6354/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6720/J betreffend die

bevorstehende "WTO - Milleniumsrunde“, welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen

und Freunde am 16. Juli 199 an mich richteten, möchte ich einleitend festhalten, daß der

Grünen Fraktion ein Beamter zur Teilnahme an der für September geplanten

Podiumsdiskussion deren Termin allerdings zwischenzeitig verschoben wurde - namhaft

gemacht worden ist. Daß die Vorbereitungen zu dieser wichtigen Verhandlungsrunde

gänzlich am Parlament vorbeigehen, ist nicht zutreffend, da dem Parlament regelmäßig alle

Berichte über die Sitzungen der zuständigen EU - Ratsausschüsse gemäß Artikel 133 zugehen,

bei denen die Vorbereitung der nächsten WTO - Verhandlungsrunde diskutiert wird. In diesem

Zusammenhang ist festzuhalten, daß es der ausdrückliche Wunsch der Parlamentarier war,

umfassend über alle EU - Aktivitäten informiert zu werden. Es kann daher nicht der Regierung

nunmehr der Vorwurf gemacht werden, daß Informationen und „sogenannte EU - Dokumente“

in unübersichtlicher Menge im Parlament vorhanden sind. Wenn Informationen gewünscht

und verlangt werden, so obliegt es dem, der diese angefordert hat, diese auch entsprechend zu

nutzen und zu verwerten.

Der Vorwurf, daß mit den Gewerkschaften bisher kein Dialog in Sachen WTO -

Verhandlungsrunde gepflegt wurde, geht vollständig ins Leere, da der ÖGB sowie alle

anderen Sozialpartner zu all den einschlägigen Vorbereitungssitzungen (z.B. 133 -

Stellvertreter, wöchentlich) eingeladen wird. Außerdem werden alle relevanten Unterlagen

auch dem ÖGB zur Verfügung gestellt. Allerdings ist es nicht im Einflußbereich des

Wirtschaftsministeriums gelegen, ob und inwieweit der ÖGB seine Landesorganisationen

entsprechend in den innergewerkschaftlichen Informationsfluß einbindet.

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Es gibt eine Reihe von allgemeinen Studien zur Prüfung der Uruguay - Runden - Ergebnisse

sowohl durch die WTO als auch durch die OECD. Als Beispiele wären anzuführen:

 

„Assessing the General Agreement on Trade in Services“ von Hoekman, 1995: Teil des

Diskussionspapiers Nr. 307 der Weltbank mit dem Titel ,,The Uruguay Round and the

Developing Economies“; Studie der OECD aus 1993 „Assessing the Benefits of the Uruguay -

Round" sowie 1999 „Reaping the Full Benefits of Trade and Investment for Development“;

Studie des GATT - Sekretariats ,,The Result of the Uruguay - Round of Multilaterale Trade

Negotiations“, 1994.

 

Derzeit wird in der OECD an der Aktualisieriung der 1996 veröffentlichen Studie zu Handel,

Beschäftigung und Arbeitsnormen gearbeitet. Weiters wäre im Zusammenhang mit

Umweltfragen die OECD - Publikation „Guiding the Transition for Sustainable Development,

a Critical Role for the OECD“, 1997, zu erwähnen.

 

Von der EK wird im Vorbereitungsprozeß auf eine neue multilaterale Verhandlungsrunde

eine Analyse der nachhaltigen Auswirkungen durch weitere Liberalisierungen durchgeführt.

Antwort zu den Punkten 2 und 21 der Anfrage:

 

Österreich unterstützt wie alle EU - Mitglieder den Ansatz der EK für eine umfassende, dem

Prinzip des „Single Undertaking“ folgende Verhandlungsrunde in der WTO. Nur dadurch

kann sichergestellt werden, daß sich nicht der von den USA und einigen anderen wichtigen

Handelspartnern in der WTO favorisierte Sektorenansatz, der zu keinem ausgewogenen

Verhandlungsergebnis führen würde, durchsetzt. Durch eine größere Verhandlungsmasse im

Rahmen einer umfassenden Runde können jedenfalls die zu führenden Verhandlungen im

DL - und Landwirtschaftsbereich besser verfolgt werden.

 

Die Verhandlungen sollten möglichst rasch abgeschlossen werden, wobei von einer

Verhandlungsdauer von 3 Jahren (Arbeitshypothese) ausgegangen wird.

