6379/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben

am 16. Juli 1999 unter der Nr. 6678/J an mich eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend passives Wahlrecht gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Mit Schreiben vom 16. Oktober 1997 leitete die Europäische Kommission ein

Beschwerdeverfahren gegen die Republik Österreich wegen möglicher Ver -

letzung des Gemeinschaftsrechts im Bereich Wahlrecht bei Betriebsratswahlen

bzw. Arbeiterkammerwahlen und im Bereich Schülerfreifahrten ein (zum

genauen Wortlaut des Schreibens siehe Beilage 1).

 

Mit Schreiben vom 28. Oktober 1998 richtete die Kommission im Rahmen des

Beschwerdeverfahrens gegen die Republik Österreich wegen möglicher

Verletzung des Gemeinschaftsrechts im Bereich Wahlrecht bei Betriebs -

ratswahlen bzw. Arbeiterkammerwahlen eine Aufforderung zur ergänzenden

Stellungnahme an die Republik Österreich (Beilage 2).

 

Weiters liegt ein Schreiben von Kommissar Flynn vom 16. März 1999 an die

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor, das in Beantwortung

eines Schreibens der Frau Bundesministerin erging (Beilage 2a).

 

Mit dem Mahnschreiben vom 9. Juli 1999 hat die Europäische Kommission

formell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich

betreffend das passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen und bei Wahlen zu

den Vollversammlungen der Arbeiterkammern eingeleitet (Beilage 3).

 

Zu Frage 2:

 

Die Beantwortung des Schreibens der Europäischen Kommission vom

16. Oktober 1997 erfolgte durch die Republik Österreich mit der Stellungnahme

vom 17. November 1997 (Beilage 4).

 

Die Aufforderung zur ergänzenden Stellungnahme vom 28. Oktober 1998

wurde mit Schreiben der Republik Österreich vom 10. Dezember 1998 be -

antwortet (Beilage 5).

 

Das Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 9. Juli 1999 wurde mit

Schreiben der Republik Österreich vom 1. September 1999 beantwortet

(Beilage 6).

Zu Frage 3:

 

Nein.

 

Zu Frage 4:

 

Es steht im Ermessen der Europäischen Kommission, weitere Verfahrens -

schritte gegen die Republik Österreich einzuleiten. Es ist jedoch zu erwarten,

daß die Europäische Kommission bei Beibehaltung ihres derzeitigen Stand -

punktes die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens, nämlich die mit

Gründen versehene Stellungnahme, einleiten wird, falls die Republik Österreich

keine Änderung der innerstaatlichen Rechtslage in Aussicht stellen kann. Die

letzte Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wäre die Klagserhebung vor dem

Europäischen Gerichtshof.

 

Zu Frage 5:

 

Vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden bereits

Entwürfe zu einer Novellierung des Arbeiterkammergesetzes und des

Arbeitsverfassungsgesetzes ausgearbeitet, in denen eine Ausdehnung des

passiven Wahlrechts auf alle bzw. auf alle betriebszugehörigen Arbeit -

nehmerinnen und Arbeitnehmer ausgedehnt werden sollte. Die Novelle zum

Arbeiterkammergesetz wurde in der ersten Jahreshälfte 1998, die Novelle zum

Arbeitsverfassungsgesetz in der ersten Jahreshälfte 1999 einem Begutach -

tungsverfahren unterzogen. Leider konnte in beiden Fällen bisher kein

politischer Konsens zwischen den Regierungsparteien erzielt werden.

 

Bemerkt wird, daß derzeit ein Wahlanfechtungsverfahren betreffend die

Arbeiterkammer -  Wahl in Vorarlberg beim Bundesministerium für Arbeit,

Gesundheit und Soziales anhängig ist.

 

 

Die angeschlossenen Beilagen konnten nicht gescannt werden !!!