6354/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6720/J betreffend die
bevorstehende "WTO - Milleniumsrunde“, welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen
und Freunde am 16. Juli 199 an mich richteten, möchte ich einleitend festhalten, daß der
Grünen Fraktion ein Beamter zur Teilnahme an der für September geplanten
Podiumsdiskussion deren Termin allerdings zwischenzeitig verschoben wurde - namhaft
gemacht worden ist. Daß die Vorbereitungen zu dieser wichtigen Verhandlungsrunde
gänzlich am Parlament vorbeigehen, ist nicht zutreffend, da dem Parlament regelmäßig alle
Berichte über die Sitzungen der zuständigen EU - Ratsausschüsse gemäß Artikel 133 zugehen,
bei denen die Vorbereitung der nächsten WTO - Verhandlungsrunde diskutiert wird. In diesem
Zusammenhang ist festzuhalten, daß es der ausdrückliche Wunsch der Parlamentarier war,
umfassend über alle EU - Aktivitäten informiert zu werden. Es kann daher nicht der Regierung
nunmehr der Vorwurf gemacht werden, daß Informationen und „sogenannte EU - Dokumente“
in unübersichtlicher Menge im Parlament vorhanden sind. Wenn Informationen gewünscht
und verlangt werden, so obliegt es dem, der diese angefordert hat, diese auch entsprechend zu
nutzen und zu verwerten.
Der Vorwurf, daß mit den Gewerkschaften bisher kein Dialog in Sachen WTO -
Verhandlungsrunde gepflegt wurde, geht vollständig ins Leere, da der ÖGB sowie alle
anderen Sozialpartner zu all den einschlägigen Vorbereitungssitzungen (z.B. 133 -
Stellvertreter, wöchentlich) eingeladen wird. Außerdem werden alle relevanten Unterlagen
auch dem ÖGB zur Verfügung gestellt. Allerdings ist es nicht im Einflußbereich des
Wirtschaftsministeriums gelegen, ob und inwieweit der ÖGB seine Landesorganisationen
entsprechend in den innergewerkschaftlichen Informationsfluß einbindet.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Es gibt eine Reihe von allgemeinen Studien zur Prüfung der Uruguay - Runden - Ergebnisse
sowohl durch die WTO als auch durch die OECD. Als Beispiele wären anzuführen:
„Assessing the General Agreement on Trade in Services“ von Hoekman, 1995: Teil des
Diskussionspapiers Nr. 307 der Weltbank mit dem Titel ,,The Uruguay Round and the
Developing Economies“; Studie der OECD aus 1993 „Assessing the Benefits of the Uruguay -
Round" sowie 1999 „Reaping the Full Benefits of Trade and Investment for Development“;
Studie des GATT - Sekretariats ,,The Result of the Uruguay - Round of Multilaterale Trade
Negotiations“, 1994.
Derzeit wird in der OECD an der Aktualisieriung der 1996 veröffentlichen Studie zu Handel,
Beschäftigung und Arbeitsnormen gearbeitet. Weiters wäre im Zusammenhang mit
Umweltfragen die OECD - Publikation „Guiding the Transition for Sustainable Development,
a Critical Role for the OECD“, 1997, zu erwähnen.
Von der EK wird im Vorbereitungsprozeß auf eine neue multilaterale Verhandlungsrunde
eine Analyse der nachhaltigen Auswirkungen
durch weitere Liberalisierungen durchgeführt.
Antwort zu den Punkten 2 und 21 der Anfrage:
Österreich unterstützt wie alle EU - Mitglieder den Ansatz der EK für eine umfassende, dem
Prinzip des „Single Undertaking“ folgende Verhandlungsrunde in der WTO. Nur dadurch
kann sichergestellt werden, daß sich nicht der von den USA und einigen anderen wichtigen
Handelspartnern in der WTO favorisierte Sektorenansatz, der zu keinem ausgewogenen
Verhandlungsergebnis führen würde, durchsetzt. Durch eine größere Verhandlungsmasse im
Rahmen einer umfassenden Runde können jedenfalls die zu führenden Verhandlungen im
DL - und Landwirtschaftsbereich besser verfolgt werden.
Die Verhandlungen sollten möglichst rasch abgeschlossen werden, wobei von einer
Verhandlungsdauer von 3 Jahren (Arbeitshypothese) ausgegangen wird.
