664/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 741/J der Abgeordneten Mag.  Johann Ewald Stadler und Genossen vom 13.  Juni 1996, betreffend Einsparungen in der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Der in der Anfrage angesprochene Sachverhalt war bereits im wesentlichen Gegenstand der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 696/J.  Anläßlich deren Beantwortung habe ich ausführlich die Gründe, die für die Zusammenlegung der Präsidentenfunktionen der Finanzlandesdirektionen für Tirol und Vorarlberg maßgeblich waren, erläutert.  Um Wiederholungen zu vermeiden und allenfalls noch bestehende Unklarheiten auszuräumen, verweise ich daher bezüglich dieser personalpolitischen Entscheidung auf meine Ausführungen im Antwortschreiben zur Anfrage Nr. 696/J.

 

Im einzelnen möchte ich zu den gestellten Fragen noch folgendes bemerken:

 

Zu 1.:

 

Derzeit wird die Funktion des Präsidenten der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg (Bewertung Vlll/l) in Personalunion vom Präsidenten der Finanzlandesdirektion für Tirol wahrgenommen.  Im Bereich der Organisation des Steuerlandesinspektorats gab es seit dem Jahr 1983 keine Änderungen.

 

Außerdem werden seit dem 1. Mai 1996 die Aufgaben des Zoll-Landesinspektors sowie des Chefinspizierenden für die Zollämter der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg durch die diesbezüglichen Funktionsträger der Finanzlandesdirektion für Tirol erledigt.  Der Arbeitsplatz

 

des Zoll-Landesinspektors ist mit A 1/5 (alt VIII/I), der des Chefinspizierenden für die Zollämter mit A 2/7 (alt VII/l) bewertet.

 

Zu 2.:

 

Aufgrund der Reduzierung der Zollstellen um etwa 70 % und der Verminderung des Personalstandes um 350 Beamte im Bereich der Finanzlandesdirektion für Tirol von 1994 bis 1996 sowie des Rückganges an Zollabfertigungen in Vorarlberg und Tirol im Ausmaß von insgesamt über 50 % werden keine zusätzlichen Arbeitsplätze in der Finanzlandesdirektion für Tirol benötigt.  Auch im Bereich der Steuerverwaltung besteht aufgrund der unter 1) beschriebenen Organisationsänderungen kein Bedarf an zusätzlichen Bediensteten.

 

Zu 3.:

 

Mit der Übernahme der angesprochenen Funktionen in Personalunion war keine Planstellenverlagerung verbunden.

 

Zu 4. und 7.:

 

Die jährlichen Einsparungen hinsichtlich des Personalaufwandes ergeben sich aufgrund der Nichtbesetzung der Planstelle des Präsidenten der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg (Bewertung VIII/l), für den nunmehr unbesetzten Arbeitsplatz eines Zoll-Landesinspektors im Ausmaß eines Jahresgehaltes der Dienstklasse VIII/1 sowie für die Funktion eines Chefinspizierenden für die Zollämter in Höhe mindestens eines Anfangsgehaltes der Dienstklasse VII/I.

 

Zu 5.:

 

Die Einsparungen beim Sachaufwand dürften sich im Vergleich zu den Einsparungen aufgrund der personellen Maßnahmen als geringfügig darstellen.  Genaue Berechnungen darüber liegen nicht vor.

 

Zu 6.:

 

Aufgrund des mit den strukturellen Anpassungsmaßnahmen verbundenen Rückganges des Dienst- und Fachaufsichtserfordernisses in beiden Finanzlandesdirektionen ist trotz der erweiterten räumlichen Zuständigkeit insgesamt mit einer Verminderung der Reisegebühren im Vergleich zum Jahr 1994 zu rechnen.  Beim Präsidenten überwiegen jedenfalls die Einsparungen infolge der Nichtbesetzung der Planstelle in der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg den durch die erforderlichen Reisen entstehenden Aufwand.

 

Zu 8.:

Die Einsparung der Funktion eines eigenen Präsidenten der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg steht in keinerlei Zusammenhang mit der Qualität des Wirtschaftsstandortes Vorarlberg.  Dies gilt auch für die Anpassung der Dienstaufsichts- und Inspektionsmaßnahmen an die personellen und strukturellen Gegebenheiten.

 

Zu 9. und 10.:

 

Wie bereits meinen einfahrenden Bemerkungen zu entnehmen ist, sind die grundlegenden Motive für derartige Personalmaßnahmen in der Beantwortung der Anfrage Nr. 696/J im Detail dargestellt.  Sollten künftige Analysen weitere Rationalisierungsschritte( als sinnvoll erscheinen lassen, werden diese selbstverständlich sorgfältig geprüft werden.