640/AB
zur Zahl 621/J-NR/1996
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend den Austausch von Verbindungsrichtern/staatsanwälten in der EU, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
"l. Hat die Republik Österreich nun aufgrund dieser "Gemeinsamen Maßnahme" die Absicht, im Einvernehmen mit einem anderen oder mehreren Mitgliedstaaten Verbindungsrichter/-staatsanwälte zu entsenden oder auszutauschen?
2. Wurde bereits vor Annahme dieser "Gemeinsamen Maßnahme" im Einvernehmen mit einem anderen oder mehreren Mitgliedstaaten Verbindungsrichter/staatsanwälte entsendet oder ausgetauscht?
3. Wurde nach Annahme dieser "Gemeinsamen Maßnahme" im Einvernehmen mit einem anderen oder mehreren Mitgliedstaaten Verbindungsrichter/-staatsanwälte entsendet oder ausgetauscht?
4. Wenn ja: liegen bereits Erfahrungsberichte vor?
5. Welche Vereinbarungen wurden dabei jeweils zwischen dem Entsendestaat Österreich und dem jeweiligen Aufnahmestaat getroffen?
PARL 7044 Prl
6. Was erwartet sich das Bundesministerium für Justiz von der Entsendung bzw. vom Austausch von Verbindungsrichtern/staatsanwälten?
7. Welche konkreten Aufgaben kommen den österreichischen Verbindungsrichter/-staatsanwälten nach Auffassung des Bundesministeriums für Justiz zu?
8. In welcher Form werden Sie das Parlament über den Umfang der Entsendung bzw. des Austausches von Verbindungsrichtern/staatsanwälten informieren?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Die gemeinsame Maßnahme betreffend den Rahmen für den Austausch von Verbindungsrichtern/-staatsanwälten zur Verbesserung der justitiellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die vom Rat aufgrund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union am 22. April 1996 angenommen wurde, kam in erster Linie auf Initiative Italiens und Frankreichs zustande; diese Länder haben - offensichtlich im Zusammenhang mit einer Reihe von umfangreichen Strafverfahren, in denen "organisierte Kriminalität" eine Rolle spielt - bereits Justizbeamte "ausgetauscht".
Die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter auch Österreich, sind bei den Beratungen zwar für die Verstärkung der justiziellen Zusammenarbeit im Sinne der Präambel der gemeinsamen Maßnahme eingetreten und haben begrüßt, daß mit der Maßnahme ein entsprechender Rahmen für einen allfälligen Austausch von Verbindungsrichtern/-staatsanwälten unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen wird, gleichzeitig aber zum Ausdruck gebracht, daß ein konkretes Interesse, Richter oder Staatsanwälte als ständige Verbindungsbeamte in andere Staaten zu entsenden, derzeit nicht bestehe. Aus österreichischer Sicht würde der zu erwartende Nutzen den entstehenden Aufwand derzeit nicht rechtfertigen.
Im übrigen ist zu bemerken, daß die Aufgabe, die grenzüberschreitende Kriminalität in all ihren Auswirkungen - insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität
und des Terrorismus - sowie Betrugshandlungen - insbesondere jene zu Lasten der finanziellen Interessen der Gemeinschaft - wirksam zu bekämpfen, in erster Linie dem Bundesministerium für Inneres und den diesem unterstehenden Sicherheitsbehörden obliegt.
Österreich hat daher bisher keine Verbindungsrichter/-staatsanwälte mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgetauscht.
Zu 4 bis 8:
Ich verweise auf die Anwort zu 1 bis 3.
Juli 1996