Den sogenannten „neuen Bereichen“ Handel und Umwelt, Handel und Investitionen, Handel
und Wettbewerb sowie Handel und soziale Standards müßte größte Priorität eingeräumt
werden. Es geht dabei weder darum, neue Handelshemmnisse - wie dies von
Entwicklungsländern bisweilen befürchtet wird - aufzubauen, noch eigene WTO - Standards
in diesen Bereichen einzuführen. Vielmehr sollte die Zusammenarbeit zwischen der WTO
und den einschlägigen internationalen Organisationen (z.B. International Labour Organisation
- ILO) ausgebaut und die Sensibilität für diese Themenbereiche, die auch um Konsumenten -,
Verbraucher - und Tierschutzinteressen erweitert werden könnten, im internationalen Handel
geschärft werden. Im Bereich Handel und Investitionen soll als Teil einer umfassenden
WTO - Verhandlungsrunde über multilaterale Investitionsregeln verhandelt werden. Dabei
wird es wesentlich sein, auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer einzugehen, das Prinzip
der nachhaltigen Entwicklung angemessen zu verankern und Eingriffe in die staatliche
Souveränität auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Österreich tritt dafür ein, daß
ein multilateraler Wettbewerbsrahmen errichtet wird. In den Verhandlungen sollen Prinzipien
und Regelungen zur Installierung und Umsetzung des Wettbewerbsrechts und ein Rahmen für
die internationale Kooperation zwischen den
nationalen Wettbewerbspolitiken erfolgen.
Der Agrarbereich stellt einen sensiblen und schwierigen Verhandlungsbereich dar. Dabei
wird das Verhandlungsmandat der EU von der mit der Agenda 2000 festgeschriebenen
Gemeinsamen Agrarpolitik der EU bestimmt. Für Österreich ist es wesentlich, daß bestimmte
Bedingungen des Agrarabkommens wie die Green - und Blue Box, die Friedensklausel und
die spezifischen Schutzklauseln erhalten bleiben. Als wesentlich wird in diesem
Zusammenhang die Verankerung der mit dem Schlagwort „Multifunktionalität“ zu
verknüpfenden agrarpolitischen Instrumentarien im WTO - Regelwerk angesehen.
Im Dienstleistungsbereich tritt Österreich für einen umfassenden Ansatz ein, d.h. kein
Dienstleistungssektor soll aus den Verhandlungen von vornherein ausgeklammert sein.
Bezüglich Grad und Ausmaß der Verpflichtungen sollte jedoch im Hinblick auf die
Sensibilität bestimmter Sektoren (Personenbewegung, Audiovision) ein gewisser Spielraum
bleiben, der politisch verträgliche Lösungen erlaubt. So wären die Verhandlungen über die
Freizügigkeit natürlicher Personen zum Zweck der Dienstleistungserbringung mit dem Ziel
zu führen, daß Störungen des österreichischen Arbeitsmarktes vermieden werden.
Größtmögliche Transparenz sollte sowohl in der Vorbereitungsphase, als auch während der
Verhandlungen gewährleistet sein. Die Bürger sollen umfassend und laufend nicht nur auf
nationaler Ebene, sondern auch von der Europäischen Kommission in Brüssel informiert
werden. Auch soll die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament verstärkt werden.
Deutliche Liberalisierungssignale an die Entwicklungsländer sind notwendig, wobei vor
allem den am wenigsten entwickelten Ländern der Zutritt zu den Märkten der Industriestaaten
erleichtert werden sollte.
Die EU - Beitrittskandidaten sind in den EU - Meinungsbildungsprozeß einzubinden. Damit soll
auch von diesen Ländern eine weitestgehende Unterstützung der Anliegen der EU erreicht
werden.
Initiativen und Vorschläge über Handelserleichterungen, die vor allem den kleinen und
mittleren Unternehmen zugute kommen, sind im Rahmen der WTO zu unterstützen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Der Vorbereitungsprozeß für die 3. WTO - Ministerkonferenz hat bereits im Herbst 1998
begonnen und ist in drei Phasen gegliedert. Mit Beendigung der 2. Phase Ende Juli 1999
wurden von den WTO - Mitgliedern mehr als 70 Vorschläge zu den einzelnen
Verhandlungsbereichen eingebracht. Von der Gemeinschaft wurden insgesamt 14 Beiträge
vorgelegt. Im Herbst 1999 wird auf Basis der eingebrachten Vorschläge der WTO - Mitglieder
ein Entwurf für die Ministererklärung von Seattle ausgearbeitet.
