6370/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben

am 16. Juli 1999 unter der Nr. 6672/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Gesundheitsgefährdung durch tierische Produkte gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Folgende Maßnahmen wurden aus diesem Anlaß zum vorsorgenden Gesundheits -

schutz der KonsumentInnen getroffen:

 

Am 1. Juni 1999 wurden die Landeshauptleute angewiesen, alle in Verkehr befind -

lichen belgischen Hühner und Hühnereier (Eiprodukte) zu beproben und vorläufig zu

beschlagnahmen.

 

Am 4. Juni 1999 wurde diese Maßnahme auf Rinder -  und Schweinefleisch und

Erzeugnisse daraus, sowie auf Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis ausgedehnt

und am 7. Juni 1999 auf alle von den inzwischen vorliegenden Entscheidungen der

Europäischen Kommission betroffenen Produkte (z. B. alle Waren die mehr als 2 %

Eier oder Eiprodukte enthalten, verarbeitetes tierisches Eiweiß) erweitert. In Öster -

reich wurden vorsichtshalber von allen in Frage kommenden Produkten aus Belgien

Proben gezogen.

Darüber hinaus wurden alle Waren beschlagnahmt,

 

- die nicht freiwillig von den Firmen aus dem Verkehr genommen wurden,

- bei denen keine Unbedenklichkeitsbestätigungen im Sinne der Entscheidungen

   der Europäischen Kommission vorlagen oder Analysenergebnisse Dioxinfreiheit

   bestätigten

- oder bei denen nur Kleinstmengen vorrätig und nach Probenziehung kein Waren -

   rest vorhanden war.

 

In Verkehr vorgefunden wurden im wesentlichen Eiprodukte, Schlagobers, Dessert -

produkte, Leberpasteten, Speiseeis, Backwaren und Schokolade.

 

Ergebnisse liegen von ca. 80 ursprünglich als „besonders verdächtig" angesehenen

Proben vor. Keine der bisher durchgeführten Untersuchungen hat Anlaß zu einer

Beanstandung wegen überhöhter Dioxinwerte ergeben.

 

Zu den Fragen 2 und 2a):

Ausgehend von der Risikobewertung von Dioxinen durch die WHO vom Mai 1998

hat die von mir und Bundesminister Molterer ad hoc eingesetzte Arbeitsgruppe

„Dioxin in Futtermitteln und in Lebensmitteln", die aus hochrangigen Wissen -

schaftlern und Fachbeamten besteht, die folgenden Vorsorgeaktionswerte für

Futtermittel vorgeschlagen:

Alleinfutter für Schweine, Geflügel;                                               2000 pg I -TEQ/kg

Ergänzungsfutter für Rinder;                                                           2000 pg I -TEQ/kg

Alleinfutter für Fische;                                                                     4000 pg I -TEQ/kg

 

Für Lebensmittel wurden folgende Eingriffswerte vorgeschlagen

Schweinefleisch;                                                                                2 pg TEQ (WHO)/g Fett

Geflügelfleisch;                                                                                  5 pg TEQ (WHO)/g Fett

Rindfleisch;                                                                                        6 pg TEQ (WHO)/g Fett

Milch;                                                                                                  3 pg TEQ (WHO)/g Fett

Eier;                                                                                                      5 pg TEQ (WHO)/g Fett

Diese Werte beruhen nicht auf Meßdaten, sondern auf hypothetischen "worst case“ -

Berechnungen. Unterhalb dieser Werte ist nach dem derzeitigen Stand des Wissens

keine Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit anzunehmen.

 

Bei Überschreitung der vorgeschlagenen Eingriffswerte ist das Lebensmittel nach

Kapitel A3 Abs. 28 des österreichischen Lebensmittelbuches als verdorben zu beur -

teilen und es sind die entsprechenden Veranlassungen zu treffen.

 

Zu den Fragen 3 und 5:

Laut ,,WHO - Assessment of the health risk of dioxins: re - evaluation of the Tolerable

Daily Intake (TDI)“ liegt die tägliche Aufnahme von PCDDs und PCDFs bei 50 - 200

pg I-TEQ/Person/Tag oder 1 - 3 pg I-TEQ/kg Körpergewicht für einen Erwachsenen

(60 kg) in den industrialisierten Ländern. Unter Berücksichtigung der Aufnahme von

dioxinähnlichen PCBs verdreifacht sich diese tägliche Aufnahme.

