6390/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde
haben am 1. Oktober 1999 unter der Nr. 6725/J an mich eine schriftliche par -
lamentarische Anfrage betreffend ,,Minderheitenpolitik, insbesondere öffentliche
Äußerungen im Ausland, die im Widerspruch zu Ihren innenpolitischen
Handlungen als Bundeskanzler stehen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Internationale Übereinkommen des Europarates zum Minderheitenschutz
dienen dazu, die Entwicklung eines internationalen Standards auf diesem
Gebiet herbeizuführen und in der Folge weiterzuentwickeln. Soweit die
Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes durch dieses Übereinkommen berührt
ist, teile ich daher die Auffassung, daß möglichst viele Staaten an diesem
Prozeß mitwirken.
Zu Frage 2:
Von einer Weigerung, die Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional -
und Minderheitensprachen vorzubereiten, kann keine Rede sein. Vielmehr
wurde die Klärung einer Frage abgewartet, die sich anläßlich des Ratifika -
tionsverfahrens der Charta durch Deutschland gestellt hat. Diese Frage er -
scheint nunmehr geklärt und die Bundesministerien und die in Betracht
kommenden Ämter der Landesregierungen wurden neuerlich in einem
Begutachtungsverfahren befaßt. Die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens
werden zur Zeit ausgearbeitet.
Zu Frage 3:
Das Memorandum enthält eine Fülle von Vorschlägen, die auf den unter -
schiedlichsten Ebenen weiterzuverfolgen sind. Ich werde mich im Rahmen
meiner Möglichkeiten bemühen, zur Verwirklichung dieser Anliegen in der
neuen Legislaturperiode beizutragen. Die Klärung und konzeptionelle
Entwicklung in wichtigen Themenbereichen (wie etwa effiziente Förde -
rungsmodelle im Printmedienbereich) wird unter Einbeziehung externer
Experten vorangetrieben. Hinsichtlich jener Bereiche, in denen dem Bund keine
Gesetzgebungskompetenz obliegt (Kindergartengesetze), wird versucht
werden, durch themenbegleitende Maßnahmen (wie etwa der Veranstaltung
fachspezifischer Tagungen zur frühkindlichen zweisprachigen Erziehung) die
Anliegen des Memorandums zu unterstützen. Soweit die unmittelbare Voll -
zugszuständigkeit des Bundeskanzleramtes angesprochen ist (Änderungen im
Ablauf der Förderungsverwaltung), wurden von den Volksgruppen bereits als
positiv bewertete Verbesserungen vorgenommen.
Zu Frage 4:
Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, daß das Bundeskanzleramt
gemeinsam mit dem Volksgruppenbeirat für die kroatische Volksgruppe eine
Fülle von Maßnahmen unterstützt hat, die die Umsetzung der staats -
vertraglichen Verpflichtung im Hinblick auf zweisprachige topografische
Aufschriften begleiten sollen. Ich gehe davon aus, daß die erwähnten Bemü -
hungen in absehbarer Zeit zum erwünschten Ergebnis führen werden.