655/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen vom 23.  Mai 1996, Nr. 695/J, betreffend Datenprobleme und Statistikmängel des österreichischen Statistischen Zentralamtes, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.. 8. und 12. bis 13.:

 

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage, Nr. 694/J, an den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu 5. bis 7.:

 

Bei gegenständlichem Bericht handelt es sich um einen internen Bericht eines Exekutiv­direktors des Internationalen Währungsfonds (IWF) und keinesfalls um einen offiziellen Bericht an die Bundesregierung.

 

Vielmehr hat der IWF in seinem internen Bericht über die Länderprüfung Österreichs (die sogenannten Artikel IV-Konsultationen) auf die Qualität der österreichischen Statistiken Bezug genommen.  Die entsprechende Passage des Berichtes, vollständig in der Originalversion zitiert, lautet:

 

"Analysis of economic developments is currently hampered by intertemporal incomparability, uncurrentness, or temporary unavailability of a number of economic data series that are subject to harmonisation within the EU.  The authorities are urged to take steps to overcome these problems rapidly."

 

Eine Schlußfolgerung daraus, was die vom Österreichischen Statistischen Zentralamt (ÖSTAT) zu erbringenden Leistungen bzw. dessen Organisation betrifft, fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 9. bis 10.:

Eine Korrektur der prognostizierten Budgetdaten ist aus heutiger Sicht nicht notwendig.

 

Das Budgetprogramm der Bundesregierung für diese Legislaturperiode, weiches gerade er­stellt wird, basiert auf der aktuellen mittelfristigen Wirtschaftsprognose des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung (WIFO), welche im Heft 4/1996 der WIFO-Monatsberichte publiziert wurde.

 

Zu 1 1.:

 

Die Bundeszollverwaltung übermittelt dem ÖSTAT einen überwiegenden Teil der Einzel­informationen über Einfuhren (seit 1976) und Ausfuhren (seit 1995) in einer zu unmittelbaren informationstechnischen Verarbeitung geeigneten Form.  Das gleiche gilt seit 1995 auch für die Daten der "Zusammenfassenden Meldungen" betreffend bestimmte die Binnengrenzen überschreitenden Lieferungen, die von der Bundesfinanzverwaltung für Zwecke der "Mehrwertsteuerkontrolle" mit anderen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.  Zur Er­möglichung einer zügigen Durchführung der nachzuholenden statistischen Auswertungen wird in meinem Ressort eine Aktion zur weiteren Verbesserung aller dieser Informationen in materieller Hinsicht durchgeführt.

 

Anlage