661/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 720/J der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom 13.  Juni 1996, betreffend Verwaltungsaufwand, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu 1. und 2.:

 

Aufgrund der Maßnahmen des Strukturanpassungsgesetzes ist mit keinen neuen Arbeit­nehmerveranlagungen für das Jahr 1996 zu rechnen.  Die Einschleifung des allgemeinen Absetzbetrages und die Halbierung des Sonderausgabenpauschales treten erst 1997 in Kraft, die Viertelung der Sonderausgaben wirkt zwar schon 1996, es wäre aber auch ohne Viertelung bei allen Inhabern von Freibetragsbescheiden für 1996 zu einer Arbeitnehmerverantagung gekommen.  Auch mittelfristig wird sich die Zahl der Arbeitnehmerveranlagungen nicht erhöhen.  Aufgrund der Einkommensobergrenze von 700.000 S für bestimmte Sonderausgaben könnte vorübergehend eher eine geringfügige Verminderung der Veranlagungsfälle eintreten.  Realistischerweise dürften die Arbeitnehmerveranlagungsfälle insgesamt aber gleichbleiben.

 

Zu 3.:

 

Die Mehreinnahmen aus den angeführten Maßnahmen wurden auf ca. 12 Mrd.  S geschätzt.

 

Zu 4.:

Die Verwaltungskosten für einen Arbeitnehmerveranlagungsakt sind weitaus geringer als 3.000 S jährlich.  Die Kosten betragen nach internen Schätzungen des Bundesministeriums für Finanzen weniger als 500 S.

Eine Arbeitnehmerveranlagung verursacht deswegen keine besonderen Mehrkosten, weil die Lohnzetteldaten der Finanzverwaltung ohnehin (das heißt unabhängig davon, ob es zu einer Veranlagung kommt oder nicht) von den Arbeitgebern automatisch übermittelt werden und daher - mit persönlicher Zuordnung zu dem einzelnen Steuerpflichtigen - in den Datenbestand aufzunehmen sind.

 

Zu 5.:

Derartige Kosten-Nutzen-Analysen liegen dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor.

 

Zu 6.:

 

Ein Einsparungsvolumen von 12 Mrd.  S ist im Organisationsbereich keinesfalls vorhanden.  Derartige Maßnahmen können daher keine adäquate Alternative zu den in Rede stehenden gesetzlichen Änderungen darstellen.  Das Bundesministerium für Finanzen ist allerdings unabhängig davon laufend bemüht, durch strukturelle und organisatorische Reformen Einsparungen zu erzielen.

 

In weicher Weise sich hingegen eine Anhebung von Freibeträgen in Einsparungen auswirken sollte, wie dies von den anfragenden Abgeordneten vorgeschlagen wird, kann nicht nachvollzogen werden.

 

Zu 7.:

 

Die Kosten der Lohnsteuerberechnung machen nur einen geringen Teil der gesamten Kosten der Lohnverrechnung, die auch unabhängig von der Lohnsteuerberechnung erforderlich ist, aus.  Auch eine Trennung der Kosten der Lohnsteuerberechnung von der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist nicht möglich.  Eine Quantifizierung des der Wirtschaft aufgrund der Berechnung der Lohnsteuer entstehenden Aufwandes kann daher nicht vorgenommen werden.

 

Zu 8.:

 

Kurzfristig sind keine derartigen Schritte geplant.

 

Zu 9.:

Das gesamte System der Arbeitnehmerveranlagung hat zu einer wesentlichen Entlastung der Arbeitgeber geführt, weil die früher vom Arbeitgeber vorzunehmenden Jahresausgleiche auf die Finanzverwaltung verlagert worden sind.

 

Zu 1 0.:

 

Eine Entlastung der Betriebe von Verwaltungsarbeit kann sicherlich zu einer Verbesserung der Kostenstruktur und damit indirekt bis zu einem gewissen Grad zu einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit beitragen.  Der Wirtschaftsstandort Österreich scheint jedoch durch die derzeit erforderliche Verwaltungsarbeit aufgrund des Erfordernisses der Berechnung der Lohnsteuer aus meiner Sicht nicht gefährdet.

 

Anlage