Österreich, wie alle anderen EU - Mitglieder, bringt keine nationalen Positionspapiere in die
WTO ein (siehe auch Gutachten des EuGH Nr. 1/94). Die von der EK in Genf vorgelegten
Gemeinschaftspapiere zu allen Verhandlungsbereichen wurden im Rahmen der Artikel 133 -
Ausschüsse in Brüssel erarbeitet. Die politischen Zielvorstellungen der EU - Handelsminister,
des RAA sowie der Staats - und Regierungschefs sind in diesem Gemeinschaftspapier
entsprechend berücksichtigt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Wie schon unter Punkt 3 erwähnt, vertritt Österreich keine eigene Verhandlungsposition in
der WTO, sondern bringt die österreichische Position im Rahmen der EU - Koordinierung ein.
Die Festlegung dieser Position obliegt primär der Bundesregierung.
Vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurden bisher zum
Vorbereitungsprozeß für die 3. WTO - Ministerkonferenz zwei umfassende Berichte an den
Ministerrat vorgelegt und von diesem zur
Kenntnis genommen. Ein weiterer Bericht mit der
grundlegenden österreichischen Haltung im Vorbereitungsprozeß für eine neue WTO -
Verhandlungsrunde wird unmittelbar nach der Sommerpause eingebracht werden.
Darüberhinaus wird der Ministerrat laufend über den Stand der Vorbereitungen der WTO -
Ministerkonferenz informiert bzw. werden falls erforderlich - entsprechende
Regierungsbeschlüsse herbeigeführt.
Dem österreichischen Parlament werden die Ergebnisse der Beratungen im Rahmen der Art.
133 - Ausschüsse gemäß Artikel 23e B - VG regelmäßig zur Kenntnis gebracht. Überdies sind
Verhandlungsergebnisse, die auch die Kompetenz der EU - Mitgliedstaaten berühren, vom
österreichischen Parlament gem. Art. 50 B - VG zu genehmigen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Rahmen der Diskussionen in Genf hinsichtlich der Einbindung der Civil Society
(Zivilgesellschaft) und einer frühzeitigen Transparenz unterstützt Österreich nachdrücklich
die ehestmögliche Freigabe von nicht vertraulichen Dokumenten und die Abhaltung von
zusätzlichen Treffen auf höchster Ebene unter Einbeziehung von NGOs zu spezifischen
Themenbereichen (wie z.B. die High Level Meetings zu Handel und Umwelt sowie Handel
und Entwicklung im Frühjahr 1999).
Im Hinblick auf einen möglichst transparenten Vorbereitungsprozeß für eine neue
Verhandlungsrunde wurden im Bundesministerium fur wirtschaftliche Angelegenheiten im
Februar und Juli 1999 Informationsveranstaltungen für NGOs zur WTO - Verhandlungsrunde
abgehalten. Eine Folgeveranstaltung ist für September 1999 geplant.
Zur Einbeziehung der Interessenvertretungen darf auf die Ausführungen zu Punkt 11
verwiesen werden.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Wenn mit dieser Fragestellung die ausschließliche Geltung des multilateralen WTO -
Streitbeilegungsübereinkommen (DSU) für WTO - Mitgliedstaaten angesprochen ist, so ist
hiezu festzuhalten, daß es sich bei der WTO und dem in ihrem Rahmen vereinbarten
Streitbeilegungsübereinkommen um ein internationales Übereinkommen zwischen
Völkerrechtssubjekten handelt, das nur diesen Rechte zuerkennt und Pflichten auferlegt. Im
derzeit laufenden Revisionsprozeß steht allerdings die Übermittlung von schriftlichen
Stellungnahmen durch betroffene private Parteien vor der ersten Verhandlung im Sinne einer
verbesserten Transparenz des Systems zur Diskussion, ebenso wie unter bestimmten
Voraussetzungen die Öffentlichkeit der Verhandlungen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Ja. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Schnittstellenbereiche Investitionen
sowie Handel und Wettbewerb in das WTO - Regelwerk einbezogen werden sollten, d.h. die
Ausarbeitung von multilateralen Investitionsregelungen und ein Rahmen für bindende
Prinzipien und Regelungen zur Installierung und Umsetzung des Wettbewerbsrechts
anzustreben ist.
Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ist derzeit ein plurilaterales
Abkommen und Österreich würde es begrüßen, wenn ein breiterer Teilnehmerkreis sich den
im o.g. Abkommen festgeschriebenen Prinzipien und damit auch dem WTO -
Streitbeilegungssystem unterwerfen würde.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Ja. Im Artikel 20 des Abkommens über die Landwirtschaft ist festgeschrieben, daß ein Jahr
vor Ende der Umsetzungsfrist (= 1.1.2000) Verhandlungen über mögliche weitere
Liberalisierungen begonnen werden. Für
die EU und somit auch Österreich bildet die im
Rahmen der Agenda 2000 beschlossene Reform der GAP (gemeinsame Agrarpolitik) ein
wesentliches Element für diese Verhandlungen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Österreich tritt für weitere Verbesserungen des bestehenden Abkommens, mit der Maßgabe,
daß neue Initiativen nicht die laufenden Arbeiten im TRIPS - Rat gefährden bzw. auch bereits
erzielt Errungenschaften nicht in Frage gestellt werden, ein.
In Artikel 27 TRIPS - Abkommen sind Ausnahmen von der Patentierbarkeit im Hinblick auf
den zu gewährenden Schutz für Pflanzenzüchtungen festgeschrieben. Österreich tritt mit
Nachdruck dafür ein, daß diese Ausnahmeregelungen nicht aufgeweicht werden. Um eine
Vereinheitlichung und ein sicheres Schutzniveau in der WTO zu verankern, sollten im
Rahmen einer neuen Verhandlungsrunde die Möglichkeiten einer Eingliederung des UPOV -
Aktes 91 untersucht werden.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Im WTO - Abkommen über den Dienstleistungshandel (GATS) ist festgelegt, daß mit Beginn
2000 weitere Liberalisierungsverhandlungen stattfinden. Osterreich tritt für umfassende
Verhandlungen ein, d.h. kein Dienstleistungssektor soll von den Verhandlungen a priori
ausgenommen bleiben. Ein wesentliches Anliegen bei den bevorstehenden Verhandlungen
wird die Erhöhung des Bindungsniveaus beim Marktzugang und bei der Inländerbehandlung
darstellen. Es werden Mittel und Wege zu finden sein, um einzelne WTO - Mitglieder an das
Liberalisierungsniveau fortgeschrittener Industrieländer heranzuführen.
Die Frage hinsichtlich der Lenkungskompetenz im Zusammenhang mit der Aufgabe von
staatlicher Souveränität ist nicht wirklich nachvollziehbar, da die staatliche Souveränität ein
Ausdruck dafür ist, daß die
Lenkungskompetenz auch übertragen werden kann (EU - Beitritt).
Es ist festzuhalten, daß mit dem Beitritt Österreichs zur EU der Dienstleistungsbereich zu
einem Bereich mit gemischter Kompetenz wurde und Österreich als voll berechtigter Partner
in der Gemeinschaft die nationale Lenkungskompetenz beibehält bzw. auch übertragen kann.
Insbesondere ist die nationale Lenkungskomptenz bei der Niederlassung (Mode 3) und
Personenfreizügigkeit (Mode 4) weiterhin voll gegeben, womit Österreich über das
diesbezügliche Ausmaß der Aufgabe der nationalen Lenkungskompetenz selbst entscheiden
kann. Die Bundesregierung tritt dafür ein, daß die Verhandlungen über die Freizügigkeit
natürlicher Personen zum Zwecke der Dienstleistungserbringung mit dem Ziel geführt
werden, daß Störungen des österreichischen Arbeitsmarktes vermieden werden. Die
Verhandlungen im Bereich Kultur und Audiovisuelles sollten mit dem Ziel der
Aufrechterhaltung der kulturellen Souveränität der Mitgliedstaaten geführt werden.
