643/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler. Freundinnen und Freunde haben am 23. Mai 1996 unter der Nr. 688/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend öffentlich zugängliche Informationsangebote über Online-Datenbanken und elektronische Informationsnetze gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Welche Daten und Informationen ihres Ministeriums und zugehöriger Dienststellen sind über welche elektronischen Einrichtungen (Datenbanken, Internet etc.), in welchem Umfang und zu welchen Kosten öffentlich zugänglich?
2. In welchem Umfang beabsichtigen Sie, dieses öffentlich zugängliche Angebot a) bis Ende 1996 und b) bis Ende 1997 auszuweiten?
In der EUROBASES-Datenbank werden Vorschläge der EU-Kommission zu Richtlinien und Verordnungen öffentlich zugänglich gemacht.
Wie weit werden bereits jetzt seitens ihres Ministeriums Gesetzes- und Verordnungsentwürfe samt der dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen auf elektronischem Wege veröffentlicht?
4. Beabsichtigen Sie, in Zukunft sämtliche Gesetzes- und Verordnungsentwürfe Ihres Ministeriums samt der dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen auf elektronischem Wege zu veröffentlichen? Wenn ja, in welcher Form und ab wann? Wenn nein, warum nicht?
5. Erachten Sie es für sinnvoll, in Massenverfahren, in denen ein größerer Personenkreis Parteienstellung besitzt, Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Einwände, Rechtsmittel etc. auch auf elektronischem Wege anbringen zu können und wie beurteilen Sie diesbezüglich die Bestimmungen des § 13 Abs. 1 AVG?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Derzeit keine.
Zu Frage 2:
Es ist geplant, noch in diesem Jahr eine Home-Page im Intemet einzurichten. Art und Umfang des Informationsangebots sind derzeit noch in Diskussion.
Zu den Fragen 3 und 4:
In meinem Wirkungsbereich werden zur Zeit weder Gesetzes- und Verordnungsentwürfe noch Stellungnahmen zu diesen elektronisch veröffentlicht. Ob und in welchem Umfang dies in Zukunft geschehen soll. ist derzeit noch nicht entschieden.
Zu Frage 5:
Ich verweise auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage Nr. 675/J durch den Herrn Bundeskanzler.