667/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen vom
13. Juni 1996, Nr. 768/J, betreffend Verletzung der VRV, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Aufgrund der budgetären Situation der Stadt Salzburg hat diese ihre Anteile an der Salzburger Sparkasse verkauft und den Erlös im ordentlichen Haushalt budgetiert. Diese Vorgangsweise wurde in Abstimmung mit dem Rechnungshof gewählt.
Da die Stadt Salzburg die VRV nicht verletzt hat, kann auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht nicht vorliegen. Es handelt sich hierbei um eine Angelegenheit der Landesvollziehung und nicht der Bundesvollziehung, weshalb nicht der Landeshauptmann sondern die Landesregierung das zuständige Aufsichtsorgan ist.
Anlage