 

Den sogenannten „neuen Bereichen“ Handel und Umwelt, Handel und Investitionen, Handel

und Wettbewerb sowie Handel und soziale Standards müßte größte Priorität eingeräumt

werden. Es geht dabei weder darum, neue Handelshemmnisse - wie dies von

Entwicklungsländern bisweilen befürchtet wird - aufzubauen, noch eigene WTO - Standards

in diesen Bereichen einzuführen. Vielmehr sollte die Zusammenarbeit zwischen der WTO

und den einschlägigen internationalen Organisationen (z.B. International Labour Organisation

- ILO) ausgebaut und die Sensibilität für diese Themenbereiche, die auch um Konsumenten -,

Verbraucher - und Tierschutzinteressen erweitert werden könnten, im internationalen Handel

geschärft werden. Im Bereich Handel und Investitionen soll als Teil einer umfassenden

WTO - Verhandlungsrunde über multilaterale Investitionsregeln verhandelt werden. Dabei

wird es wesentlich sein, auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer einzugehen, das Prinzip

der nachhaltigen Entwicklung angemessen zu verankern und Eingriffe in die staatliche

Souveränität auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Österreich tritt dafür ein, daß

ein multilateraler Wettbewerbsrahmen errichtet wird. In den Verhandlungen sollen Prinzipien

und Regelungen zur Installierung und Umsetzung des Wettbewerbsrechts und ein Rahmen für

die internationale Kooperation zwischen den nationalen Wettbewerbspolitiken erfolgen.

Der Agrarbereich stellt einen sensiblen und schwierigen Verhandlungsbereich dar. Dabei

wird das Verhandlungsmandat der EU von der mit der Agenda 2000 festgeschriebenen

Gemeinsamen Agrarpolitik der EU bestimmt. Für Österreich ist es wesentlich, daß bestimmte

Bedingungen des Agrarabkommens wie die Green - und Blue Box, die Friedensklausel und

die spezifischen Schutzklauseln erhalten bleiben. Als wesentlich wird in diesem

Zusammenhang die Verankerung der mit dem Schlagwort „Multifunktionalität“ zu

verknüpfenden agrarpolitischen Instrumentarien im WTO - Regelwerk angesehen.

 

Im Dienstleistungsbereich tritt Österreich für einen umfassenden Ansatz ein, d.h. kein

Dienstleistungssektor soll aus den Verhandlungen von vornherein ausgeklammert sein.

Bezüglich Grad und Ausmaß der Verpflichtungen sollte jedoch im Hinblick auf die

Sensibilität bestimmter Sektoren (Personenbewegung, Audiovision) ein gewisser Spielraum

bleiben, der politisch verträgliche Lösungen erlaubt. So wären die Verhandlungen über die

Freizügigkeit natürlicher Personen zum Zweck der Dienstleistungserbringung mit dem Ziel

zu führen, daß Störungen des österreichischen Arbeitsmarktes vermieden werden.

 

Größtmögliche Transparenz sollte sowohl in der Vorbereitungsphase, als auch während der

Verhandlungen gewährleistet sein. Die Bürger sollen umfassend und laufend nicht nur auf

nationaler Ebene, sondern auch von der Europäischen Kommission in Brüssel informiert

werden. Auch soll die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament verstärkt werden.

 

Deutliche Liberalisierungssignale an die Entwicklungsländer sind notwendig, wobei vor

allem den am wenigsten entwickelten Ländern der Zutritt zu den Märkten der Industriestaaten

erleichtert werden sollte.

 

Die EU - Beitrittskandidaten sind in den EU - Meinungsbildungsprozeß einzubinden. Damit soll

auch von diesen Ländern eine weitestgehende Unterstützung der Anliegen der EU erreicht

werden.

Initiativen und Vorschläge über Handelserleichterungen, die vor allem den kleinen und

mittleren Unternehmen zugute kommen, sind im Rahmen der WTO zu unterstützen.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Der Vorbereitungsprozeß für die 3. WTO - Ministerkonferenz hat bereits im Herbst 1998

begonnen und ist in drei Phasen gegliedert. Mit Beendigung der 2. Phase Ende Juli 1999

wurden von den WTO - Mitgliedern mehr als 70 Vorschläge zu den einzelnen

Verhandlungsbereichen eingebracht. Von der Gemeinschaft wurden insgesamt 14 Beiträge

vorgelegt. Im Herbst 1999 wird auf Basis der eingebrachten Vorschläge der WTO - Mitglieder

ein Entwurf für die Ministererklärung von Seattle ausgearbeitet.

