6381/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil und Kollegen haben am 16. Juli 1999
unter der Nr. 6700/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
80 Millionen Schilling für Multimedia - Projekte gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Multimedia - Projekte werden in Österreich insbesondere durch den Innovations - und
Technologiefonds des Bundes (ITF) gefördert. Dabei werden die Richtlinien des
Forschungs- und Technologieschwerpunktes „Technologien für die Informations -
gesellschaft“ angewendet, der - über Multimedia weit hinausgehend - auch die
weiteren Schwerpunkttechnologien der Informationsgesellschaft umfaßt. Er wurde
Anfang 1996 eingerichtet und läuft
derzeit noch bis 31. Dezember 2000.
Zu Frage 2:
In der Europäischen Union bilden ,Multimedia - Inhalte und Werkzeuge“ eine von drei
Leitaktionen des Programmes „Technologien der Informationsgesellschaft“ im 5. EU -
Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration.
Anders als es bei österreichischen Förderungen üblich ist, vergibt die EU ihre För -
derungen im wesentlichen im Rahmen von periodischen, zeitlich eingeschränkten
Ausschreibungen. Dazu gibt es innerhalb des für mehrere Jahre beschlossenen, aber
flexibel formulierten Rahmenprogramms und des einen Teil davon bildenden IST-
Programms jährlich neu erstellte bzw. überarbeitete ,,Arbeitsprogramme“. Die Pro -
grammtexte, Ausschreibungsbedingungen und Termine sind über das INTERNET
zugänglich (www.cordis.lu/ist).
Zu den Fragen 3 und 4:
Der Entscheidungsgang erfolgt in Österreich wie bei sonstigen ITF - Förderungen:
Anträge können wahlweise bei einem der beiden Teile der ITF - Geschäftsführung -
ERP - Fonds oder FFF - eingebracht werden. In wöchentlichen Clearingsitzungen wird
festgelegt, welcher Fondsteil ein Projekt bearbeitet; die Aufbereitung der Unterlagen
erfolgt dann durch diesen Teil. Etwa alle zwei Monate findet eine Sitzung des ITF -
Ausschusses statt, bei dem eine Empfehlung an den zuständigen Bundesminister
(FEE: Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten; ERP: Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr) beschlossen wird; der eigentliche Förderungsbeschluß
erfolgt durch den zuständigen Minister.
Über die Details der Vorgangsweise und der Ergebnisse im vergangenen Jahr
informiert der ITF - Jahresbericht 1998, der auch eine grafische Darstellung des
Organisationsschemas und eine Auflistung der Mitglieder des ITF - Ausschusses ent -
hält (Anfang August 1999 wurde eine
ausreichende Anzahl von Exemplaren dieses
Berichtes an alle Parlamentsklubs mit der Bitte um Verteilung an ihre Mitglieder
übermittelt).
In der europäischen Union gilt für die „Technologien der Informationsgesellschaft“
dasselbe Verfahren wie für die übrigen Programme des 5. EU - Rahmenprogrammes
für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. Die Ansuchen werden
zunächst durch von der EU - Kommission unabhängige, internationale Experten
gesichtet und bewertet. Ihre Empfehlungen gehen dann an das Programmkomitee, wo
sie die Vertreter der EU - Kommission nach ihren eigenen Vorstellungen kommentieren
können. Die Beschlußfassung selbst erfolgt durch das Programmkomitee, das sich
aus je zwei Vertretern aus jedem Mitgliedsland zusammensetzt. Dieses Programm -
komitee entscheidet über die Projekte aller Leitaktionen; ein eigenes Gremium für die
Leitaktion III - Multimedia - gibt es (derzeit) nicht.
Die österreichischen Vertreter im Programmkomitee für die „Technologien der Infor -
mationsgesellschaft" sind Mag. R. Goebl (Bundesministerium für Wissenschaft und
Verkehr) und DDr. G. Zwerenz (Bundeskanzleramt), dazu als ständiger Experte DI O.
Peperna (Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten). Den Vorsitzenden
des Programmkomitees stellen nicht die Mitgliedsländer, sondern die EU - Kommission;
es ist dies Herr G. Metakides (Direktor in der GD XIII).
Zu Frage 5:
Seit einer Novellierung des ITF - Gesetzes verfügt der ITF nicht über Fondsmittel im
eigentlichen Sinn, sondern über einen Anspruch an den Bundeshaushalt, der sich
unter Anwendung des Lombardsatzes zur Mitte des jeweils vorangegangenen Jahres
auf ein fiktives Vermögen von 8 Milliarden Schilling beläuft. An die Stelle des
Lombardsatzes ist nun ein EURO - Referenzzinssatz getreten. Im abgelaufenen Jahr
standen zusätzlich zu der sich daraus
ergebenden Dotierung gemäß § 2 ITF - Gesetz
von 380 Millionen Schilling weitere rund 58,6 Millionen Schilling aus Veranlagungs -
zinsen, Rückflüssen usw. zur Verfügung (bezüglich der Details verweise ich auf den
bereits erwähnten IIF - Jahresbericht 1998).
Innerhalb des ITE - Gesamtansatzes gibt es weder eine Vorweg - Zuweisung von Mitteln
auf die einzelnen Schwerpunkte noch auf deren einzelne Themen, wie z.B. Multi -
media.
Zu Frage 6:
Das 5. EU - Rahmenprogramm ist für die Dauer seiner Laufzeit mit insgesamt
12,7 Milliarden EURO dotiert. Das darin enthaltene Programm „Technologien für die
Informationsgesellschaft“ (früher auch „benutzerfreundliche Informationsgesellschaft“)
erhält davon 3.363 Millionen EURO, das entspricht etwa 47 Milliarden Schilling.
Davon sind für die Leitaktion III, Multimedia, 564 Millionen EURO, dies entspricht etwa
7,8 Milliarden Schilling, reserviert. Die Aufbringung der Mittel für das gesamte
Rahmenprogramm erfolgt aus den allgemeinen Beitragszahlungen der Mitglieds -
länder; programmspezifische Sonderbeiträge werden nicht erhoben.
Wieviel von diesen Mitteln nach Österreich fließen wird, wird sich aus der Anzahl und
Qualität der Projekte mit österreichischer Beteiligung ergeben. Die Ergebnisse der
ersten Ausschreibung des laufenden Programmes sind derzeit noch nicht bekannt,
erste Zahlen werden voraussichtlich im September d.J. vorlegen. Wesentlich sind
jedoch nicht ausschließlich die finanziellen Rückflüsse, sondern auch die Möglich -
keiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Übertragung von Wissen
und Forschungsergebnissen.
Zu Frage 7:
Die genannte Informationsveranstaltung wurde vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten in Auftrag gegeben. Ich ersuche daher,
diesbezügliche Fragen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zu
richten.