666/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen vom 13.  Juni 1996, Nr. 744/J, betreffend Nichtvorlage des Verteilungsberichtes, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

 

Weil die für die Erstellung dieser Studie wichtigsten statistischen Grundlagen, wie etwa die Ergebnisse der Lohnsteuerstatistik 1991 und die notwendigen Sonderauswertungen aus dem Mikrozensus 1991, erst im Laufe des Jahres 1994 vorlagen, konnte mit dem analytischen Teil der Studie großteils erst im Jahre 1994 begonnen werden.

 

Die Verteilungsstudie des Wirtschaftsförderungsinstitutes bezieht sich schwerpunktmäßig auf das Jahr 1991.  Aus Gründen der Aktualität besteht die Absicht, diese Studie um die -Verteilungswirkungen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 zu ergänzen und im Herbst diesen Jahres dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung zu übermitteln.

 

Zu 4.. 5.. 6., 8. und 9.:

 

Die Maßnahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurden überwiegend so gestaltet, daß sie Bezieher höherer Einkommen stärker belasten als jene niedriger Einkommen.

 

Die Maßnahmen bei den Familientransfers verbessern die Verteilungswirkung ebenfalls, da im Bereich des oberen Einkommensdrittels fast die Hälfte der Transferleistungen bezogen werden.  Auch die Verteilungswirkungen der Regelung der Beamtengehälter sind positiv zu beurteilen, weil Einmalzahlungen bei weniger verdienenden Beamten prozentuell deutlich mehr ausmachen als bei jenen der obersten Gehaltsstufen.  Weiters führen die Strukturmaßnahmen im Bereich des Pensionsrechtes der Beamten zu einer Annäherung an das Pensionsrecht der ASVG-Pensionisten.

Durch die gesetzten Maßnahmen im Bildungsbereich (Schulen und Universitäten) wird die bisherige negative Verteilungswirkung geringer.  Die Verteuerung des Nachkaufes von Versicherungszeiten wirkt sich vor allem im Bereich der Akademiker, welche in der Regel höhere Bezüge haben, aus.  Die Maßnahmen bei den Ruhens- und Anrechnungsbestimmungen im Falle von Mehrfachpensionen sorgen für eine gerechte Verteilung innerhalb der Gruppe der Pensionsbezieher.

Besonders stark wirken die Verteilungswirkungen bei den einnahmenseitigen Maßnahmen.  Die Reduktion der Sonderausgaben für besser Verdienende, die Rücknahme des Allgemeinen Steuerabsetzbetrages ab höheren Einkommen, die Überstundenregelung, die Zurechnung der Sozialversicherungsbeiträge zum 13. und 14.  Monatsgehalt etc. erhöhen die Progression des Steuersystems und sind damit verteilungspolitisch wirksam.  Durch die Änderungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer wurden Steuerschlupflöcher geschlossen und Gestaltungsmöglichkeiten für Bezieher höherer Einkommen reduziert.  Von besonderer Bedeutung ist die rigorose Beschränkung von Verlustbeteiligungsmodellen.  Schließlich sind von der Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wiederum vor allem höhere Einkommensschichten betroffen.

 

Zu 7.:

 

Die Benachteiligung von "Realkapital gegenüber Finanzkapital" bzw. die "steuerliche Begünstigung der Finanzanlagen" wird in der Verteilungsstudie lediglich auf die unterschiedliche Behandlung bei der Erbschaftssteuer zurückgeführt.  Diese Kritik ist - wenn man --das Gewicht der Erbschaftssteuer insgesamt als auch die auf vererbte Finanzvermögen ins Kalkül zieht - eher theoretischer Natur und spielt bei praktischer Betrachtung keine Rolle.  Insbesondere wäre es unrealistisch, zu behaupten, daß dieser Unterschied zu einer Verschiebung der Veranlagung von realen zu Finanzinvestitionen führt.  Obwohl diese Frage in der Verteilungsstudie vage formuliert ist, ist es augenscheinlich, daß die steuerlichen Änderungen bei der Zinsbesteuerung 1993 und 1994 praktisch den Progressionsgrad des Steuersystems eher erhöht und vor allem die frühere - nicht theoretische, aber faktische ­Begünstigung von Erträgen aus Finanzanlagen gegenüber jenen aus Realkapital weitgehend beseitigt haben.