647/AB

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 661/i betreffend Weiterbau der Zillertal-Schnellstraße (B 169) zwischen Stumm und Fügen, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 23.5.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Der Bau des Anschlusses zum Gewerbegebiet Stumm - der Bestandteil des Straßendetailprojektes Kohlstatt - Stumm ist - wurde im Oktober des vergangenen Jahres durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Auflage genehmigt,' daß die Baumaßnahmen durch die Betreiber des, Gewerbegebietes auf deren Kosten ausgeführt werden.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Aufgrund der Verkehrsuntersuchung 1996 des Ingenieurbüros Köll ergibt sich im Abschnitt zwischen Uderns und Ried/Zillertal im Jahr 1995 eine jahresdurchschnittliche Verkehrsbelastung von

13.290 Kfz/24 h. Daraus wurden Prognosebelastungen von

 

15.390 Kfz/24 h für das Jahr 2000 und 17.900 Kfz/24 h für das

Jahr 2010 abgeleitet.

 

Aus dieser Entwicklung ist zu folgern, daß der Verkehr im Zuge der B 169 weiter zunimmt, jedoch die jährlichen Steigerungsraten geringer werden.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Da aus den Daten der Verkehrsentwicklung nicht abgeleitet werden kann, daß es zu einer Reduktion der Kfz-Fahrten gekommen ist, ergibt sich keine Änderung in der Beurteilung der Ausbaunot­wendigkeit.

 

Antwort zu den Punkten 5, 6 und 8 der Anfrage:

 

Zur Feststellung der Möglichkeit einer Reduktion des Individualverkehrs durch Maßnahmen wie die Errichtung von Bus-Shuttlediensten, die Anordnung von Parkräumen und die Heranziehung der Zillertalbahn als Zubringer, wurde die Dorsch Consult, Ingenieurges.m.b.H. München vom "Verein Zillertal" - dem nahezu alle Gemeinden des Zillertales angehören - mit der Erstellung eines integrierten Verkehrskonzeptes für das Zillertal beauftragt.  Die Fertigstellung dieses Konzeptes wird für Herbst 1996 erwartet.  Aus der dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten vorliegenden, gutachterlichen Stellungnahme dieser Firma vom 15.9.1995 geht hervor, daß die erwähnten alternativen Maßnahmen den Neubau der B 169 zwischen Fügen und Stumm nicht ersetzen können, da dadurch keine maßgebliche Verkehrsreduktion zu erwarten ist.  So wurde z.B. in einer Berechnung der Leistungs-

 

Fähigkeit der Zillertalbahn errechnet, daß durch eine Steigerung der Personenbeförderung der Bahn um 50 % eine Entlastung des Straßenverkehrs in einer Größenordnung möglich wäre, der nicht einmal der jährlichen Verkehrszunahme entspricht.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage.,

 

Die Verhinderung der aufgezeigten Mißstände liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage.-

 

Nach dem derzeitigen Stand soll die Landesstraße 49 auf Kosten der Landesstraßenverwaltung Tirol mit einem niveaugleichen T-Knoten an die B 169 angeschlossen werden.  Auch der Anschluß an den Kreisverkehr bei Realisierung des Umfahrungsprojektes soll auf Kosten der Landesstraßenverwaltung erfolgen.

 

Antwort zu den Punkten 10, 11 und 13 der Anfrage:

 

Für den Abschnitt Fügen - Stumm wurden im' Zuge der generellen Planungen neben der rechtsufrigen Amtstrasse weitere Trassenvarianten, die eine Weiterführung am Bestand und verschiedene Lösungen für den Übergang auf das rechte Zillerufer beinhalten, .geprüft.

 

Die Vorlage einer Wirkungsanalyse, in der alle untersuchten Varianten nochmals übersichtlich gegenüber gestellt werden, wird erst Ende Juli dieses Jahres erwartet.  Auf Grundlage dieser Unterlagen wird eine abschließende Variantenentscheidung erfolgen können.

 

Im Zuge der bisherigen Begutachtung ergaben sich aus den derzeit vorliegenden Unterlagen Vorteile für die Amtstrasse im Hinblick auf die damit erreichbare Entlastung der Bevölkerung, die Belange der Ökologie, das Landschaftsbild, die Investitionskosten und die bautechnische Realisierbarkeit.

 

Antwort zu den Punkten 12 und 14 der Anfrage:

 

Bei der B 169 handelt es sich nicht um eine Schnellstraße im Sinne des Bundesstraßengesetzes, sondern um eine zweistreifige Bundesstraße B mit Gemischtverkehr.  Konkrete Maßnahmen zur Realisierung dieses Straßenabschnittes werden nach Abschluß des UVP-Verfahrens und der Verordnung gemäß § 4 Bundesstraßengesetz 1971 - somit frühestens in zwei Jahren - erfolgen können.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Die Bürgerbeteiligung wird aufgrund der gesetzlichen Normen im UVP-Verfahren erfolgen, das voraussichtlich noch in diesem Jahr eingeleitet werden kann.