6366/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik - Pablé und

Genossen vom 16. Juli 1999, Nr. 6710/J, betreffend Grundstücksverkauf im 19. Wiener

Gemeindebezirk, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Das Bundesministerium für Finanzen wurde über den Stand der Verkaufsverhandlungen

bezüglich der Liegenschaft „Zahnradbahnstraße“ (bestehend aus den EZZ 171, 546, 972

und Anteilen an der EZ 67 je KG 01507 Nußdorf) vom hiefür primär zuständigen

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten laufend informiert. Der

gegenständliche Sachverhalt ist daher im Bundesministerium für Finanzen bekannt.

 

Zu 2.:

Wie mir berichtet wird, wurde der beabsichtigte Schulneubau wegen Konzentration auf

andere Standorte im 19. Bezirk (Bereich Billrothstraße/Krottenbachstraße), aber auch wegen

zu geringer Größe der verfügbaren und der Unmöglichkeit des Zukaufes benachbarter

Flächen, vom damaligen Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport aufgegeben.

 

Zu 3.:

Das Bundesministerium für Finanzen wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten als dem für den Vertragsabschluß zuständigen Ressort vom Abbruch der

Verkaufsverhandlungen mit der Kaufwerberin informiert. Als Begründung wurde angeführt,

dass der Kaufwerberin letztmalig die Möglichkeit eingeräumt worden sei, den Kaufpreis zu

entrichten bzw. den Kaufvertrag zu unterfertigen. Da die Kaufwerberin dies nicht tat,

gelangte das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit

der Finanzprokuratur zu der Überzeugung, dass ein Vertragsabschluss mit der Kaufwerberin

nicht zu erreichen sei. Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten, betrachtet daher die Verkaufsverhandlungen mit der

Kaufwerberin als gescheitert. Die Problematik des möglichen Nichtzustandekommens eines

Kaufvertrages mit der Kaufwerberin wurde dem Herrn Präsidenten des Nationalrates bereits

mit Schreiben vom 22. März 1999, GZ. 2W 853/1/2 - I/5/99, dargelegt.

 

Zu 4.:

Es ist richtig, dass inzwischen andere Kaufwerber ihr Interesse am Erwerb der in Rede

stehenden Liegenschaft bekundet haben. Aus Gründen des Datenschutzes und der

Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit dürfen diesbezüglich, wofür ich um

Verständnis ersuche, keine näheren Auskünfte erteilt werden.

 

Zu 5.:

Dem Bundesministerium für Finanzen ist nicht bekannt, dass die Magistratsabteilung 12 ein

Nutzungskonzept erarbeitet hätte.

 

Das Bundesministerium für Finanzen verfügt allerdings über Informationen, wonach auf

Bezirksebene ein Nutzungskonzept in Form einer Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert

worden ist. Wie von der zuständigen Bundesbaudirektion Wien berichtet wird, soll in diesem

Konzept die Bebauung der Liegenschaft „Zahnradbahnstraße“ vorgesehen sein. Dem

Bundesministerium für Finanzen liegen hierüber keine Unterlagen vor.