6375/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steindl und Kollegen haben am 16. Juli

1999 unter der Nr. 6651/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend Konsequenzen aus dem Rechnungshof - Unterausschuß zum Thema Arbeits -

marktservice gerichtet.

 

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Zunächst weise ich darauf hin, daß es meinerseits keine Weigerung gab, dem Rech -

nungshof - Unterausschuß Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Vielmehr kam es

durch einen fehlerhaften Informationsfluß, der nicht in meinem Bereich lag, dazu,

daß diese nicht zeitgerecht vorgelegt werden konnten. Unmittelbar nach Feststellung

dieses Irrtums wurde eine Stellungnahme betreffend die Vergabe von

Förderungsmitteln für Fraueninitiativen unter dem Aspekt ihrer Arbeitsmarktrelevanz

übermittelt.

Da die ESF - Mittel je nach festgelegtem Zielgebiet jeweils lediglich einen bestimmten

Prozentsatz der Gesamtkosten eines Projektes abdecken, ist vorgesehen, daß die

Projektträger einen Teil des Budgets selbst aufbringen und weiters auch an nationale

Fördergeber herantreten. Wird ein derartiges Ansuchen um Förderung an mich

herangetragen und befindet sich dieses im Einklang mit meiner Schwerpunktsetzung

für die Vergabe der Förderungsmittel für Fraueninitiativen, wird wie bei allen anderen

Subventionsansuchen vorgegangen, d.h., der Förderantrag wird einer entsprechen -

den Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls wird eine finanzielle Unterstützung

gewährt.

 

Grundsätzlich ist jedoch, was die Vergabe von ESE - Mitteln betrifft, auf die Zustän -

digkeit des AMS hinzuweisen: es erfolgen daher durch mich weder Vereinbarungen

mit der EU noch Beauftragungen derartiger Projekte. Ich gehe daher davon aus, daß

dem Unterausschuß durch die seitens des AMS vorgelegten Unterlagen alle Infor -

mationen über derartige Projekte zur Verfügung stehen.

 

Wenn darüber hinaus seitens des Rechnungshof - Unterausschusses Informationen

über die Vergabe von Subventionen aus den Förderungsmitteln für Fraueninitiativen

benötigt werden, können diese selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden.