656/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Khol und Kollegen vom 13. Juni 1996, Nr. 705/J, betreffend Schikane polnischer Touristen durch österreichische Zöllner, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, daß die österreichische Zollverwaltung ihre Aufgaben seit dem EU-Beitritt nach den für die Überwachung des Warenverkehrs über die Außengrenze bestehenden rechtlichen Standards in Verantwortung für das gesamte Zollgebiet der Europäischen Union wahrzunehmen hat.  Eine verstärkte Kontrolle von polnischen Touristen im Vergleich zu anderen Reisenden ist dabei nicht erkennbar, was aus dem Vergleich der im ersten Halbjahr 1996 über den Grenzübergang Drasenhofen ein- und ausgereisten polnischen Staatsangehörigen (42 % aller Reisenden) und dem Prozentsatz der in festgestellte -Zuwiderhandlungen involvierten polnischen Staatsbürger ableitbar ist.

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beim Zollamt Drasenhofen entstand in der Vergangenheit bei Reisenden vereinzelt der Eindruck, daß die Fahrt ohne Kontrolle fortgesetzt werden könnte.  Die erforderlichen technischen Änderungen zur Vermeidung der aufgetretenen Schwierigkeiten und der damit verbundenen Beschwerden wurden bereits in die Wege geleitet, wobei die Umstellung auf eine von der Schrankenmechanik unabhängige Rotlichtschaltung sowie die Anbringung entsprechender Bodenmarkierungen einen we­sentlichen Beitrag leisten werden.

 

Zur Problematik der Beförderung von Personen aus Polen zum Flughafen Wien-Schwechat ist festzuhalten, daß gemäß den gelegenheitsverkehrsrechtlichen Bestimmungen - diese

 

Bestimmungen dienen vor allem dem Schutz des österreichischen Beförderungsgewerbes jedes als gewerbliches Beförderungsmittel für die Personenbeförderung erkennbare Fahrzeug beim Grenzübertritt eine gültige Beförderungsbewilligung des Verkehrsministeriums vorzulegen hat.  Für die des öfteren auftretenden Fälle des Nichtvorliegens der Beförderungsbewilligung wurden die Beamten des Zollamtes Drasenhofen bereits in der Vergangenheit angewiesen, beim Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst fernmündlich um eine Bewilligung anzufragen bzw. sich um die Übermittlung der Bewilligung auf dem Telefaxwege zu bemühen.

Durch verstärkte Dienstaufsichtsmaßnahmen und engere Koordination mit dem für die Beamten des Grenzdienstes nunmehr zuständigen Bundesministerium für Inneres sowie die erwähnten technischen Änderungen sollte sich in Hinkunft die Anzahl der Beschwerdefälle verringern.

Anlage