 

Zu den Fragen 4 und 5a):

Bei der Festlegung des TDI - Wertes ging die WHO von den LOAELs (lowest obser -

ved adverse effect levels) für die empfindlichsten bekannten toxikologischen Effekte

von Dioxinen, wie den Effekten auf die embryonale Entwicklung und Fortpflanzungs -

fähigkeit, neurologischen Effekten und der immunsuppressiven Wirkung aus.

 

Zu Frage 6:

Laut WHO - Angaben liegt die Belastung der Muttermilch in industrialisierten Ländern

zwischen 10 und 35 pg I-TEQ/g Milchfett. Werden die dioxin - ähnlichen PCBs berück -

sichtigt, resultiert daraus eine etwa zweifache Belastung. Die tägliche Dioxin - Aufnah -

me von Säuglingen kann daher wesentlich höher liegen als bei Erwachsenen.

 

Dennoch kommt die WHO in ihrer letzten Risikobewertung zu der Schlußfolgerung,

daß diese über einen kurzen Lebensabschnitt vorhandene Dioxin - Exposition keines -

wegs die gesundheitlichen Vorteile des Stillens in Frage stellt. Außerdem sind laut

WHO in den letzten zehn Jahren die Dioxin - Konzentrationen der Muttermilch eindeu -

tig gesunken.

 

Zur Frage diesbezüglicher Untersuchungen verweise ich auf die Ausführungen der

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu Frage 5 der an sie gerichte -

ten parlamentarischen Anfrage Nr. 6680/J.

 

Zu Frage 7:

Ein diesbezügliches Frühwarnsystem sieht § 25a Lebensmittelgesetz vor. Liegt ein

Befund und Gutachten einer Lebensmitteluntersuchungsanstalt vor, nach dem

Lebensmittel gesundheitsschädlich sind und durch diese gesundheitsgefährdenden

Waren eine größere Bevölkerung gefährdet ist (Gemeingefährdung), ist die Öffent -

lichkeit umgehend zu informieren. Diese Information der Öffentlichkeit ist auch in den

Medien anläßlich des Dioxin - Skandals ausreichend erfolgt.

 

Zu Frage 8:

Die Ereignisse der letzten Zeit haben gezeigt, daß gerade auf dem Futtermittelsektor

dringend Verbesserungen notwendig sind. Auch die Verwendung von Tiermehl sollte

in die notwendigen eingehenden Diskussionen einbezogen werden.

Die Zusammensetzung von Futtermitteln fällt in Österreich jedoch in den

Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land -  und Forstwirtschaft.

 

Zu den Fragen 9, 9a) und 9b):

Für die tierschutzgerechte Tötung (Euthanasie) durch die Verabreichung spezifischer

- in der Anfrage als hochgiftige Substanzen bezeichnete - Mittel ist in Österreich ein

Präparat zugelassen, welches aus einer Kombination von einem Narkotikum mit

einem Muskelrelaxans und einem Lokalanästhetikum besteht. Dieses wird üblicher -

weise nach vorheriger zusätzlicher Sedierung des Tieres verabreicht. Eine weitere

öfters angewendete Methode besteht in der Verabreichung einer Überdosis eines

Narkosemittels (insbesonders aus der Familie der Barbiturate).

Hinsichtlich der Frage der Unbedenklichkeit ist festzustellen, daß durch die physika -

lisch - chemischen Einwirkungen (Druck und Hitze) und durch den hohen Verdün -

nungseffekt (Anteil an euthanasierten Tieren weit unter 1%) ein negativer Einfluß auf

die hergestellten Produkte nicht zu erwarten ist.

 

Nach einer allgemeinen Schätzung aus den damit befaßten Verkehrskreisen und

den bereits vorliegenden Daten liegt der mengenmäßige Anteil von toten Tieren

zwischen 5 und 8 % des gesamten anfallenden Rohmaterials. Der weitaus

überwiegende Anteil an toten Tieren stammt von verendeten und gefallenen land -

wirtschaftlichen Nutztieren. Der Anteil von Tieren, die euthanasiert wurden (Heim -

tiere und selten auch Pferde), liegt demnach weit unter 1 %.