 

Österreich, wie alle anderen EU - Mitglieder, bringt keine nationalen Positionspapiere in die

WTO ein (siehe auch Gutachten des EuGH Nr. 1/94). Die von der EK in Genf vorgelegten

Gemeinschaftspapiere zu allen Verhandlungsbereichen wurden im Rahmen der Artikel 133 -

Ausschüsse in Brüssel erarbeitet. Die politischen Zielvorstellungen der EU - Handelsminister,

des RAA sowie der Staats - und Regierungschefs sind in diesem Gemeinschaftspapier

entsprechend berücksichtigt.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Wie schon unter Punkt 3 erwähnt, vertritt Österreich keine eigene Verhandlungsposition in

der WTO, sondern bringt die österreichische Position im Rahmen der EU - Koordinierung ein.

Die Festlegung dieser Position obliegt primär der Bundesregierung.

 

Vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurden bisher zum

Vorbereitungsprozeß für die 3. WTO - Ministerkonferenz zwei umfassende Berichte an den

Ministerrat vorgelegt und von diesem zur Kenntnis genommen. Ein weiterer Bericht mit der

grundlegenden österreichischen Haltung im Vorbereitungsprozeß für eine neue WTO -

Verhandlungsrunde wird unmittelbar nach der Sommerpause eingebracht werden.

Darüberhinaus wird der Ministerrat laufend über den Stand der Vorbereitungen der WTO -

Ministerkonferenz informiert bzw. werden falls erforderlich - entsprechende

Regierungsbeschlüsse herbeigeführt.

 

Dem österreichischen Parlament werden die Ergebnisse der Beratungen im Rahmen der Art.

133 - Ausschüsse gemäß Artikel 23e B - VG regelmäßig zur Kenntnis gebracht. Überdies sind

Verhandlungsergebnisse, die auch die Kompetenz der EU - Mitgliedstaaten berühren, vom

österreichischen Parlament gem. Art. 50 B - VG zu genehmigen.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Im Rahmen der Diskussionen in Genf hinsichtlich der Einbindung der Civil Society

(Zivilgesellschaft) und einer frühzeitigen Transparenz unterstützt Österreich nachdrücklich

die ehestmögliche Freigabe von nicht vertraulichen Dokumenten und die Abhaltung von

zusätzlichen Treffen auf höchster Ebene unter Einbeziehung von NGOs zu spezifischen

Themenbereichen (wie z.B. die High Level Meetings zu Handel und Umwelt sowie Handel

und Entwicklung im Frühjahr 1999).

 

Im Hinblick auf einen möglichst transparenten Vorbereitungsprozeß für eine neue

Verhandlungsrunde wurden im Bundesministerium fur wirtschaftliche Angelegenheiten im

Februar und Juli 1999 Informationsveranstaltungen für NGOs zur WTO - Verhandlungsrunde

abgehalten. Eine Folgeveranstaltung ist für September 1999 geplant.

 

Zur Einbeziehung der Interessenvertretungen darf auf die Ausführungen zu Punkt 11

verwiesen werden.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Wenn mit dieser Fragestellung die ausschließliche Geltung des multilateralen WTO -

Streitbeilegungsübereinkommen (DSU) für WTO - Mitgliedstaaten angesprochen ist, so ist

hiezu festzuhalten, daß es sich bei der WTO und dem in ihrem Rahmen vereinbarten

Streitbeilegungsübereinkommen um ein internationales Übereinkommen zwischen

Völkerrechtssubjekten handelt, das nur diesen Rechte zuerkennt und Pflichten auferlegt. Im

derzeit laufenden Revisionsprozeß steht allerdings die Übermittlung von schriftlichen

Stellungnahmen durch betroffene private Parteien vor der ersten Verhandlung im Sinne einer

verbesserten Transparenz des Systems zur Diskussion, ebenso wie unter bestimmten

Voraussetzungen die Öffentlichkeit der Verhandlungen.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Ja. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Schnittstellenbereiche Investitionen

sowie Handel und Wettbewerb in das WTO - Regelwerk einbezogen werden sollten, d.h. die

Ausarbeitung von multilateralen Investitionsregelungen und ein Rahmen für bindende

Prinzipien und Regelungen zur Installierung und Umsetzung des Wettbewerbsrechts

anzustreben ist.

