6390/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde

haben am 1. Oktober 1999 unter der Nr. 6725/J an mich eine schriftliche par -

lamentarische Anfrage betreffend ,,Minderheitenpolitik, insbesondere öffentliche

Äußerungen im Ausland, die im Widerspruch zu Ihren innenpolitischen

Handlungen als Bundeskanzler stehen" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Internationale Übereinkommen des Europarates zum Minderheitenschutz

dienen dazu, die Entwicklung eines internationalen Standards auf diesem

Gebiet herbeizuführen und in der Folge weiterzuentwickeln. Soweit die

Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes durch dieses Übereinkommen berührt

ist, teile ich daher die Auffassung, daß möglichst viele Staaten an diesem

Prozeß mitwirken.

Zu Frage 2:

 

Von einer Weigerung, die Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional -

und Minderheitensprachen vorzubereiten, kann keine Rede sein. Vielmehr

wurde die Klärung einer Frage abgewartet, die sich anläßlich des Ratifika -

tionsverfahrens der Charta durch Deutschland gestellt hat. Diese Frage er -

scheint nunmehr geklärt und die Bundesministerien und die in Betracht

kommenden Ämter der Landesregierungen wurden neuerlich in einem

Begutachtungsverfahren befaßt. Die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens

werden zur Zeit ausgearbeitet.

 

Zu Frage 3:

 

Das Memorandum enthält eine Fülle von Vorschlägen, die auf den unter -

schiedlichsten Ebenen weiterzuverfolgen sind. Ich werde mich im Rahmen

meiner Möglichkeiten bemühen, zur Verwirklichung dieser Anliegen in der

neuen Legislaturperiode beizutragen. Die Klärung und konzeptionelle

Entwicklung in wichtigen Themenbereichen (wie etwa effiziente Förde -

rungsmodelle im Printmedienbereich) wird unter Einbeziehung externer

Experten vorangetrieben. Hinsichtlich jener Bereiche, in denen dem Bund keine

Gesetzgebungskompetenz obliegt (Kindergartengesetze), wird versucht

werden, durch themenbegleitende Maßnahmen (wie etwa der Veranstaltung

fachspezifischer Tagungen zur frühkindlichen zweisprachigen Erziehung) die

Anliegen des Memorandums zu unterstützen. Soweit die unmittelbare Voll -

zugszuständigkeit des Bundeskanzleramtes angesprochen ist (Änderungen im

Ablauf der Förderungsverwaltung), wurden von den Volksgruppen bereits als

positiv bewertete Verbesserungen vorgenommen.

Zu Frage 4:

 

Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, daß das Bundeskanzleramt

gemeinsam mit dem Volksgruppenbeirat für die kroatische Volksgruppe eine

Fülle von Maßnahmen unterstützt hat, die die Umsetzung der staats -

vertraglichen Verpflichtung im Hinblick auf zweisprachige topografische

Aufschriften begleiten sollen. Ich gehe davon aus, daß die erwähnten Bemü -

hungen in absehbarer Zeit zum erwünschten Ergebnis führen werden.