668/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Josef Meisinger und Genossen vom 19. Juni 1996, Nr. 849/J, betreffend Kündigungen bei der Wildbach- und Lawinenverbauung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf verweisen, daß die Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft fallen. Soweit das Bundesministerium für Finanzen von der Anfrage betroffen ist, ist folgendes festzustellen:
Zu 1. bis 10. und 12.:
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft stand bzw. steht aus dem Katastrophenfonds jeweils ein Gesamtbetrag für das Jahr 1995 in der Höhe von rund 1.613 Mio. S, für das Jahr 1996 in der Höhe von rund 1.568 Mio. S sowie für das Jahr 1997 in der Höhe von rund 1.700 Mio. S zur Verfügung. Die Prioritäten, wie diese Beträge auf aus -Mitteln des Katastrophenfonds finanzierte Maßnahmen (Flußbau, Hydrographie, Wildbach- und Lawinenverbauung) aufgeteilt werden, sind vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zu setzen.
Zu 1 1.:
Der Stellenplan für den Wildbach- und Lawinenverbauungsdienst weist für das Jahr 1996 202 Beamte aus.
Anlage