 

Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ist derzeit ein plurilaterales

Abkommen und Österreich würde es begrüßen, wenn ein breiterer Teilnehmerkreis sich den

im o.g. Abkommen festgeschriebenen Prinzipien und damit auch dem WTO -

Streitbeilegungssystem unterwerfen würde.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Ja. Im Artikel 20 des Abkommens über die Landwirtschaft ist festgeschrieben, daß ein Jahr

vor Ende der Umsetzungsfrist (= 1.1.2000) Verhandlungen über mögliche weitere

Liberalisierungen begonnen werden. Für die EU und somit auch Österreich bildet die im

Rahmen der Agenda 2000 beschlossene Reform der GAP (gemeinsame Agrarpolitik) ein

wesentliches Element für diese Verhandlungen.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Österreich tritt für weitere Verbesserungen des bestehenden Abkommens, mit der Maßgabe,

daß neue Initiativen nicht die laufenden Arbeiten im TRIPS - Rat gefährden bzw. auch bereits

erzielt Errungenschaften nicht in Frage gestellt werden, ein.

 

In Artikel 27 TRIPS - Abkommen sind Ausnahmen von der Patentierbarkeit im Hinblick auf

den zu gewährenden Schutz für Pflanzenzüchtungen festgeschrieben. Österreich tritt mit

Nachdruck dafür ein, daß diese Ausnahmeregelungen nicht aufgeweicht werden. Um eine

Vereinheitlichung und ein sicheres Schutzniveau in der WTO zu verankern, sollten im

Rahmen einer neuen Verhandlungsrunde die Möglichkeiten einer Eingliederung des UPOV -

Aktes 91 untersucht werden.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Im WTO - Abkommen über den Dienstleistungshandel (GATS) ist festgelegt, daß mit Beginn

2000 weitere Liberalisierungsverhandlungen stattfinden. Osterreich tritt für umfassende

Verhandlungen ein, d.h. kein Dienstleistungssektor soll von den Verhandlungen a priori

ausgenommen bleiben. Ein wesentliches Anliegen bei den bevorstehenden Verhandlungen

wird die Erhöhung des Bindungsniveaus beim Marktzugang und bei der Inländerbehandlung

darstellen. Es werden Mittel und Wege zu finden sein, um einzelne WTO - Mitglieder an das

Liberalisierungsniveau fortgeschrittener Industrieländer heranzuführen.

 

Die Frage hinsichtlich der Lenkungskompetenz im Zusammenhang mit der Aufgabe von

staatlicher Souveränität ist nicht wirklich nachvollziehbar, da die staatliche Souveränität ein

Ausdruck dafür ist, daß die Lenkungskompetenz auch übertragen werden kann (EU - Beitritt).

Es ist festzuhalten, daß mit dem Beitritt Österreichs zur EU der Dienstleistungsbereich zu

einem Bereich mit gemischter Kompetenz wurde und Österreich als voll berechtigter Partner

in der Gemeinschaft die nationale Lenkungskompetenz beibehält bzw. auch übertragen kann.

Insbesondere ist die nationale Lenkungskomptenz bei der Niederlassung (Mode 3) und

Personenfreizügigkeit (Mode 4) weiterhin voll gegeben, womit Österreich über das

diesbezügliche Ausmaß der Aufgabe der nationalen Lenkungskompetenz selbst entscheiden

kann. Die Bundesregierung tritt dafür ein, daß die Verhandlungen über die Freizügigkeit

natürlicher Personen zum Zwecke der Dienstleistungserbringung mit dem Ziel geführt

werden, daß Störungen des österreichischen Arbeitsmarktes vermieden werden. Die

Verhandlungen im Bereich Kultur und Audiovisuelles sollten mit dem Ziel der

Aufrechterhaltung der kulturellen Souveränität der Mitgliedstaaten geführt werden.

