6369/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fekter, Bauer und Kollegen haben am 16. Juli
1999 unter der Nr. 6647/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend Gründung und Förderung der Vereine BBI Austria und Business Frauen - Center
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Kosten dieser Studie betrugen S 126.269,56 inklusive Mehrwertsteuer.
Zu Frage 2:
Im Rahmen einer InteressentInnensuche für die Erstellung der Studie wurden meh -
rere Institute im In - und Ausland kontaktiert; zwei dieser Institute haben in der Folge
ein Anbot übermittelt.
Zu Frage 3:
Mit der Erstellung der Studie wurde die Firma EURO DEFI Unternehmensberatung
GmbH beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgte anhand der Kriterien fachliche
Qualifikation,
Kapazität und Kosten: die EURO DEFI GmbH legte sowohl das
kostengünstigste Anbot, konnte die notwendigen Kapazitäten für die Erstellung der
Studie im geplanten Zeitraum bereitstellen und war auch aus fachlichen Gründen am
besten geeignet.
Zu Frage 4:
Die Grundlagenstudie zum Thema „Beratungsstelle für Existenzgründerinnen" stellt
die Hindernisse und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Unternehmensgrün -
dung von Frauen dar. Insbesondere zeigt sie auf, daß und in welchen Bereichen
herkömmliche Beratungseinrichtungen für UnternehmensgründerInnen die spezifi -
schen Beratungs - und Unterstützungsbedürfnisse von Frauen nicht abdecken. Aus -
gehend von den spezifischen Bedürfnissen von Unternehmensgründerinnen wurden
daher Ziele und Aufgaben einer Gründerinnenberatungsstelle definiert, die dafür not -
wendige Infrastruktur dargestellt und auf dieser Grundlage auch eine Einschätzung
der damit verbundenen Kosten getroffen.
Zu Frage 5:
Aufgrund der mit der Erstellung der Grundlagenstudie bereits verbundenen Tätigkei -
ten, insbesondere den geleisteten konzeptionellen Vorarbeiten, war es naheliegend,
den Verein „Business Frauen Center“, in dessen Vorstand Frau Dr. THALHAMMER -
KOCH Mitglied war und der ein organisatorisches und inhaltliches Konzept betref -
fend die Einrichtung des Business - Frauen Centers auf Basis der Studie und einen
Finanzplan vorlegen konnte, mit der Errichtung und dem Betrieb dieser Beratungs -
einrichtung zu betrauen.
Durch diese Vorgangsweise war eine effizientere Abwicklung und damit auch gerin -
gere Kostenbelastung zu erwarten.
Zu den Fragen 6 bis 14 und 26:
Nach Abschluß der Grundsatzstudie erfolgte keine weitere Zusammenarbeit mit
EURO
DEFI. Es bestanden zu keinem Zeitpunkt vertragliche Beziehungen mit BBI
Austria und der Firma T.E. Unternehmensberatung GmbH & Co KEG; ich verfüge
daher über keine Unterlagen zu diesen Organisationen.
Zu Frage 15:
Aus den Mitteln zur Förderung von Fraueninitiativen hat der Verein BFC Wien im
Jahr 1998 S 1,200.000,- und im Jahr 1999 S 900.000,- erhalten.
Zu Frage 16:
Der Verein BFC Graz hat erstmals im Jahr 1999 eine Förderung in Höhe von
S 500.000,- aus den Mitteln zur Förderung von Fraueninitiativen erhalten.
Zu den Fragen 17 bis 20:
Teilweise Personenidentität und eine Bürogemeinschaft bestanden im Jahr 1997 im
Zusammenhang mit der Gründung des Business - Frauen Centers, und zwar zwi -
schen der EURO DEFI GmbH und dem Verein „Business Frauen Center“. Bei der
Kalkulation für die Einrichtung und den Betrieb eines Business - Frauen Centers wur -
de festgestellt, daß Kosten eingespart werden können, wenn das Business - Frauen
Center in seiner Anlaufphase an ein bereits bestehendes Unternehmen, das einen
gleichgelagerten oder ergänzenden Geschäftsgegenstand hat, angebunden wird, da
damit eine teilweise gemeinsame Nutzung von Ressourcen sowie ein Know how -
Transfer verbunden ist. Nach den mir vorliegenden Informationen gibt es weder
gemeinsame KlientInnen noch wurden im Auftrag des BFC Beratungsleistungen der
EURO DEFI Unternehmensberatung GmbH in Rechnung gestellt.
