651/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 623/J betreffend widersprüchliche Aussagen des Wirtschaftsministers zu den Folgen der Aufhebung der Preisregelung für Treibstoffe, welche die Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde am 22.5.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Die Fragen 1-4 sind nicht bloß an den "Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten" gerichtet, sondern betreffen ganz konkret Maßnahmen und Beweggründe meines Vorgängers Herrn BM Dr. Ditz, über die ich nicht informiert bin, mit deren Resultat ich jedoch einverstanden bin.
Denn bis zum 22.4.1996 diente das sogenannte "Branchenübereinkommen" bzw. das System der "gläsernen Taschen" als Preisbeobachtungsinstrument bzw. als Orientierungshilfe bei der Preisgestaltung. Auf starkes Betreiben der Bundesarbeitskammer wurde ein einjähriges Aussetzen dieses Systems beschlossen. Auch die Mineralölwirtschaft erklärte sich mit der
einjährigen Sistierung des Abkommens einverstanden. Ein System aufrechtzuerhalten, das von den Sozial- und Wirtschaftspartnern nicht mitgetragen wird bzw. unerwünscht ist, scheint mir nicht sinnvoll. Das sogenannte "Branchenübereinkommen" wurde nicht ersatzlos gestrichen, sondern nur für ein Jahr ausgesetzt. Dieser Beobachtungszeitraum dient dazu, die Entwicklungen auf dem jetzt freien Treibstoffmarkt zu untersuchen. Absprachen mit und Zusagen der Mineralölwirtschaft sind mir nicht bekannt.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Zunächst gilt es, die Marktsituation zu beobachten. In der freien Marktwirtschaft bilden sich die Preise zwangsläufig aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Bei entsprechender Nachfrageelastizität müßte es bei hohen Preisen zu einer Nachfragereduktion kommen. Liegen bei den Anbietern Preisunterschiede vor, so wird die Nachfrage beim Anbieter mit den geringsten Preisen zulasten des höherpreisigen Anbieters steigen. Da bereits Preisunterschiede in der Höhe von ca. öS 1,- feststellbar sind, liegt es nun am Konsumentenbewußtsein, auf die Angebotsunterschiede zu reagieren, womit auch hochpreisige Tankstellen gezwungen sind, die Preise anzupassen. Wettbewerbskräfte können natürlich nicht unverzüglich die volle Wirkung erzeugen, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine endgültige Aussage über ein zukünftiges System getroffen werden kann. Die Situation in dieser Branche rechtfertigt jedenfalls nicht eine amtliche Preisregelung. Viel mehr muß der Wettbewerb durch das Wettbewerbs- und Kartellrecht gesichert werden.