6374/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6696/J betreffend Lassing -
ein Jahr danach, welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am 16. Juli
1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Jahr 1998 wurden aus Mitteln der Bergbauförderung Beihilfen in Form von
Geldzuwendungen in der Höhe von ATS 173,576.000 ,-- gewährt.
Im ersten Halbjahr 1999 wurden Beihilfen in der Höhe von ATS 76,145.000 ,-- zugesagt bzw.
angewiesen.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Die Naintsch Mineralwerke GmbH erhielt im Jahr 1998 für ihren Talkbergbau Lassing für
Vorhaben zur Überbrückung von Notstandshilfen im technischen Bereich im Zusammenhang
mit der Sicherung und Bewältigung des Talkbergbaues nach dem Grubenunglück vom 17.
Juli 1998 eine Geldzuwendung von ATS 25,000.000,-- und zur Sicherung des Bestandes
ihres Talkbergbaus Rabenwald und ihres Talk - und Glimmerbergbau Kleinfeistritz
Geldzuwendungen von insgesamt ATS 1,980.000 ,-- .
Im ersten Halbjahr 1999 wurden der Naintsch Mineralwerke GmbH keine Beihilfen aus
Mitteln der Bergbauförderung gewährt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Naintsch Mineralwerke GmbH hat für das Jahr 1999 bei der Montanbehörde drei Anträge
eingebracht und zwar für den:
- Talkbergbau Lassing zur Überbrückung des technischen Notstandes nach dem
Grubenunglück in ungenannter Höhe
- Talkbergbau Rabenwald für Untersuchungen und die Abraumtätigkeit in der Höhe von
ATS 4,165.000,--
- Talk - und Glimmerbergbau für Untersuchungsarbeiten in ungenannter Höhe
Die Anträge wurden bisher nicht behandelt.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Gemäß den Bestimmungen des Bergbauförderungsgesetzes wurden vor der Vergabe von
Förderungsmitteln an die Naintsch Mineralwerke GmbH eingehende Prüfungen hinsichtlich
der Konformität der Vorhaben
durchgeführt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Grundlage für die Überprüfung ist die Bilanz und die angeschlossene Gewinn - und
Verlustrechnung.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Bisher wurden keine Anträge von Förderungswerbern aufgrund der Ertragslage abgelehnt.
Ziel der Bergbauförderung ist es unter anderem, Leistungen des Förderungswerbers zu
initiieren, die ohne entsprechende Förderung nicht erbracht würden.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Vertreter der Naintsch Mineralwerke GmbH haben bisher gegenüber der Montanbehörde eine
Finanzierung der Bergung der in Lassing verunglückten Bergleute nicht abgelehnt.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Sofern ein volkswirtschaftliches Interesse gegeben ist, bzw. wenn durch die Unterstützung
eines Vorhabens Anreize zu bestimmten innovativen Vorkehrungen und Maßnahmen
gegeben werden soll, wird zu prüfen sein, ob entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
eine Unterstützung zu gewähren ist. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf strukturelle
Maßnahmen etwa zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation.
Antwort zu den Punkten 10 bis 12 der Anfrage:
Die Einbruchstelle konnte bisher nicht eindeutig lokalisiert werden. Erst im Anschluß daran
kann ein entsprechendes Budgetkonzept erarbeitet und mit einer Bergung der Verunglückten
begonnen werden.
Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:
Der Montanbehörde wurde seitens der Naintsch Mineralwerke GmbH ein einschlägiges
Gutachten von Univ. – Prof. Dr. E. P. Leinzinger, Institut für gerichtliche Medizin der
Universität Graz, vorgelegt; in diesem wird keine sichere Aussage im Sinne der Fragestellung
getroffen.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Neben den laufenden Kontrollen wird eine zusätzliche Begutachtung der untertägigen
Bergbaue durch unabhängige Fachleute durchgeführt.
Antwort zu den Punkten 16 und 17 der Anfrage:
Der gemäß der OECD - Richtlinien für multinationale Unternehmen im Rahmen der Abteilung
II/5 des Wirtschaftsministeriums eingerichtete österreichische Nationale Kontaktpunkt ist für
die Behandlung konkreter Anfragen bzw. Beschwerden im Anlaßfall zuständig und dient als
Ansprechpartner für die Betroffenen. Die Beobachtung der Aktivitäten multinationaler
Unternehmen im allgemeinen gehört aufgrund der OECD - Richtlinien für multinationale
Unternehmen nicht zum Aufgabenkreis der nationalen Kontaktpunkte. Auch erscheint ein
gesondertes Überwachungssystem für multinationale Unternehmen namentlich im Hinblick
auf den Verwaltungsaufwand nicht zielführend. Es wird darauf verwiesen, daß die OECD -
Richtlinien für multinationale Unternehmen gegenwärtig im Rahmen einer eigenen OECD -
Arbeitsgruppe überarbeitet werden, wobei unter anderem auch eine noch wirkungsvollere
Ausgestaltung der nationalen Kontaktpunkte angestrebt wird.