6349/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6686/J betreffend

Personalpolitik besonders in Vorstand und Aufsichtsrat der Österreichischen Donaubetriebs

AG (ÖDOBAG), welche die Abgeordneten Dr. Grollitsch, DI Hofmann, DI Schöggl und

Kollegen am 16. Juli 1999 an mich richteten, stelle ich einleitend fest:

 

Gegenüber der Aussage in der Einleitung, daß eine Senkung des vorgesehenen Budgets kaum

verwirklichbar zu sein scheint, stelle ich fest, daß das gesetzliche Ziel der

Budgetvorteilhaftigkeit der Organisationsprivatisierung erreicht wurde und weiter verfolgt

wird. Die Reduktion und Neustrukturierung des beamteten Personals kann keine Aufgabe der

Österreichischen Donau - Betriebs AG sein.

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Nach dem Ausscheiden des zweiten Vorstandsmitglieds wurde im Wege der öffentlichen

Ausschreibung versucht, die Stelle nachzubesetzen. Die Ausschreibung ergab jedoch keinen

für die Funktion geeigneten Bewerber, sodaß mit einem Vorstandsmitglied bislang das

Auslangen gefunden wurde.

 

Es ist allerdings vorgesehen, ein zweites Vorstandsmitglied zu bestellen. Die dem

Unternehmenskonzept 1997 zugrunde liegenden Strategien und die darin vorgesehenen

Maßnahmen haben den Aufsichtsrat zu dieser Maßnahme veranlaßt.

 

Die Besetzung der Position des zweiten Vorstandsmitgliedes erfolgt aufgrund des

Ergebnisses der öffentlichen Ausschreibung nach den Bestimmungen des

Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, und einer von einem renommierten

Personalberatungsunternehmen vorgenommenen Bewertung der Bewerber.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Dem Aufsichtsrat der Österreichischen Donau - Betriebs AG gehören an:

Dr. Gustav Harmer, Brauer (Vorsitzender),

Dkfm. Sepp Strasser, kaufm. Angestellter (Vorsitzender - Stellvertr.),

Dr. Werner Dittenberger, Beamter,

Dipl. - Ing. Bernhard Bieringer, Bundesbediensteter,

 

Vom Betriebsrat entsandt:

Manfred Haßlacher, Beamter,

Gertraud Laher, Angestellte.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

In einem Dienstverhältnis zur öffentlichen Hand stehen:

Dr. Werner Dittenberger, Leiter der Abteilung IX/I des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten, Dipl. - Ing. Bernhard Bieringer, Sachbearbeiter in der

Obersten Schiffahrtsbehörde, Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, sowie der

vom Betriebsrat entsandte Manfred Haßlacher.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Nein.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Nach der geltenden Geschäfts - und Personaleinteilung des Wirtschaftsministeriums obliegt

die Dienst - und Fachaufsicht über die Wasserstraßendirektion der Abteilung IX/5. Der Leiter

der Abteilung IX/1 vertritt lediglich den Sektionschef im Verhinderungsfall. Dr. Dittenberger

kommt daher kein Einfluß auf die Auftragsvergabe der Wasserstraßendirektion zu.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Das Stellenbesetzungsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 26/1998, ist mit 1. März 1998 in Kraft

getreten. Es sieht ebenso wie das bis dahin in Geltung gestandene Bundesgesetz über die

öffentliche Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an denen Bund, Länder

oder Gemeinden beteiligt sind, BGBl. Nr. 521/1982, nur die öffentliche Ausschreibung von

Vorstandsmitgliedern (AG) oder Geschäftsführern (GesmbH) vor, nicht aber von Leitern

einzelner Geschäftsbereiche, die dem Leitungsorgan nicht angehören. Die Besetzung der

genannten Funktion erfolgte daher nicht unter Umgehung einer gesetzlich vorgesehenen

Ausschreibung.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Personalstruktur der Österreichischen Donau - Betriebs AG orientiert sich soweit sie

nicht durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 11/1992 vorgegeben ist - am jeweiligen Bedarf.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Nein.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Nein, vielmehr enthält das Unternehmenskonzept 1997, welches auf dem Ergebnisbericht der

externen Unternehmensberatung beruht, auch ein umfassendes Personalkonzept, an dem sich

Personalmaßnahmen grundsätzlich orientieren.