6378/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steindl und Kollegen haben am
16. Juli 1999 unter der Nr. 6652/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Konsequenzen aus dem Rechnungshof - Unterausschuß
zum Thema Arbeitsmarktservice gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorweg wird festgehalten, daß in den Vorbemerkungen zur Parlamentarischen
Anfrage 6652/J Feststellungen getroffen werden, die mit den Ausführungen im
Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses vom
6. Juli 1999 nicht übereinstimmen.
Zu Frage 1:
Die Auftragsvergabe erfolgte entsprechend den Vergabevorschriften.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren dem Bundeskanzleramt keine
Tätigkeiten bzw. Funktionen von Mitarbeitern meines Kabinetts bei ,,Euroteam“
gemeldet.
Zu Frage 2:
In den dienstrechtlichen Vorschriften sind bereits Unvereinbarkeitsregelungen
enthalten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes wer -
den auf diese Vorschriften hingewiesen.
Zu Frage 3:
Dazu verweise ich auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für Arbeit, Ge -
sundheit und Soziales.
Zu Frage 4:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meiner Vollziehung. Ich verweise je -
doch auf die diesbezüglichen Ausführungen auf den Seiten 6 und 7 des Be -
richts des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses vom
6. Juli 1999.
Zu Frage 5:
Die Abrechnung der Verträge des Bundeskanzleramtes wurde im Ständigen
Unterausschuß des Rechnungshofausschusses nicht kritisiert. Trotzdem habe
ich den Präsidenten des Rechnungshofes um Überprüfung der Aufträge und
Fördervereinbarungen mit der Euroteam Vienna Gruppe im Bereich des Bun -
deskanzleramts ersucht.
Zu Frage 6:
Die in dieser Frage angesprochenen Studien wurden nicht vom Bundeskanz -
leramt in Auftrag gegeben. Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, erfolgten die
Aufträge durch das Bundeskanzleramt entsprechend den Vergabevorschriften.