6374/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6696/J betreffend Lassing -

ein Jahr danach, welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am 16. Juli

1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Jahr 1998 wurden aus Mitteln der Bergbauförderung Beihilfen in Form von

Geldzuwendungen in der Höhe von ATS 173,576.000 ,--  gewährt.

 

Im ersten Halbjahr 1999 wurden Beihilfen in der Höhe von ATS 76,145.000 ,--  zugesagt bzw.

angewiesen.

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Die Naintsch Mineralwerke GmbH erhielt im Jahr 1998 für ihren Talkbergbau Lassing für

Vorhaben zur Überbrückung von Notstandshilfen im technischen Bereich im Zusammenhang

mit der Sicherung und Bewältigung des Talkbergbaues nach dem Grubenunglück vom 17.

Juli 1998 eine Geldzuwendung von ATS 25,000.000,-- und zur Sicherung des Bestandes

ihres Talkbergbaus Rabenwald und ihres Talk -  und Glimmerbergbau Kleinfeistritz

Geldzuwendungen von insgesamt ATS 1,980.000 ,-- .

 

Im ersten Halbjahr 1999 wurden der Naintsch Mineralwerke GmbH keine Beihilfen aus

Mitteln der Bergbauförderung gewährt.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Naintsch Mineralwerke GmbH hat für das Jahr 1999 bei der Montanbehörde drei Anträge

eingebracht und zwar für den:

 

- Talkbergbau Lassing zur Überbrückung des technischen Notstandes nach dem

   Grubenunglück in ungenannter Höhe

- Talkbergbau Rabenwald für Untersuchungen und die Abraumtätigkeit in der Höhe von

   ATS 4,165.000,--

- Talk -  und Glimmerbergbau für Untersuchungsarbeiten in ungenannter Höhe

 

 

Die Anträge wurden bisher nicht behandelt.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Gemäß den Bestimmungen des Bergbauförderungsgesetzes wurden vor der Vergabe von

Förderungsmitteln an die Naintsch Mineralwerke GmbH eingehende Prüfungen hinsichtlich

der Konformität der Vorhaben durchgeführt.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Grundlage für die Überprüfung ist die Bilanz und die angeschlossene Gewinn -  und

Verlustrechnung.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Bisher wurden keine Anträge von Förderungswerbern aufgrund der Ertragslage abgelehnt.

Ziel der Bergbauförderung ist es unter anderem, Leistungen des Förderungswerbers zu

initiieren, die ohne entsprechende Förderung nicht erbracht würden.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Vertreter der Naintsch Mineralwerke GmbH haben bisher gegenüber der Montanbehörde eine

Finanzierung der Bergung der in Lassing verunglückten Bergleute nicht abgelehnt.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Sofern ein volkswirtschaftliches Interesse gegeben ist, bzw. wenn durch die Unterstützung

eines Vorhabens Anreize zu bestimmten innovativen Vorkehrungen und Maßnahmen

gegeben werden soll, wird zu prüfen sein, ob entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen

eine Unterstützung zu gewähren ist. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf strukturelle

Maßnahmen etwa zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation.

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 12 der Anfrage:

 

Die Einbruchstelle konnte bisher nicht eindeutig lokalisiert werden. Erst im Anschluß daran

kann ein entsprechendes Budgetkonzept erarbeitet und mit einer Bergung der Verunglückten

begonnen werden.

Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:

 

Der Montanbehörde wurde seitens der Naintsch Mineralwerke GmbH ein einschlägiges

Gutachten von Univ. – Prof. Dr. E. P. Leinzinger, Institut für gerichtliche Medizin der

Universität Graz, vorgelegt; in diesem wird keine sichere Aussage im Sinne der Fragestellung

getroffen.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Neben den laufenden Kontrollen wird eine zusätzliche Begutachtung der untertägigen

Bergbaue durch unabhängige Fachleute durchgeführt.

 

Antwort zu den Punkten 16 und 17 der Anfrage:

 

Der gemäß der OECD - Richtlinien für multinationale Unternehmen im Rahmen der Abteilung

II/5 des Wirtschaftsministeriums eingerichtete österreichische Nationale Kontaktpunkt ist für

die Behandlung konkreter Anfragen bzw. Beschwerden im Anlaßfall zuständig und dient als

Ansprechpartner für die Betroffenen. Die Beobachtung der Aktivitäten multinationaler

Unternehmen im allgemeinen gehört aufgrund der OECD - Richtlinien für multinationale

Unternehmen nicht zum Aufgabenkreis der nationalen Kontaktpunkte. Auch erscheint ein

gesondertes Überwachungssystem für multinationale Unternehmen namentlich im Hinblick

auf den Verwaltungsaufwand nicht zielführend. Es wird darauf verwiesen, daß die OECD -

Richtlinien für multinationale Unternehmen gegenwärtig im Rahmen einer eigenen OECD -

Arbeitsgruppe überarbeitet werden, wobei unter anderem auch eine noch wirkungsvollere

Ausgestaltung der nationalen Kontaktpunkte angestrebt wird.