Die Miete wurde von der EURO DEFI Unternehmensberatung GmbH bezahlt. Die
Weiterverrechnung des Nutzungsentgelts an den Verein „Business Frauen Center“
erfolgte entsprechend der Quadratmeter - Anzahl der dem Auftragnehmer zur Be -
nützung überlassenen Räumlichkeiten im Verhältnis zur insgesamt angemieteten
Fläche
im tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Ausmaß.
Die Bürogemeinschaft zwischen der EURO DEFI Unternehmensberatung GmbH und
dem Verein „Business Frauen Center“ endete mit April 1998.
Zu den Fragen 21 bis 23:
Nach den mir vorliegenden Unterlagen sind derzeit im BFC Wien und BFC Graz
jeweils 2 Personen im Angestelltenverhältnis sowie jeweils 3 freie Beraterinnen tätig,
diese sind nicht gleichzeitig bei EURO DEFI beschäftigt. Beiden Vereinen stehen
jeweils 2 ExpertInnen aus Wien bzw. aus Graz zur Verfügung.
Zu den Fragen 24 und 25:
Für das 1. Betriebsjahr wurde ein Tätigkeitsbericht in Form eines Jahresberichts vor -
gelegt. Hinsichtlich der Gebarung des Vereins im Jahr 1997 ist festzuhalten, daß die
im Rahmen des Werkvertrages ausbezahlten finanziellen Mittel detailliert abzurech -
nen und zu belegen waren und daß die Abrechnung von der dafür zuständigen
Organisationseinheit im Bundeskanzleramt zu prüfen und zu genehmigen war.
Den Abrechnungsunterlagen war gemäß den im Werkvertrag festgelegten Vereinba -
rungen überdies eine von einem Steuerberater bestätigte Aufstellung über die ge -
samten Ausgaben und Einnahmen des Auftragnehmers für diesen Zeitraum beizu -
schließen.
Hinsichtlich der Förderungsmittel wurden Tätigkeitsberichte über die geförderten
Zeiträume vorgelegt; ebenso wurden die Abrechnungen der Förderungen anhand
von Originalbelegen von der zuständigen Organisationseinheit im Bundeskanzleramt
überprüft.
Zu den Fragen 27 und 28:
Die Kosten pro Lehrgang sind mit S 50.000,- (excl. Organisation durch das BFC)
geschätzt.
Aufgabe der Business - Frauen - School ist die Entwicklung und Durchfüh -
rung von Ausbildungsmodellen; dies ist gleichzeitig eine der Tätigkeiten des BFC.
Die Förderung der Business - Frauen - School ist als integrierter Bestandteil der Ge -
samtaktivitäten des Vereins anzusehen und ihre Subventionierung in der Gesamt -
förderung des Vereins enthalten.
Zu Frage 29:
Es ist keine derartige Vorgangsweise im Widmungszweck der Förderung an das
BFC vorgesehen.
Zu Frage 30:
Seitens des Renner - Institutes wurden für die Durchführung der Veranstaltungsreihe
die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und die Nächtigungskosten der Teilneh -
merinnen übernommen.
Zu den Fragen 31 und 32:
Laut den vorliegenden Informationen betragen diese Einnahmen jährlich zwischen
S 100.000,- und S 180.000,- und sind somit nicht kostendeckend.
Dazu ist zu bemerken, daß ein derartiges Projekt gerade in der Anfangsphase um -
fassender Öffentlichkeitsarbeit auf breiter Basis bedarf, um Frauen zu motivieren und
Mut zu machen, sich auf neue Arbeitsmöglichkeiten und - formen einzulassen, um
das Image von Frauen als Unternehmerinnen zu stärken und um den Frauen zu
vermitteln, wie wichtig die Investition in die eigene Ausbildung und in das eigene
Wissen ist. Frauen verfügen zudem häufig über weniger finanzielle Mittel für die
Gründung als Männer, was auch zu weniger Beratungsleistungen und damit zu we -
niger durchdachten Gründungen führt, wenn nicht öffentliche Mittel dazu beitragen,
den Zugang von Frauen in selbständige Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Man muß
daher davon ausgehen, daß es einem derartigen Projekt erst nach einer gewissen
Zeitspanne bzw. einer Aufholphase der Frauen gelingen kann, sich über den Markt
zu
finanzieren.