 

Genauere Angaben zu Anzahl und Art von verendeten oder getöteten Tieren, die zu

Tiermehl verarbeitet wurden, werden zentral nicht evident gehalten.

 

In diesem Zusammenhang ist in der Folge beabsichtigt, in § 2 der Vollzugsanwei -

sung, StGBI. Nr. 241/1919, einen Absatz 2 hinzuzufügen, in dem festgelegt wird, daß

nur landwirtschaftliche Nutztierkörper zu Tierfutter verarbeitet werden dürfen und daß

alle anderen Tierkörper (z.B. von Hunden, Katzen und Labortieren) auf andere

Weise (z.B. durch Verbrennen) unschädlich zu beseitigen sind.

 

Ein entsprechender Entwurf wurde bereits zur Begutachtung versendet.

 

 

Zu Frage 10:

Die EU setzt derzeit schon zahlreiche Maßnahmen zum Vollzug einer "vorsorgenden

Lebensmittelpolitik", wie beispielsweise das Monitoring - Programm für Rückstände in

tierischen Lebensmitteln, Untersuchungen von Pestiziden in Obst und Gemüse,

Nitrate bei grünem Gemüse etc. Mit der Verankerung eines neuen Vorsorgeprinzips

in den Lebensmittelhygienerichtlinien der EU, dem HACCP - System, werden die

Produzenten dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um die hygienische

Sicherheit bereits während der Herstellung von Lebensmitteln zu gewährleisten.

Darüber hinaus werden jährlich sowohl bei bekannt „kritischen Waren“ als auch bei

konkret auftretenden Mängeln bundesweit Schwerpunktaktionen veranlaßt.

 

Zu Frage 11:

Die in der Präambel der Anfrage zitierten Schlußfolgerungen der WHO - Konferenz

zum Thema ,,The medical impact of the use of antimicrobials in food animals“ die im

Oktober 1997 in Berlin stattfand, ist insoferne korrekt, als diese den Ausstieg aus der

Anwendung von antimikrobiellen Wachstumsförderern fordert, wenn der Stoff entwe -

der in der Humantherapie eingesetzt wird oder bekanntermaßen Kreuzresistenzen

zu antimikrobiellen Stoffen, die in der Humantherapie Verwendung finden, hervorruft.

Auch sollte der Ersatz wachstumsfördernder antimikrobieller Stoffe durch sicherere,

nicht - antimikrobielle Alternativen systematisch angestrebt werden.

 

Die erste Forderung hat die Europäische Union mit der Ratsverordnung (EG)

Nr. 2821/98 weitgehend erfüllt. Neben Avoparcin und Ardacin sind nun mit Tylosin -

phosphat, Spiramycin, Virginiamycin und Zink - Bacitracin diejenigen sechs der ins -

gesamt zehn antibiotischen Leistungsförderer nicht mehr zugelassen, die eine der

beiden ausschließenden Bedingungen erfüllen. Die als Futterzusatzstoffe verblie -

benen Avilamycin, Flavophospholipol, Monensin - Natrium und Salinomycin - Natrium

besitzen primär diese Eigenschaften nicht (Avilamycin nimmt dabei insoferne eine

gewisse Sonderstellung ein, als für dieses Antibiotikum das ähnlich wirkende Ever -

ninomycin als Humantherapeutikum prospektiert wird, was, wenn Everninomycin

einmal eingesetzt würde, für Avilamycin ein Ausschlußkriterium darstellen könnte).

