657/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom 13. Juni 1996, Nr. 708/J, betreffend durchschnittliche Prokopfbelastung durch das Sparpaket, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Die Annahme von Herrn Prof.  Kramer, ein Konsolidierungsbedarf von 1 50 Mrd.  Schilling für den Zeitraum 1996-1998 würde eine durchschnittliche monatliche Prokopfbelastung von 500 bis 600 Schilling nach sich ziehen, dürfte den tatsächlichen Werten sehr nahekommen.  Geht man davon aus, daß die steuerlichen Maßnahmen auf Dauer etwa 46 Mrd.  Schilling pro Jahr an Mehreinnahmen bewirken sollen, so resultiert daraus eine statistische Prokopfbelastung von etwa 5.750 Schilling im Jahr (bei einer zugrundegelegten Wohnbevölkerung von 8 Millionen), also etwa 480 Schilling monatlich.  Bezieht man weiters einzelne ausgabenseitige Maßnahmen, von denen nur Teile der Bevölkerung betroffen sind, wie etwa Änderungen bei der Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Studenten, die Streichung der Geburtenbeihilfe oder die Herabsetzung des Höchstalters für den Bezug der Familienbeihilfe von 27 auf 26 mit ein, so dürfte die Prognose einer Prokopfbelastung von 500 bis 600 Schilling monatlich durchaus realistisch sein.

 

Eine "statistische" Belastung von jährlich 15.000 Schilling pro Kopf entspräche einem Paket von jährlich 120 Mrd.  Schilling.  Das Gesamtkonsolidierungsziel der Bundesregierung für 1997 beträgt ca. 113 Mrd.  Schilling inklusive der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden.  Eine unmittelbare Umlegung dieses Wertes auf die Gesamtbevölkerung ist jedoch unzulässig, weil nicht außer acht gelassen werden darf, daß zwei Drittel der Konsolidierung ausgabenseitig erfolgen.  Diese Einsparungen des Bundes wirken sich großteils nicht als Belastung für den Durchschnittsbürger aus.  Aus all diesen Gründen entspricht die Ansicht, wonach das Sparpaket im Durchschnitt jeden Österreicher mit 15.000 Schilling im Jahr belasten würde, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.

 

Zu 2.:

 

Die soziale Ausgewogenheit war ein besonders wichtiges Anliegen bei der Erstellung des Konsolidierungspakets.  Die Mehrbelastung der verschiedenen sozialen Gruppen sollte im richtigen Verhältnis zueinander stehen, wobei insbesondere das Hauptaugenmerk darauf zu richten war, daß der Beitrag des einzelnen in einem gerechten Verhältnis zu seiner Leistungsfähigkeit steht.  Dieses Ziel konnte durch eine Reihe von Maßnahmen im steuerlichen Bereich erreicht werden.  So wird etwa der allgemeine Absetzbetrag, der bislang undifferenziert allen Einkommensteuerpflichtigen zustand, im Einkommensbereich zwischen 200.000 und 500.000 Schilling eingeschliffen und steht damit Beziehern niedriger Einkommen weiterhin ungekürzt zu.  Die Abzugsfähigkeit der Sonderausgaben, die nunmehr anstatt zur Hälfte nur mehr zu einem Viertel gegeben ist, wird bei Einkommen zwischen 500.000 und 700.000 Schilling jährlich eingeschliffen.  Dadurch ist für Einkommenschichten im niedrigen und mittleren Bereich weiterhin ein Anreiz zur Eigenvorsorge bzw. zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum gegeben.  Für Bezieher hoher Einkommen fällt jedoch die Möglichkeit weg, vorwiegend aus Gründen der steuerlichen Absetzbarkeit besonders hohe Sonderausgaben geltend zu machen.  Zusätzlich soll der Ausschluß von Kapitalversicherungen von der Absetzbarkeit einen verstärkten Anreiz zur Pensionseigenvorsorge bieten.

 

Auch die steuerliche Behandlung der ersten fünf Oberstunden im Monat erfolgt sozial ausgewogen, weil die Zuschläge erst ab 590 Schilling, und damit für Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage, voll steuerpflichtig sind.

 

Dieses Bemühen um eine soziale Staffelung geht besonders deutlich aus den nachstehend angeführten Berechnungen hervor:

 

·      Bei einem Jahresbruttobezug von 250.000 Schilling ist ab 1997 mit einer zusätzlichen jährlichen Belastung von etwa 1.800 Schilling zu rechnen, sofern bisher keine über den Pauschalbetrag hinausgehende Sonderausgaben geltend gemacht wurden.

 

·      Bei einem um 100.000 Schilling höheren Einkommen ergibt sich eine Mehrbelastung von etwa 3.800 Schilling.  Wenn bisher Sonderausgaben in Höhe von 20.000 Schilling geltend gemacht wurden, so erhöht sich die Mehrbelastung in dieser Einkommensklasse auf

 

5.100 Schilling, bei 40.000 Schilling Sonderausgaben auf 6.700 Schilling.

 

Bei einem Jahresbruttobezug von 700.000 Schilling und 40.000 Schilling Sonderausgaben beträgt die Zusatzbelastung etwa 18.000 Schilling, und bei 1,000.000 Schilling im Jahr und bisherigen 40.000 Schilling Sonderausgaben müssen ab 1997 24.700 Schilling mehr abgeführt werden.

Ergänzend wurden auch Maßnahmen gesetzt, die den Mißbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten drastisch einschränken sollen.  Dazu zählen beispielsweise Verlustbeteiligungsmodelle, die Beziehern sehr hoher Einkommen bislang häufig dazu dienten, ihre Steuerlast beträchtlich zu verringern.  Auch weitere steuerliche Regelungen im Strukturanpassungsgesetz - wie etwa die Anhebung der Kapitalertragsteuer von 22 auf 25 % - sind durchwegs derart gestaltet, daß soziale Überlegungen so weit wie möglich berück­sichtigt werden konnten.

Das in der Anfrage gezogene Resümee, die Familien hätten die Hauptlast des Sparpakets zu tragen, ist schon deshalb nicht richtig, weil von einer Pro-Kopf-Ziffer nicht automatisch auf die Belastung eines bestimmten Teils der Bevölkerung geschlossen werden kann.  Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbeträge sind ebensowenig von der Budgetkonsolidierung betroffen, wie Kinderabsetzbeträge und - abgesehen von strikteren Regelungen für Studenten - Familienbeihilfen.  Keinesfalls zulässig, weil nicht zuordenbar, wäre es jedenfalls, eine errechnete durchschnittliche Prokopfbelastung mit der Anzahl der Familienmitglieder zu multiplizieren.

 

Zu 3.:

 

Wie bereits ausgeführt, ist es sachlich nicht zulässig, die Gesamtgröße des Konsolidierungsziels eins zu eins auf die Wohnbevölkerung umzulegen und als Belastung pro Kopf darzustellen, ohne etwa zwischen einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen zu unterscheiden.  Zieht man die einnahmenseitigen Maßnahmen in Betracht, so ergibt dies - wie oben erwähnt - eine durchschnittliche Prokopfbelastung von etwa 5.750 Schilling für das Jahr 1997, wobei allerdings noch sehr stark zwischen den Einkommenstufen und den persönlichen Gegebenheiten differenziert werden muß.

 

Anlage