Zu Frage 33:
Anhand der mir vorliegenden Unterlagen kann darüber keine Aussage getroffen wer -
den; grundsätzlich möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß die fachliche Eignung
des Förderungswerbers/der Förderungswerberin eine der Bedingungen bei der Ver -
gabe von Subventionsmitteln darstellt und diese daher auch im Zuge des Förde -
rungsverfahrens für das BFC überprüft wurde.
Zu den Fragen 34 und 35:
Über das Projekt ,,EU - Informations - und Beratungsstelle für Frauen" liegen mir keine
Informationen vor.
Zu Frage 36:
Für sämtliche Projekte, die eingereicht werden, erfolgt die Förderungsverwaltung
grundsätzlich vor dem Hintergrund inhaltlicher Schwerpunktsetzung und nach Maß -
gabe der budgetären Mittel, wobei die vorgelegten Unterlagen hinsichtlich ihrer Über -
einstimmung mit den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förde -
rungen aus Bundesmitteln überprüft werden. Die Fördervergabe erfolgt ausnahmslos
mittels einer entsprechenden Fördervereinbarung, welche die Bedingungen und Auf -
lagen für die Subventionsgewährung festhält. Die vorgelegten Abrechnungen wer -
den von der zuständigen Organisationseinheit des Bundeskanzleramtes überprüft;
bei Nichterfüllung einzelner Punkte sind die entsprechenden Teilbeträge (oder auch
der Förderungsbetrag zur Gänze) samt entsprechender Verzinsung zurückzuzahlen.
Zu Frage 37:
Es waren von Beginn an vertragliche Vereinbarungen für die Laufzeit von drei Jah -
ren (1997 bis 1999) beabsichtigt, wobei davon ausgegangen wurde, daß sich das
Business - Frauen Center ab dem 2. Betriebsjahr (1998) über marktgerechte Preise
für diverse Leistungen vorerst teilweise, nach Ablauf des Zeitraums von drei Jahren
vollständig über den Markt und andere Quellen, wie z.B. Förderungen der Europäi -
schen
Union, finanzieren soll.
Aus rechtlichen Gründen wurde in der Folge ein Werkvertrag mit dem Verein „Busi -
ness Frauen Center“ für das Jahr 1997 abgeschlossen und die Vergabe von Förde -
rungen für das 2. und 3. Betriebsjahr vorgesehen. Aus verwaltungstechnischen und
rechtlichen Gründen, die nicht dem Auftragnehmer zuzurechnen sind, konnte der
genannte Werkvertrag erst im Oktober 1997 unterfertigt werden: Vertragsinhalt war
der Aufbau, die Einrichtung und der Betrieb eines Business - Frauen Centers bis
31. Dezember 1997 sowie die Vorbereitung und Unterstützung der bundesweiten
Regionalisierung dieser Einrichtung. Davon umfaßt waren insbesondere die erfor -
derlichen organisatorischen Tätigkeiten zur Schaffung einer geeigneten Infrastruktur,
die Durchführung von Informationsveranstaltungen und sonstige Informationstätig -
keit, die Erbringung von Beratungs - und Vermittlungsleistungen, die Herstellung von
Kontakten mit gleichgelagerten Initiativen bzw. möglichen PartnerInnen des
Business - Frauen Centers und die Leistung von Öffentlichkeitsarbeit.
Das Werkentgelt betrug S 1‚123.765,- und umfaßte ausschließlich die im 1. Betriebs -
jahr angefallenen Personalkosten und Kosten des regelmäßigen Betriebs des
Business - Frauen Centers, zuzüglich Fremd - und Sachkosten in der Höhe von
S 616.715,-.
Es gab keine sonstigen Werkverträge mit BFC und/oder BBI Austria und/oder EURO
DEFI GmbH.
Zu den Fragen 38 bis 40:
Laut vorliegender Tätigkeitsberichte hat der Verein BFC im Zeitraum 1. Jänner 1998
bis 30. Juni 1999 1632 Frauen telefonisch und/oder persönlich betreut und mit Infor -
mationsmaterialien versorgt. Mit Stand Juli 1998 wurden 12 Projekte Gründerinnen -
fonds vorgelegt.
Nach den bisherigen Erfahrungen des BFC beträgt die durchschnittliche Betreuungs -
zeit vier bis sechs Monate, von den jährlich ca. 300 intensiv betreuten Gründerinnen
bleiben 90 bis 95 % Unternehmerinnen.