Nichtsdestoweniger spiegelt die Meinung des „Wissenschaftlichen Lenkungsaus -

schusses“ der Europäischen Kommission zur antimikrobiellen Resistenz vom 28. Mai

1999 - im konkreten zu antimikrobiellen Leistungsförderern - die Tendenz der Euro -

päischen Kommission wider, allen bisher noch zugelassenen antibiotischen Lei -

stungsförderern die Zulassung zu entziehen. „Was die Verwendung von antimikro -

biellen Stoffen als Leistungsförderer betrifft, sollte von der Verwendung von Stoffen,

die Klassen angehören, die in der Human -  oder Veterinärmedizin Verwendung fin -

den oder finden könnten, zunehmend so bald wie möglich und schlußendlich ganz

Abstand genommen werden. Anstrengungen sollten auch unternommen werden,

diejenigen antimikrobiellen Stoffe, die das Wachstum ohne derzeit bekanntes Risiko

einer Beeinflussung intestinaler, bakterieller Infektionen fördern, durch nicht - anti -

mikrobielle Alternativen zu ersetzen.“

 

Hier sollte Österreich die dementsprechenden Bemühungen, antibiotische Leistungs -

förderer aus der Tierfütterung zu eliminieren, in den verschiedenen Gremien der EU

(Ständiger Futtermittelausschuß, etc.) und dem Europäischen Rat verstärken. Diese

Bemühungen müssen allerdings vom hiefür federführenden Bundesminister für

Land -  und Forstwirtschaft ausgehen. Ich bin der Meinung, daß alles unternommen

werden sollte, damit in Österreich und in der EU so rasch als möglich der Einsatz

von Antibiotika als Leistungsförderer unterbunden wird.

 

Antibakterielle Medikamente werden als Zusatzstoffe in Futtermitteln nicht eingesetzt

(die zugelassenen Antibiotika werden ja nicht zur Therapie, sondern zur Wachstums -

förderung verwendet). Die zugelassenen Mittel gegen Coccidien und Histomonas be -

treffen Protozoen. Sie weisen keine bekannten Kreuzresistenzen auf.

 

Zu Frage 12:

Dazu verweise ich auf die Ausführungen des Bundesministers für Land -  und Forst -

wirtschaft zu Frage 3 der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 6679/J.

 

Zu Frage 13:

Dazu verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit

und Soziales zu Frage 7 der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage

Nr. 6680/J.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Auf Grund der Geflügelhygiene - Verordnung müssen alle Geflügel - Mastherden vor

der Schlachtung auf Salmonellen untersucht werden. In den letzten fünf Jahren

(1994 bis 1998) wurden insgesamt 37.717 Untersuchungen durchgeführt, die in 2176

Fällen zu einem positiven Salmonellenbefund geführt haben. Dies entspricht einem

durchschnittlichen Prozentsatz von 5,77 %, wobei über die Jahre, nicht zuletzt auf -

grund der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen, eine deutliche Abnah -

me von 10,29 % im Jahr 1994 auf 3,81 % im Jahr 1998 zu verzeichnen ist. Das

Fleisch von Salmonellen - positiven Tieren muß nach der Schlachtung einer Hitzebe -

handlung unterzogen werden.

 

Die Infektionsrate bei Eiern ist sehr gering, so daß keine statistisch gesicherten

Daten angegeben werden können. In der Literatur finden sich Werte für die Konta -

minationsrate in der Größenordnung von 1:1000. Frische Eier enthalten natürliche

Inhaltsstoffe, welche die Vermehrung von Salmonellen hemmen. Zur Vermeidung

von Erkrankungen durch Eier wurde im Jahre 1995 die Hühnereierverordnung,

BGBl. Nr. 656/1995 über hygienische Anforderungen (Verkaufsfristen und Haltbar -

keitsdatum) von frischen Eiern erlassen.

 

Im übrigen fallen diese Fragen nicht in meinen Vollzugsbereich. Was die Anzahl der

Salmonellose - Erkrankungen betrifft, verweise ich auf die Ausführungen der

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu Frage 8 der an sie

gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 6680/J.

 

Zu Frage 16:

In der biologischen Landwirtschaft erfolgt die Beurteilung der Nutztierhaltung mit

Hilfe des TGI, sofern für eine Nutztierkategorie ein solcher besteht (derzeit für

Rinder, Kälber, Mastschweine und Legehennen). Wesentliche Elemente der Hal -

tungsform in der biologischen Landwirtschaft werden durch das Erreichen einer

Mindestpunktezahl des TGI definiert. Die Kennzeichnung von tierischen Produkten

als „aus biologischer Landwirtschaft“ stammend beinhaltet somit eine verpflichtende

Beurteilung der Haltungsform „Bio“ nach dem TGI. Diese Kennzeichnung wird von

den Lebensmittelbehörden streng kontrolliert.

