6364/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6674/J betreffend Projekt

„Der Jugend eine Chance" welche die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde am

16. Juli 1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Für die Durchführung des Projektes „Offensive zur Aquisition von Lehrstellen in neuen

zukunftsorientierten Bereichen“ durch die L. S. Beratungsgesellschaft für europäische

Integrationsfragen GmbH wurde eine fixe Pauschalvergütung in Höhe von S 1,275.090,--

inkl. MWSt. und die Abgeltung der Porto -  und Versandkosten - gegen Nachweis - in Höhe

von maximal S 900.000,-- vereinbart.

 

Dieser Auftrag wurde in Folge der Umsetzung des Sonderpunktes 5 der Ausbildungsinitiative

der österreichischen Bundesregierung „Der Jugend eine Chance“ auf Vorschlag des

Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales an die L. S. Beratungsgesellschaft

für europäische Integrationsfragen GmbH gegeben, welche bereits zuvor für das do. Ressort

tätig war.

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat vertraglich die Hälfte der

Kosten übernommen.

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 8 der Anfrage:

 

Die Abgeltung (ausgenommen Porto - und Versandkosten) wurde in Form eines

Pauschalhonorars vereinbart.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Der Werkvertrag sieht hinsichtlich der Einrichtung und Ausschreibung des Call Centers

folgende Bedingungen vor:

 

                • Bereitstellung einer Lehrlingshotline mit Hilfe eines Call Centers

                • Planung und Bereitstellung des Personals und dessen Einschulung

                • Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur

                • Informationsmanagement für Lehrstellensuchende und Betriebe

                • Aktive Betriebsinformation und Terminvereinbarung für Berater, insbesondere im

                   Hinblick auf die Information über neue Lehrberufe

 

Der Auftragnehmer wurde verpflichtet, auf Basis der am 21.9.1997 im Amtsblatt der Wiener

Zeitung erfolgten Ausschreibung nach ÖNORM A2050 (1993) nach vorheriger Abstimmung

mit den Auftraggebern den Bestbieter für das Call Center mit der Fortführung dieser

Teilleistung zu beauftragen.