6381/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil und Kollegen haben am 16. Juli 1999

unter der Nr. 6700/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

80 Millionen Schilling für Multimedia - Projekte gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Multimedia - Projekte werden in Österreich insbesondere durch den Innovations -  und

Technologiefonds des Bundes (ITF) gefördert. Dabei werden die Richtlinien des

Forschungs- und Technologieschwerpunktes „Technologien für die Informations -

gesellschaft“ angewendet, der - über Multimedia weit hinausgehend - auch die

weiteren Schwerpunkttechnologien der Informationsgesellschaft umfaßt. Er wurde

Anfang 1996 eingerichtet und läuft derzeit noch bis 31. Dezember 2000.

Zu Frage 2:

 

In der Europäischen Union bilden ,Multimedia - Inhalte und Werkzeuge“ eine von drei

Leitaktionen des Programmes „Technologien der Informationsgesellschaft“ im 5. EU -

Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration.

Anders als es bei österreichischen Förderungen üblich ist, vergibt die EU ihre För -

derungen im wesentlichen im Rahmen von periodischen, zeitlich eingeschränkten

Ausschreibungen. Dazu gibt es innerhalb des für mehrere Jahre beschlossenen, aber

flexibel formulierten Rahmenprogramms und des einen Teil davon bildenden IST-

Programms jährlich neu erstellte bzw. überarbeitete ,,Arbeitsprogramme“. Die Pro -

grammtexte, Ausschreibungsbedingungen und Termine sind über das INTERNET

zugänglich (www.cordis.lu/ist).

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Der Entscheidungsgang erfolgt in Österreich wie bei sonstigen ITF - Förderungen:

Anträge können wahlweise bei einem der beiden Teile der ITF - Geschäftsführung -

ERP - Fonds oder FFF - eingebracht werden. In wöchentlichen Clearingsitzungen wird

festgelegt, welcher Fondsteil ein Projekt bearbeitet; die Aufbereitung der Unterlagen

erfolgt dann durch diesen Teil. Etwa alle zwei Monate findet eine Sitzung des ITF -

Ausschusses statt, bei dem eine Empfehlung an den zuständigen Bundesminister

(FEE: Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten; ERP: Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr) beschlossen wird; der eigentliche Förderungsbeschluß

erfolgt durch den zuständigen Minister.

 

Über die Details der Vorgangsweise und der Ergebnisse im vergangenen Jahr

informiert der ITF - Jahresbericht 1998, der auch eine grafische Darstellung des

Organisationsschemas und eine Auflistung der Mitglieder des ITF - Ausschusses ent -

hält (Anfang August 1999 wurde eine ausreichende Anzahl von Exemplaren dieses

Berichtes an alle Parlamentsklubs mit der Bitte um Verteilung an ihre Mitglieder

übermittelt).

 

In der europäischen Union gilt für die „Technologien der Informationsgesellschaft“

dasselbe Verfahren wie für die übrigen Programme des 5. EU - Rahmenprogrammes

für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. Die Ansuchen werden

zunächst durch von der EU - Kommission unabhängige, internationale Experten

gesichtet und bewertet. Ihre Empfehlungen gehen dann an das Programmkomitee, wo

sie die Vertreter der EU - Kommission nach ihren eigenen Vorstellungen kommentieren

können. Die Beschlußfassung selbst erfolgt durch das Programmkomitee, das sich

aus je zwei Vertretern aus jedem Mitgliedsland zusammensetzt. Dieses Programm -

komitee entscheidet über die Projekte aller Leitaktionen; ein eigenes Gremium für die

Leitaktion III - Multimedia - gibt es (derzeit) nicht.

 

Die österreichischen Vertreter im Programmkomitee für die „Technologien der Infor -

mationsgesellschaft" sind Mag. R. Goebl (Bundesministerium für Wissenschaft und

Verkehr) und DDr. G. Zwerenz (Bundeskanzleramt), dazu als ständiger Experte DI O.

Peperna (Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten). Den Vorsitzenden

des Programmkomitees stellen nicht die Mitgliedsländer, sondern die EU - Kommission;

es ist dies Herr G. Metakides (Direktor in der GD XIII).

 

Zu Frage 5:

 

Seit einer Novellierung des ITF - Gesetzes verfügt der ITF nicht über Fondsmittel im

eigentlichen Sinn, sondern über einen Anspruch an den Bundeshaushalt, der sich

unter Anwendung des Lombardsatzes zur Mitte des jeweils vorangegangenen Jahres

auf ein fiktives Vermögen von 8 Milliarden Schilling beläuft. An die Stelle des

Lombardsatzes ist nun ein EURO - Referenzzinssatz getreten. Im abgelaufenen Jahr

standen zusätzlich zu der sich daraus ergebenden Dotierung gemäß § 2 ITF - Gesetz

von 380 Millionen Schilling weitere rund 58,6 Millionen Schilling aus Veranlagungs -

zinsen, Rückflüssen usw. zur Verfügung (bezüglich der Details verweise ich auf den

bereits erwähnten IIF - Jahresbericht 1998).

 

Innerhalb des ITE - Gesamtansatzes gibt es weder eine Vorweg - Zuweisung von Mitteln

auf die einzelnen Schwerpunkte noch auf deren einzelne Themen, wie z.B. Multi -

media.

 

Zu Frage 6:

 

Das 5. EU - Rahmenprogramm ist für die Dauer seiner Laufzeit mit insgesamt

12,7 Milliarden EURO dotiert. Das darin enthaltene Programm „Technologien für die

Informationsgesellschaft“ (früher auch „benutzerfreundliche Informationsgesellschaft“)

erhält davon 3.363 Millionen EURO, das entspricht etwa 47 Milliarden Schilling.

Davon sind für die Leitaktion III, Multimedia, 564 Millionen EURO, dies entspricht etwa

7,8 Milliarden Schilling, reserviert. Die Aufbringung der Mittel für das gesamte

Rahmenprogramm erfolgt aus den allgemeinen Beitragszahlungen der Mitglieds -

länder; programmspezifische Sonderbeiträge werden nicht erhoben.

 

Wieviel von diesen Mitteln nach Österreich fließen wird, wird sich aus der Anzahl und

Qualität der Projekte mit österreichischer Beteiligung ergeben. Die Ergebnisse der

ersten Ausschreibung des laufenden Programmes sind derzeit noch nicht bekannt,

erste Zahlen werden voraussichtlich im September d.J. vorlegen. Wesentlich sind

jedoch nicht ausschließlich die finanziellen Rückflüsse, sondern auch die Möglich -

keiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Übertragung von Wissen

und Forschungsergebnissen.

Zu Frage 7:

 

Die genannte Informationsveranstaltung wurde vom Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten in Auftrag gegeben. Ich ersuche daher,

diesbezügliche Fragen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zu

richten.