6366/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik - Pablé und
Genossen vom 16. Juli 1999, Nr. 6710/J, betreffend Grundstücksverkauf im 19. Wiener
Gemeindebezirk, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Bundesministerium für Finanzen wurde über den Stand der Verkaufsverhandlungen
bezüglich der Liegenschaft „Zahnradbahnstraße“ (bestehend aus den EZZ 171, 546, 972
und Anteilen an der EZ 67 je KG 01507 Nußdorf) vom hiefür primär zuständigen
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten laufend informiert. Der
gegenständliche Sachverhalt ist daher im Bundesministerium für Finanzen bekannt.
Zu 2.:
Wie mir berichtet wird, wurde der beabsichtigte Schulneubau wegen Konzentration auf
andere Standorte im 19. Bezirk (Bereich Billrothstraße/Krottenbachstraße), aber auch wegen
zu geringer Größe der verfügbaren und der Unmöglichkeit des Zukaufes benachbarter
Flächen, vom damaligen Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport aufgegeben.
Zu 3.:
Das Bundesministerium für Finanzen wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten als dem für den Vertragsabschluß zuständigen Ressort vom Abbruch der
Verkaufsverhandlungen mit der Kaufwerberin informiert. Als Begründung wurde angeführt,
dass der Kaufwerberin letztmalig die Möglichkeit eingeräumt worden sei, den Kaufpreis zu
entrichten bzw. den Kaufvertrag zu
unterfertigen. Da die Kaufwerberin dies nicht tat,
gelangte das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit
der Finanzprokuratur zu der Überzeugung, dass ein Vertragsabschluss mit der Kaufwerberin
nicht zu erreichen sei. Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten, betrachtet daher die Verkaufsverhandlungen mit der
Kaufwerberin als gescheitert. Die Problematik des möglichen Nichtzustandekommens eines
Kaufvertrages mit der Kaufwerberin wurde dem Herrn Präsidenten des Nationalrates bereits
mit Schreiben vom 22. März 1999, GZ. 2W 853/1/2 - I/5/99, dargelegt.
Zu 4.:
Es ist richtig, dass inzwischen andere Kaufwerber ihr Interesse am Erwerb der in Rede
stehenden Liegenschaft bekundet haben. Aus Gründen des Datenschutzes und der
Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit dürfen diesbezüglich, wofür ich um
Verständnis ersuche, keine näheren Auskünfte erteilt werden.
Zu 5.:
Dem Bundesministerium für Finanzen ist nicht bekannt, dass die Magistratsabteilung 12 ein
Nutzungskonzept erarbeitet hätte.
Das Bundesministerium für Finanzen verfügt allerdings über Informationen, wonach auf
Bezirksebene ein Nutzungskonzept in Form einer Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert
worden ist. Wie von der zuständigen Bundesbaudirektion Wien berichtet wird, soll in diesem
Konzept die Bebauung der Liegenschaft „Zahnradbahnstraße“ vorgesehen sein. Dem
Bundesministerium für Finanzen liegen hierüber keine Unterlagen vor.