645/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde vom 23. Mai 1996, Nr. 665/j, betreffend Tiefenversenkung flüssiger Abfälle durch Rückverpressung in der Sonde naderklaa 9111, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat die OMV mit Bescheid vom 1.4.1996 beauftragt, die Verpressung flüssiger Abfälle in die Sonde Aderklaa 91u unverzüglich einzustellen. Im derzeit beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft anhängigen Berufungsverfahren wird diese Frage sowohl aus Sicht der Umweltverträglichkeit als auch aus rechtlicher Sicht geprüft werden. Vor Abschluß
dieses Verfahrens können keine detaillierten Angaben gemacht werden.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Die Verpressung der Abfälle war nur bergrechtlich bewilligt. Diese Bewilligung, datiert vom 23. Juni 1992, sieht Aufzeichnungspflichten, Bodendruckmessungen, Druckproben sowie eine Überprüfung im maximalabstand von fünf Jahren vor. Mangels Zuständigkeit für bergrechtliche Angelegenheiten kann über die tatsächliche Einhaltung dieser Auflagen oder über Ergebnisse von Untersuchungen u.ähnl. nichts ausgesagt werden.
Wasserrechtlich wurde die Sonde nie bewilligt.
Zu Frage 6:
Auch darüber wird im anhängigen Berufungsverfahren zu entscheiden sein. Eine Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 80/68/EWG soll mit der in Vorbereitung stehenden Wasserrechtsgesetznovelle 1996 erfolgen.
Zu Frage 7:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft geht vorerst von der wasserrechtlichen Zuständigkeit infolge einer Bewilligungspflicht gemäß § 32 WRG aus; auf Grundlage dieser Annahme erging auch der wasserpolizeiliche Auftrag durch die Wasserrechtsbehörde I. Instanz an die OMV, die Verpressung flüssiger Abfälle in die Sonde Aderklaa 91u unverzüglich einzustellen.
,Zu Frage 8:
Diese Frage ist für das Wasserrechtsverfahren nicht relevant und wäre allenfalls vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie zu beantworten.
Zu Frage 9:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wird das Berufungsverfahren ordnungsgemäß durchfuhren und zu einem Abschluß bringen.
Zu Frage 10:
Diese Fragen werden in einem allfälligen Bewilligungsverfahren zu klären sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann hierüber noch keine Aussage getroffen werden.