Zur Einhaltung der nationalen Schutzniveaus siehe im übrigen auch Antwort zu Frage 11.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Eine Deregulierung der Arbeitsmärkte steht bei den kommenden GATS - Verhandlungen nicht
auf der Tagesordnung. Exzessive Wander - und Migrationsbewegungen - ausgelöst durch das
GATS - sind daher nicht zu erwarten. Für den effektiven Handel mit Dienstleistungen und
für die Sicherung des österreichischen Wirtschaftsstandortes sowie dessen Attraktivität für
ausländische Investoren ist es unerläßlich, daß die Durchlässigkeit der Grenzen für bestimmte
Gruppen von Arbeitnehmern im Rahmen der Dienstleistungserbringung, selbstverständlich
unter Einhaltung der nationalen Standards, gewährleistet ist. Gleiches gilt vice versa für
österreichische Dienstleister und Investoren im Ausland.
Es ist keinesfalls zu befürchten, daß bei Verhandlungen über die Freizügigkeit natürlicher
Personen zum Zwecke der Dienstleistungserbringung österreichischer Gesetze zum Schutz
der Arbeitnehmer eliminiert oder eingeschränkt werden müssen. Das Gegenteil ist der Fall.
Da im GATS im Hinblick auf Arbeitnehmerschutz
das Gastlandprinzip greift, haben sich jene
Dienstleistungserbringer, die in den Genuß der Personenfreizügigkeit im Rahmen des GATS
kommen, an die österreichischen Vorschriften zu halten.
Da dieses Prinzip im GATS allgemein anerkannt ist, sind auch keine spezifischen
Maßnahmen österreichischerseits zu dessen Absicherung notwendig. Bei den Verhandlungen
wird aber darauf zu achten sein, daß die Festlegung und Eingrenzung der im GATS im
Hinblick auf die Personenbewegung Begünstigten möglichst eng und exakt erfolgt.
Die Position der Europäischen Gemeinschaft in der WTO wird im Rahmen des EU -
Ratsausschusses gemäß Artikel 133 ,,Dienstleistungen" abgestimmt (14 - Tagesrhythmus). Zur
Abstimmung der dort von Österreich vertretenen Haltung finden vor den Tagungen in Brüssel
regelmäßig interministerielle Besprechungen unter Einbindung aller berührten Ressorts sowie
der Interessenvertretungen (Wirtschaftskammer Österreich, Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern Österreichs, Bundesarbeitskammer, Vereinigung Österreichischer
Industrieller, Österreichischer Gewerkschaftsbund) statt.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Im federführend zuständigen Wirtschaftsministerium ist für den DL - Bereich in der Sektion II
ein Referat eingerichtet. Diese Frage ist insofern nicht beantwortbar, da die Bediensteten aller
einschlägigen Ressorts und Interessenvertretungen zu den einzelnen Teilbereichen des DL -
Handels ihre Stellungnahmen abgeben bzw. in den entsprechenden Meinungsbildungsprozeß
eingebunden werden.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
In der EK ist in der GD I ein eigenes Referat unter der Leitung von Direktor Madlin
eingerichtet (Personalstand ca. 30 Personen).
Zu den einzelnen Dienstleistungsbereichen
werden die Expertisen aus den in anderen Generaldirektionen bzw. Direktoraten
angesiedelten Bereichen eingebracht.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Im Rahmen der Uruguay - Runden - Verhandlungen wurde im Bereich des Gesundheitswesens
von Österreich nur eine sehr geringe Verpflichtung (siehe dazu die österreichische GATS -
Liste), wie z.B. bei Hebammen und Krankenschwestern, eingegangen. Zu dem von den USA
für eine neue Liberalisierungsrunde geäußerten Wunsch betr. das Gesundheitswesen wäre
anzumerken, daß damit noch lange keine Aufgabe der bestehenden Beschränkungen
verbunden ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es als verfrüht anzusehen, über irgendwelche
Zugeständnisse in diesem Bereich zu spekulieren. Für Österreich als Mitglied der
Gemeinschaft werden im Zuge der Verhandlungen die defensiven und offensiven Interessen
abzuwiegen sein.
