662/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 729/J der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossen vom
13. Juni 1996, betreffend der Dotierung des Katastrophenfond, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Dotierungen des Katastrophenfonds in den Jahren 1992 bis 1997 (in Mio. S) ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:
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VA-Ansatz |
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BVA 1992 |
BVA 1993 |
BVA 1994 |
1/53408 Schäden im Vermögen privater Personen 454,176 476,091483,144
153418 Zahlungen an Länder 396,598 414,529 395,300
Schäden im Vermögen der Länder
Katastropheneinsatzgeräte der Feuerwehren
Tunnelbrandbekämpfung und Stützpunktfeuerwehren
1/53428 Schäden im Vermögen der Gemeinden 289,021 302,967 307,455
1/5343 Verwaltung des Katastrophenfonds
1/53438 Aufwendungen 0,010 0,011 0,011
1/53448 Ausgleich von Härten nach 3,000 3,000 3,000
Nuklearereignissen
1/53458 Schäden im Vermögen des Bundes 412,887 432,810 439,222
1/53468 Vorbeugung gegen Hochwasser- und Lawinenschäden 2,601,188 2,726,703 2,767,099
1/53478 Warn- und Alarmsysteme 50,000 50,000 50,000
1/53488 Hagelversicherung
1/53488 Überweisung an Umwelt- und Wasserwirtschaftfonds 200,000
Summe 4.406,880 4.406,111 4.445,231
VA-Ansatz BVA 1995 BVA 1996 BVA 1997
1/53408 Schäden im Vermögen privater Personen 495,487 128,981 135,150
1/53418 Zahlungen an Länder 431,399 361,509 378,801
Schäden im Vermögen der Länder
Katastropheneinsatzgeräte der Feuerwehren
Tunnelbrandbekämpfung und Stützpunktfeuerwehren
1/53428 Schäden im Vermögen der Gemeinden 315,310 278,671 292,001
1/5343 Verwaltung des Katastrophenfonds
1/53438 Aufwendungen 0,011 ö,011 0,011
1/53448 Ausgleich von Härten nach 2,000 6,000
Nuklearereignissen
1/53458 Schäden im Vermögen des Bundes 450,443 227,078 237,941
1/53468 Vorbeugung gegen Hochwasser- und Lawinenschäden 2,837,791 2,461,017 2,593,155
1/53478 Warn- und Alarmsysteme 50,000 50,000 50,000
1/53488 Hagelversicherung 75,000 120,000 120,000
1/53488 Überweisung an Umwelt- und Wasserwirtschaftfonds
Summe 4,657,441 3,633,267 3,807,059
Zu 2.:
Der Rechnungsabschluß des Katastrophenfonds in den Jahren 1992 bis 1995 stellt sich wie folgt dar:
VA-Ansatz Erfolg 1992 Erfolg 1993
1/53408 Schäden im Vermögen privater Personen 1,302,187 99,471
1/53418 Zahlungen an Länder 344,302 307,366
Schäden im Vermögen der Länder
Katastropheneinsatzgeräte der Feuerwehren
Tunnelbrandbekämpfung und Stützpunktfeuerwehren
1/53428 Schäden im Vermögen der Gemeinden 267,617 201,272
1/5343 Verwaltung des Katastrophenfonds
1/53438 Aufwendungen 0,001 0,000
1/53448 Ausgleich von Härten nach 21608 11268
Nuklearereignissen
1/53458 Schäden im Vermögen des Bundes 412,535 422,457
1/53468 Vorbeugung gegen Hochwasser- und Lawinenschäden 2,143,037 2,223,971
1/53478 Warn- und Alarmsysteme 50,000 50,000
1/53488 Hagelversicherung
1/53488 Überweisung an Umwelt- und Wasserwirtschaftfonds 200,000
1/53498 Überweisung an den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe
Summe 4.722,287 3.305 806
VA-Ansatz Erfolg 1994 Erfolg 1995
1/53408 Schäden im Vermögen privater Personen 104,485 11,227
1/53418 Zahlungen an Länder 306,690 311,400
Schäden im Vermögen der Länder
Katastropheneinsatzgeräte der Feuerwehren
Tunnelbrandbekämpfung und Stützpunktfeuerwehren
1/53428 Schäden im Vermögen der Gemeinden 152,186 240,175
1/5343 Verwaltung des Katastrophenfonds
1/53438 Aufwendungen 0,000 0,000
1/53448 Ausgleich von Härten nach 1,268 0,894
Nuklearereignissen
1/53458 Schäden im Vermögen des Bundes 386,367 408,615
1/53468 Vorbeugung gegen Hochwasser- und Lawinenschäden 2,319,547 2,122,454
1/53478 Warn- und Alarmsysteme 50,000 50,000
1/53488 Hagelversicherung 119,806
1/53488 Überweisung an Umwelt- und Wasserwirtschaftfonds
1/53498 Überweisung an den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe 2,000.00
Summe 5.317,543 3.364,5701
Zu 3. bis 5.:
Die Erfahrungen bei der Vollziehung des Katastrophenfonds zeigten, daß in der Regel die für die Unterstützung nach Katastrophenschäden bereitstehenden Mittel nicht voll in Anspruch genommen werden.
Mit dem Art. 66 des Strukturanpassungsgesetzes, BGBI.NR. 201/1996, wurde vom Nationalrat ein Katastrophenfondsgesetz 1996 als Nachfolger des Katastrophenfondsgesetzes 1986 beschlossen. Mit diesem Katastrophenfondsgesetz 1996 werden verschiedene Reformmaßnahmen im Bereich des Katastrophenfonds vorgenommen, insbesondere erfolgt die Mitteldotierung nunmehr nach den gewonnenen Erfahrungen im wesentlichen auf Basis des Erfolges 1995 inklusive eines Sicherheitsbetrages. Damit ist die von mir beabsichtigte Reform im Einvernehmen mit den Ländern und den Gemeinden bereits durchgeführt.