Donau - Betriebs AG sein.
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Nach dem Ausscheiden des zweiten Vorstandsmitglieds wurde im Wege der öffentlichen
Ausschreibung versucht, die Stelle
nachzubesetzen. Die Ausschreibung ergab jedoch keinen
für die Funktion geeigneten Bewerber, sodaß mit einem Vorstandsmitglied bislang das
Auslangen gefunden wurde.
Es ist allerdings vorgesehen, ein zweites Vorstandsmitglied zu bestellen. Die dem
Unternehmenskonzept 1997 zugrunde liegenden Strategien und die darin vorgesehenen
Maßnahmen haben den Aufsichtsrat zu dieser Maßnahme veranlaßt.
Die Besetzung der Position des zweiten Vorstandsmitgliedes erfolgt aufgrund des
Ergebnisses der öffentlichen Ausschreibung nach den Bestimmungen des
Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, und einer von einem renommierten
Personalberatungsunternehmen vorgenommenen Bewertung der Bewerber.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Dem Aufsichtsrat der Österreichischen Donau - Betriebs AG gehören an:
Dr. Gustav Harmer, Brauer (Vorsitzender),
Dkfm. Sepp Strasser, kaufm. Angestellter (Vorsitzender - Stellvertr.),
Dr. Werner Dittenberger, Beamter,
Dipl. - Ing. Bernhard Bieringer, Bundesbediensteter,
Vom Betriebsrat entsandt:
Manfred Haßlacher, Beamter,
Gertraud Laher, Angestellte.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
In einem Dienstverhältnis zur öffentlichen Hand stehen:
Dr. Werner Dittenberger, Leiter der Abteilung IX/I des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten, Dipl. - Ing.
Bernhard Bieringer, Sachbearbeiter in der
Obersten Schiffahrtsbehörde, Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, sowie der
vom Betriebsrat entsandte Manfred Haßlacher.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Nach der geltenden Geschäfts - und Personaleinteilung des Wirtschaftsministeriums obliegt
die Dienst - und Fachaufsicht über die Wasserstraßendirektion der Abteilung IX/5. Der Leiter
der Abteilung IX/1 vertritt lediglich den Sektionschef im Verhinderungsfall. Dr. Dittenberger
kommt daher kein Einfluß auf die Auftragsvergabe der Wasserstraßendirektion zu.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Das Stellenbesetzungsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 26/1998, ist mit 1. März 1998 in Kraft
getreten. Es sieht ebenso wie das bis dahin in Geltung gestandene Bundesgesetz über die
öffentliche Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an denen Bund, Länder
oder Gemeinden beteiligt sind, BGBl. Nr. 521/1982, nur die öffentliche Ausschreibung von
Vorstandsmitgliedern (AG) oder Geschäftsführern (GesmbH) vor, nicht aber von Leitern
einzelner Geschäftsbereiche, die dem Leitungsorgan nicht angehören. Die Besetzung der
genannten Funktion erfolgte daher nicht unter Umgehung einer gesetzlich vorgesehenen
Ausschreibung.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Personalstruktur der Österreichischen Donau - Betriebs AG orientiert sich soweit sie
nicht durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 11/1992
vorgegeben ist - am jeweiligen Bedarf.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Nein, vielmehr enthält das Unternehmenskonzept 1997, welches auf dem Ergebnisbericht der
externen Unternehmensberatung beruht, auch ein umfassendes Personalkonzept, an dem sich
Personalmaßnahmen grundsätzlich orientieren.