 

Zur Einhaltung der nationalen Schutzniveaus siehe im übrigen auch Antwort zu Frage 11.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Eine Deregulierung der Arbeitsmärkte steht bei den kommenden GATS - Verhandlungen nicht

auf der Tagesordnung. Exzessive Wander - und Migrationsbewegungen - ausgelöst durch das

GATS - sind daher nicht zu erwarten. Für den effektiven Handel mit Dienstleistungen und

für die Sicherung des österreichischen Wirtschaftsstandortes sowie dessen Attraktivität für

ausländische Investoren ist es unerläßlich, daß die Durchlässigkeit der Grenzen für bestimmte

Gruppen von Arbeitnehmern im Rahmen der Dienstleistungserbringung, selbstverständlich

unter Einhaltung der nationalen Standards, gewährleistet ist. Gleiches gilt vice versa für

österreichische Dienstleister und Investoren im Ausland.

 

Es ist keinesfalls zu befürchten, daß bei Verhandlungen über die Freizügigkeit natürlicher

Personen zum Zwecke der Dienstleistungserbringung österreichischer Gesetze zum Schutz

der Arbeitnehmer eliminiert oder eingeschränkt werden müssen. Das Gegenteil ist der Fall.

Da im GATS im Hinblick auf Arbeitnehmerschutz das Gastlandprinzip greift, haben sich jene

Dienstleistungserbringer, die in den Genuß der Personenfreizügigkeit im Rahmen des GATS

kommen, an die österreichischen Vorschriften zu halten.

 

Da dieses Prinzip im GATS allgemein anerkannt ist, sind auch keine spezifischen

Maßnahmen österreichischerseits zu dessen Absicherung notwendig. Bei den Verhandlungen

wird aber darauf zu achten sein, daß die Festlegung und Eingrenzung der im GATS im

Hinblick auf die Personenbewegung Begünstigten möglichst eng und exakt erfolgt.

 

Die Position der Europäischen Gemeinschaft in der WTO wird im Rahmen des EU -

Ratsausschusses gemäß Artikel 133 ,,Dienstleistungen" abgestimmt (14 - Tagesrhythmus). Zur

Abstimmung der dort von Österreich vertretenen Haltung finden vor den Tagungen in Brüssel

regelmäßig interministerielle Besprechungen unter Einbindung aller berührten Ressorts sowie

der Interessenvertretungen (Wirtschaftskammer Österreich, Präsidentenkonferenz der

Landwirtschaftskammern Österreichs, Bundesarbeitskammer, Vereinigung Österreichischer

Industrieller, Österreichischer Gewerkschaftsbund) statt.

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Im federführend zuständigen Wirtschaftsministerium ist für den DL - Bereich in der Sektion II

ein Referat eingerichtet. Diese Frage ist insofern nicht beantwortbar, da die Bediensteten aller

einschlägigen Ressorts und Interessenvertretungen zu den einzelnen Teilbereichen des DL -

Handels ihre Stellungnahmen abgeben bzw. in den entsprechenden Meinungsbildungsprozeß

eingebunden werden.

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

In der EK ist in der GD I ein eigenes Referat unter der Leitung von Direktor Madlin

eingerichtet (Personalstand ca. 30 Personen). Zu den einzelnen Dienstleistungsbereichen

werden die Expertisen aus den in anderen Generaldirektionen bzw. Direktoraten

angesiedelten Bereichen eingebracht.

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Im Rahmen der Uruguay - Runden - Verhandlungen wurde im Bereich des Gesundheitswesens

von Österreich nur eine sehr geringe Verpflichtung (siehe dazu die österreichische GATS -

Liste), wie z.B. bei Hebammen und Krankenschwestern, eingegangen. Zu dem von den USA

für eine neue Liberalisierungsrunde geäußerten Wunsch betr. das Gesundheitswesen wäre

anzumerken, daß damit noch lange keine Aufgabe der bestehenden Beschränkungen

verbunden ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es als verfrüht anzusehen, über irgendwelche

Zugeständnisse in diesem Bereich zu spekulieren. Für Österreich als Mitglied der

Gemeinschaft werden im Zuge der Verhandlungen die defensiven und offensiven Interessen

abzuwiegen sein.

