638/AB

 

 

1. Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?

 

la.  Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie bereits oder werden Sie in diesem Zusammenhang noch setzen?

 

Antwort:

 

Der geschilderte Sachverhalt war dem Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst zum Zeitpunkt der Einbringung der parlamentarischen Anfrage nicht bekannt.  Aufgrund der Anfrage wurde eine umfassende Information durch das Rektorat der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz eingeholt (siehe Beilage).

 

Diese Sachverhaltsdarstellung wurde zum Anlaß genommen, die Hochschule darauf hinzuweisen, daß bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten der Hochschulen auf die Einhaltung der im Zuge der Genehmigung erteilten Auflagen zu achten ist.

 

2.       Handelt es sich bei den musikalischen Darbietungen in den Räumen der Kunsthochschule um eine im Rahmen des Lehrbetriebes stattfindende Veranstaltung?

 

2a. Wenn nein, um welche Art von Veranstaltung handelt es sich?

 

Antwort:

Nein.

 

Am Donnerstag, dem 9.November 1995 beantragte die "Österreichische Hochschülerschaft an der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz" gemäß § 2 Abs. 3 des Hochschülerschaftsgesetzes 1973 i.d.g.F., die Abhaltung einer Veranstaltung mit dem Thema "50 Jahre Republik Österreich" am 10.  November 1996 abends (ca. 18.00 bis 21.00. Uhr) in den Räumlichkeiten der Hochschule, Hauptplatz 8. Gemäß § 2 Abs. 3 leg. cit. sind dem Rektor solche Veranstaltungen der ÖH 24 Stunden vorher anzuzeigen, was somit auch rechtzeitig geschehen ist.

 

3.       Wer war der dafür Verantwortliche?

 

 

Antwort:

 

Verantwortlich für den Veranstaltungsablauf war die Österreichische Hochschülerschaft an der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz.

 

Laut Mitteilung des Rektorats der Hochschule war der Eingang der Hochschule nicht versperrt und der Rektor jederzeit über den Hausdienst erreichbar.