658/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom 13. Juni 1996, Nr. 712/J, betreffend dramatische Steigerung bei Frühpensionierungen, beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Allfällige Belastungen des Budgets mit dem Bundesbeitrag zur gesetzlichen Pensionsversicherung bzw. mit den Aufwendungen für Ausgleichszulagen schlagen sich im Kapitel 16 (Sozialversicherung) nieder. Aufgrund der Bestimmungen des § 80 ASVG ist der Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung pauschal zu leisten, weshalb eine individuelle Zurechnung zu einzelnen Pensionsarten nicht möglich ist.
Zu 2. und 3.:
Bei der Beantwortung dieser Frage ist auf das Gutachten des Beirates für Renten- und Pensionsanpassung, betreffend die Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 1996, zu verweisen. Dieses geht davon aus, daß die Entwicklung der Zunahme des Pensionsaufwandes bis zum Jahre 2000 rückläufig ist. Weiters ist zu berücksichtigen, daß mit der .. 51. ASVG-Novelle die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit bzw. dauernder Erwerbsunfähigkeit als neue Pensionsart eingeführt wurde. Bei dieser Pensionsart sind die stärksten Zuwachsraten zu verzeichnen, da der Pensionsstock erst im Aufbau begriffen ist und daher bei dieser Pensionsleistung noch kaum Pensionsabgänge zu verzeichnen sind. Gleichzeitig darf aber nicht außer acht gelassen werden, daß demgegenüber die Pensionen wegen Erwerbsunfähigkeit (Invaliditätspensionen) sinken. Zusätzlich sind die Maßnahmen des Strukturanpassungsgesetzes zu erwähnen, wonach es zu einer Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die vorzeitigen Alterspensionen gekommen ist.
Der Anfall von Pensionen aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit (Erwerbsunfähigkeit) wird künftig nur bei Aufgabe der bisherigen Erwerbstätigkeit möglich sein.
Aus diesen Gründen bin ich der Ansicht, daß die Bundeszuschüsse nicht erhöht werden müssen.
Zu 4.:
Im Koalitionsübereinkommen zwischen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und der österreichischen Volkspartei ist festgelegt, daß im Interesse des produktiven Sektors und seiner Beschäftigten die Lohnnebenkosten stabil gehalten werden sollen.
Anlage