Das Übereinkommen über das öffentliche Vergabewesen (GPA) ist ein plurilaterales
Abkommen, das grundsätzlich den Waren - und Dienstleistungsbereich gemäß den
Bestimmungen des Abkommens umfaßt. Die bisherige Praxis hat jedoch gezeigt, daß sich de
facto aufgrund der komplizierten Notifizierungsvorschriften und Fristen kein Mitglied des
plurilateralen Abkommens mit der expliziten Ausschreibung für den Dienstleistungsbereich
auseinandersetzt und daher so gut wie keine Auswirkungen gegeben sind. In einer eigenen
WTO - Arbeitsgruppe (GATS - rules) befaßt man sich derzeit mit der Prüfung der Beziehung
zwischen dem GATS und dem GPA.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Österreich unterstützt den Ansatz der Europäischen Kommission, Fortschritte im Bereich der
Handelserleichterungen, insbes. zum Nutzen der
Klein - und Mittelbetriebe, zu erzielen.
Mit diesem Ansatz werden keine Maßnahmen betr. Wareninspektionen bzw. - kontrollen im
sanitären und phytosanitären Bereich berührt. Notwendige Kontrollen sollen
selbstverständlich beibehalten werden, nur soll der bürokratische Aufwand hiebei auf das
erforderliche Mindestmaß reduziert werden (z.B. weltweit einheitliche Formulargestaltung
etc.).
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Zunächst ist unmißverständlich klarzustellen, daß es keine Transferierung des OECD/MAI -
Abkommensentwurfes in die WTO geben wird. Die EU und ihre Mitgliedstaaten treten seit
langem dafür ein, daß das Thema Investitionen im Rahmen einer umfassenden nächsten
Verhandlungsrunde der WTO behandelt werden soll. Damit soll der stark gestiegenen
Bedeutung von Direktinvestitionen für die Weltwirtschaft, die sich seit 1985 weltweit mehr
als vervierzehnfacht haben und nunmehr bereits 12 % zum Weltwohl stand (bzw. 1 % zum
österreichischen BIP) beitragen, Rechnung getragen werden.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten bekennen sich dabei zu einem ausgewogenen Ansatz, der
das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung verankert und Eingriffe in die staatliche
Souveränität minimiert. Über konkrete Inhalte sind derzeit kaum Aussagen möglich, außer
daß der Schwerpunkt auf Nichtdiskriminierung (und nicht auf Investitionsschutz) liegen und
Marktzutritt nach dem ,,bottom - up“ (d.h. nicht ,,top - down") - Prinzip erfolgen dürfte. Ein
WTO - Investitionsabkommen sollte wie alle übrigen WTO - Abkommen dem bestehenden
WTO - Streitbeilegungsmechanismus unterliegen.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Im Komitee für Handel und Umwelt wurden bisher umfassende Diskussionen zum Verhältnis
zwischen der WTO und den multilateralen Umweltabkommen, allerdings mit einem bisher
als nicht ausreichend zu bezeichnenden Ergebnis, geführt. Österreich tritt daher im Rahmen
einer neuen Verhandlungsrunde dafür ein,
stärkere Kooperation und Integration der beiden
Bereiche zu erzielen. Es wird auch eine Erhöhung der rechtlichen Sicherheit für die
Anwendung von Handelsmaßnahmen im Bereich des Umweltschutzes angestrebt.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Es ist nicht richtig, daß sich die WTO - Schiedsrichter (Panels) bei allen die Umwelt und
Gesundheit berührenden Fragen bisher taub gestellt haben. Im Shrimps/Turtle Fall hat das
Berufungsorgan entschieden, daß eine Handelsbeschränkung nicht berechtigt ergriffen
worden sei, da die im Konflikt befindlichen Staaten sich nicht vor der Ergreifung dieser
Maßnahme bilateral oder multilateral auf eine Umweltschutzmaßnahme zu einigen versucht
hätten. Daß WTO - Panels nicht in umweltrelevanten Themen selbst entscheiden ist darauf
zurückzuführen, daß sich der Anwendungsbereich des DSU naturgemäß auf die von der
WTO umfaßten Abkommen wie das GATT, GATS, TRIPS usw. bezieht und das Panel nur
zur Entscheidung über diesbezügliche Rechtsverletzungen befugt ist.