 

Das Übereinkommen über das öffentliche Vergabewesen (GPA) ist ein plurilaterales

Abkommen, das grundsätzlich den Waren - und Dienstleistungsbereich gemäß den

Bestimmungen des Abkommens umfaßt. Die bisherige Praxis hat jedoch gezeigt, daß sich de

facto aufgrund der komplizierten Notifizierungsvorschriften und Fristen kein Mitglied des

plurilateralen Abkommens mit der expliziten Ausschreibung für den Dienstleistungsbereich

auseinandersetzt und daher so gut wie keine Auswirkungen gegeben sind. In einer eigenen

WTO - Arbeitsgruppe (GATS - rules) befaßt man sich derzeit mit der Prüfung der Beziehung

zwischen dem GATS und dem GPA.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Österreich unterstützt den Ansatz der Europäischen Kommission, Fortschritte im Bereich der

Handelserleichterungen, insbes. zum Nutzen der Klein - und Mittelbetriebe, zu erzielen.

Mit diesem Ansatz werden keine Maßnahmen betr. Wareninspektionen bzw. - kontrollen im

sanitären und phytosanitären Bereich berührt. Notwendige Kontrollen sollen

selbstverständlich beibehalten werden, nur soll der bürokratische Aufwand hiebei auf das

erforderliche Mindestmaß reduziert werden (z.B. weltweit einheitliche Formulargestaltung

etc.).

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Zunächst ist unmißverständlich klarzustellen, daß es keine Transferierung des OECD/MAI -

Abkommensentwurfes in die WTO geben wird. Die EU und ihre Mitgliedstaaten treten seit

langem dafür ein, daß das Thema Investitionen im Rahmen einer umfassenden nächsten

Verhandlungsrunde der WTO behandelt werden soll. Damit soll der stark gestiegenen

Bedeutung von Direktinvestitionen für die Weltwirtschaft, die sich seit 1985 weltweit mehr

als vervierzehnfacht haben und nunmehr bereits 12 % zum Weltwohl stand (bzw. 1 % zum

österreichischen BIP) beitragen, Rechnung getragen werden.

 

Die EU und ihre Mitgliedstaaten bekennen sich dabei zu einem ausgewogenen Ansatz, der

das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung verankert und Eingriffe in die staatliche

Souveränität minimiert. Über konkrete Inhalte sind derzeit kaum Aussagen möglich, außer

daß der Schwerpunkt auf Nichtdiskriminierung (und nicht auf Investitionsschutz) liegen und

Marktzutritt nach dem ,,bottom - up“ (d.h. nicht ,,top - down") - Prinzip erfolgen dürfte. Ein

WTO - Investitionsabkommen sollte wie alle übrigen WTO - Abkommen dem bestehenden

WTO - Streitbeilegungsmechanismus unterliegen.

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Im Komitee für Handel und Umwelt wurden bisher umfassende Diskussionen zum Verhältnis

zwischen der WTO und den multilateralen Umweltabkommen, allerdings mit einem bisher

als nicht ausreichend zu bezeichnenden Ergebnis, geführt. Österreich tritt daher im Rahmen

einer neuen Verhandlungsrunde dafür ein, stärkere Kooperation und Integration der beiden

Bereiche zu erzielen. Es wird auch eine Erhöhung der rechtlichen Sicherheit für die

Anwendung von Handelsmaßnahmen im Bereich des Umweltschutzes angestrebt.

 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Es ist nicht richtig, daß sich die WTO - Schiedsrichter (Panels) bei allen die Umwelt und

Gesundheit berührenden Fragen bisher taub gestellt haben. Im Shrimps/Turtle Fall hat das

Berufungsorgan entschieden, daß eine Handelsbeschränkung nicht berechtigt ergriffen

worden sei, da die im Konflikt befindlichen Staaten sich nicht vor der Ergreifung dieser

Maßnahme bilateral oder multilateral auf eine Umweltschutzmaßnahme zu einigen versucht

hätten. Daß WTO - Panels nicht in umweltrelevanten Themen selbst entscheiden ist darauf

zurückzuführen, daß sich der Anwendungsbereich des DSU naturgemäß auf die von der

WTO umfaßten Abkommen wie das GATT, GATS, TRIPS usw. bezieht und das Panel nur

zur Entscheidung über diesbezügliche Rechtsverletzungen befugt ist.

Zum gesundheitlichen Bereich darf auf das SPS - Abkommen verwiesen werden, dessen

einschlägigen Bestimmungen über die Vorlage von Risikoanalysen im Hormonstreitfall von

der EU nicht entsprochen wurde. Im Zusammenhang mit der bestehenden Problematik, daß

wissenschaftliche Untersuchungen nicht immer zu eindeutigen und unwidersprochenen

Ergebnissen führen, tritt die Bundesregierung dafür ein, daß das "Precautionary Principle"

(Vorsichtsprinzip) in die einschlägigen Bestimmungen der WTO Eingang findet.