Auch im von mir sehr unterstützten SPÖ - Entwurf für ein Bundestierschutzgesetz sind

Bestimmungen betreffend die Kennzeichnung nach Tierschutzkriterien enthalten.

Weiters trete ich auch für die verpflichtende Kennzeichnung von Eiern nach der

Haltungsform ein. Diese Frage fällt jedoch in den Zuständigkeitsbereich des

Bundesministers für Land -  und Forstwirtschaft.

Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Bundesministers für Land -  und

Forstwirtschaft zu Frage 8 der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage

Nr. 6679/J.

 

Zu Frage 17:

Eine Ausweitung der Produkthaftung auf landwirtschaftliche Primärprodukte ist im

Rahmen der letzten Änderung der EG – Produkthaftungs - Richtlinie 1999/34/EG be -

reits erfolgt. Im übrigen wird auf die Zuständigkeit des hiefür federführenden Bun -

desministers für Justiz verwiesen.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

Zusätzlich zu den Kontrollen der Veterinärbehörden werden seitens der Lebensmit -

telaufsicht Proben tierischer Lebensmittel gezogen und Revisionen von Betrieben,

die tierische Lebensmittel in Verkehr bringen, durchgeführt.

 

Überprüft werden unter anderem Gesundheitsschädlichkeit, Verdorbenheit, Verfäl -

schung, falsche Bezeichnung sowie andere Kennzeichnungsbestimmungen, Ver -

stöße gegen Hygienebestimmungen, Verordnungen wie jene über Zusatzstoffe,

Rückstände etc.

 

Die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln obliegt in mittelbarer Bundesver -

waltung dem Landeshauptmann, der sich besonders geschulter Organe als Auf -

sichtsorgane bedient. Diese sind unter anderem mit der Probenziehung von Lebens -

mitteln befaßt.

 

Für eine entsprechende Untersuchung von Lebensmitteln sind die Bundesanstalten

für Lebensmitteluntersuchung sowie die Untersuchungsanstalten der Länder zustän -

dig. Die Häufigkeit der vorgeschriebenen Untersuchungen ergibt sich aus dem vom

Bundeskanzleramt jährlich zu erstellenden Revisions -  und Probenplan.

Im Jahr 1996 wurden insgesamt 20.810 Proben untersucht (Fleisch und Fleischer -

zeugnisse, Fisch und Fischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Geflügel und

Geflügelerzeugnisse sowie Honig), wobei 5.287 Proben (25,4 %) beanstandet wur -

den. Die entsprechenden Zahlen für die folgenden zwei Jahre lauten:

 

1997: insgesamt 20.714 Proben, davon beanstandet: 5.111 (24,7 %)

1998: insgesamt 21.081 Proben, davon beanstandet: 5.083 (24,1 %).

 

In Ergänzung dazu liegt das „Ergebnis der Revision von Betrieben, die tierische

Lebensmittel in Verkehr bringen" vor. Danach sind im Jahr 1996 7.915 Betriebe kon -

trolliert worden, die Zahl der Betriebe mit Verstößen betrug 1.237, das entspricht

15,6 %. Die Vergleichszahlen für die beiden folgenden Jahre lauten:

 

1997: 7.103 kontrollierte Betriebe, Betriebe mit Verstößen: 1.237 (entspricht 15,6%)

1998: 5.318 kontrollierte Betriebe, Betriebe mit Verstößen: 938 (entspricht 17,6 %).

 

Zu Frage 20:

Die Untersuchung auf Dioxine wird aufgrund des erforderlichen außerordentlich

hohen finanziellen Aufwandes für die Geräteausstattung derzeit an den staatlichen

Untersuchungsanstalten nicht routinemäßig durchgeführt.

 

Im Falle spezieller Verdachtsmomente (z.B. belgische Dioxinproblematik) werden

Untersuchungen auf Dioxin extern in Auftrag gegeben (z.B. an das Forschungs -

zentrum Seibersdorf).