Zum gesundheitlichen Bereich darf auf das SPS - Abkommen verwiesen werden, dessen
einschlägigen Bestimmungen über die Vorlage von Risikoanalysen im Hormonstreitfall von
der EU nicht entsprochen wurde. Im Zusammenhang mit der bestehenden Problematik, daß
wissenschaftliche Untersuchungen nicht immer zu eindeutigen und unwidersprochenen
Ergebnissen führen, tritt die Bundesregierung dafür ein, daß das "Precautionary Principle"
(Vorsichtsprinzip) in die einschlägigen Bestimmungen der WTO Eingang findet.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
Die wirksamste Absicherung der Lebensmittelsicherheit ist bei zunehmender Liberalisierung
des Handels sowohl die Regelung des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten
Lebensmitteln, als auch die Kennzeichnung dieser Produkte, welche den mündigen
Konsumenten die Wahlmöglichkeit erlaubt. Diese Bereiche sind innerhalb der EU durch die
RL 90/220/EWG und die Novel - Food - Verordnung (EG - VO 258/97) geregelt. Innerhalb der
WTO gelten die einschlägigen Bestimmungen der TBT (Artikel 2) und SPS - Abkommen
(Artikel 5).
Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:
Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten liegen keine Informationen vor.
Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:
Im Vorbereitungsprozeß in Genf sind sich die WTO - Mitglieder einig, daß auf die gegebenen
beschränkten Kapazitäten der Entwicklungsländer, aber insbesondere der am wenigsten
entwickelten Länder im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Verhandlungsstruktur besonders
Rücksicht genommen werden müsse. Zusätzlich werden Überlegungen für den Ausbau der
über den traditionellen Bereich hinausgehenden technischen Hilfeleistungen im Rahmen der
WTO angestellt.
Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:
Wie im Dienstleistungsbereich ist auch im Landwirtschaftsbereich bereits im Abkommen
selbst die Einleitung weiterer Liberalisierungsverhandlungen beginnend mit 1.1.2000
festgelegt. Österreich tritt bei diesen Verhandlungen insbesondere auch dafür ein, daß die
unter dem Begriff der Multifunktionalität zusammengefaßten „Leistungen" der
Landwirtschaft außerhalb des reinen Produktionsprozesses im WTO - Regelwerk verankert
werden. Dieser Ansatz ist auch im Hinblick auf ein weiteres an - den - Rand - Drängen „der
kleinbäuerlichen Struktur“ in den EL von besonderer Bedeutung.
Anzuführen wäre auch noch, daß der Gemeinschaftsvorschlag für die Gewährung eines
weitestgehenden zollfreien Marktzuganges für die am wenigsten entwickelten Länder von
Österreich nachdrücklich
unterstützt wird.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:
Für die Ausarbeitung von Sozialnormen ist allein die Internationale Arbeitsorganisation
(ILO) zuständig. Österreich tritt aber nachdrücklich dafür ein, daß die in Singapur vereinbarte
Zusammenarbeit zwischen ILO und WTO auch tatsächlich durchgeführt wird. Als Forum für
die Analyse dieser Zusammenarbeit setzt sich Österreich für die Errichtung einer WTO -
Arbeitsgruppe mit einem weit gefaßten Mandat zum Thema Handel und Arbeitsnormen ein.
Im Hinblick auf den massiven Widerstand der Entwicklungsländer zu diesem Thema wäre für
Österreich aus realistischen Gründen vorstellbar, daß sich dieses weitgefaßte Mandat
beispielsweise auf die Auswirkungen der Globalisierung bezieht, damit auch Raum für die
Anliegen der Entwicklungsländer gelassen wird. Langfristiges Ziel bleibt aber weiterhin die
Verankerung von sozialen Mindeststandards in der WTO.
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
Grundsätzlich wäre festzuhalten, daß durch eine verstärkte Befassung der WTO mit
sogenannten „ethischen Themen“ sehr wohl ein erster Schritt in Richtung „globaler Ethik“
erfolgt.
In der WTO sind zunehmend Handelsstreitigkeiten aufgrund von Gütezeichen festzustellen.
Es wäre daher die Entwicklung von multilateralen Leitlinien für Gütezeichensysteme in der
WTO zu vertiefen. Im Bereich des Abkommens über technische Handelshemmnisse (TBT)
und des Abkommens über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS) werden im Rahmen
einer neuen Runde Überprüfungen der bestehenden Abkommen im Hinblick auf sowohl
freiwillige, als auch verpflichtende Kennzeichnungsregelungen angestrebt. Dieser Ansatz
wird von Österreich nachdrücklich unterstützt.