 

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

 

Die wirksamste Absicherung der Lebensmittelsicherheit ist bei zunehmender Liberalisierung

des Handels sowohl die Regelung des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten

Lebensmitteln, als auch die Kennzeichnung dieser Produkte, welche den mündigen

Konsumenten die Wahlmöglichkeit erlaubt. Diese Bereiche sind innerhalb der EU durch die

RL 90/220/EWG und die Novel - Food - Verordnung (EG - VO 258/97) geregelt. Innerhalb der

WTO gelten die einschlägigen Bestimmungen der TBT (Artikel 2) und SPS - Abkommen

(Artikel 5).

Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:

 

Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten liegen keine Informationen vor.

 

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Im Vorbereitungsprozeß in Genf sind sich die WTO - Mitglieder einig, daß auf die gegebenen

beschränkten Kapazitäten der Entwicklungsländer, aber insbesondere der am wenigsten

entwickelten Länder im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Verhandlungsstruktur besonders

Rücksicht genommen werden müsse. Zusätzlich werden Überlegungen für den Ausbau der

über den traditionellen Bereich hinausgehenden technischen Hilfeleistungen im Rahmen der

WTO angestellt.

 

Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

 

Wie im Dienstleistungsbereich ist auch im Landwirtschaftsbereich bereits im Abkommen

selbst die Einleitung weiterer Liberalisierungsverhandlungen beginnend mit 1.1.2000

festgelegt. Österreich tritt bei diesen Verhandlungen insbesondere auch dafür ein, daß die

unter dem Begriff der Multifunktionalität zusammengefaßten „Leistungen" der

Landwirtschaft außerhalb des reinen Produktionsprozesses im WTO - Regelwerk verankert

werden. Dieser Ansatz ist auch im Hinblick auf ein weiteres an - den - Rand - Drängen „der

kleinbäuerlichen Struktur“ in den EL von besonderer Bedeutung.

 

Anzuführen wäre auch noch, daß der Gemeinschaftsvorschlag für die Gewährung eines

weitestgehenden zollfreien Marktzuganges für die am wenigsten entwickelten Länder von

Österreich nachdrücklich unterstützt wird.

Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:

 

Für die Ausarbeitung von Sozialnormen ist allein die Internationale Arbeitsorganisation

(ILO) zuständig. Österreich tritt aber nachdrücklich dafür ein, daß die in Singapur vereinbarte

Zusammenarbeit zwischen ILO und WTO auch tatsächlich durchgeführt wird. Als Forum für

die Analyse dieser Zusammenarbeit setzt sich Österreich für die Errichtung einer WTO -

Arbeitsgruppe mit einem weit gefaßten Mandat zum Thema Handel und Arbeitsnormen ein.

 

Im Hinblick auf den massiven Widerstand der Entwicklungsländer zu diesem Thema wäre für

Österreich aus realistischen Gründen vorstellbar, daß sich dieses weitgefaßte Mandat

beispielsweise auf die Auswirkungen der Globalisierung bezieht, damit auch Raum für die

Anliegen der Entwicklungsländer gelassen wird. Langfristiges Ziel bleibt aber weiterhin die

Verankerung von sozialen Mindeststandards in der WTO.

 

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:

 

Grundsätzlich wäre festzuhalten, daß durch eine verstärkte Befassung der WTO mit

sogenannten „ethischen Themen“ sehr wohl ein erster Schritt in Richtung „globaler Ethik“

erfolgt.

 

In der WTO sind zunehmend Handelsstreitigkeiten aufgrund von Gütezeichen festzustellen.

Es wäre daher die Entwicklung von multilateralen Leitlinien für Gütezeichensysteme in der

WTO zu vertiefen. Im Bereich des Abkommens über technische Handelshemmnisse (TBT)

und des Abkommens über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS) werden im Rahmen

einer neuen Runde Überprüfungen der bestehenden Abkommen im Hinblick auf sowohl

freiwillige, als auch verpflichtende Kennzeichnungsregelungen angestrebt. Dieser Ansatz

wird von Österreich nachdrücklich unterstützt.