678/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am 23.  Mai 1996 unter der Nr. 680/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend öffentlich zugängliche Informationsangebote über Online-Datenbanken und elektronische Informationsnetze gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

 

"l.    Welche Daten und Informationen Ihres Ministeriums und zugehöriger Dienststellen sind über welche elektronischen Einrichtungen (Datenbanken, Internet etc.), in welchem Umfang und zu welchen Kosten öffentlich zugänglich?

 

2.    In welchem Umfang beabsichtigen Sie, dieses öffentlich zugängliche Angebot a) bis Ende 1996 und b) bis Ende 1997 auszuweiten?

 

3.    In der EUROBASES-Datenbank werden Vorschläge der EU­Kommission zu Richtlinien und Verordnungen öffentlich zugänglich gemacht.

       Wie weit werden bereits jetzt seitens Ihres Ministeriums Gesetzes- und     Verordnungentwürfe samt der dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens       abgegebenen Stellungnahmen auf elektronischem Wege veröffentlicht?

 

4.    Beabsichtigen Sie, in Zukunft sämtliche Gesetzes- und Verordnungsentwürfe Ihres Ministeriums samt der dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegebenen

       Stellungnahmen auf elektronischem Wege zu veröffentlichen?  Wenn ja, in welcher Form und ab wann?  Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Erachten Sie es für sinnvoll, in Massenverfahren, in denen ein größerer Personenkreis Parteienstellung besitzt, Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Einwände, Rechtsmittel etc. auch auf elektonischem Wege anbringen zu können und wie beurteilen Sie diesbezüglich die Bestimmungen des § 13 Abs. 1 AVG?"

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Zentralstelle des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz bietet Informationen zu aktuellen Gesundheits- und Konsumentenschutzthemen sowie eine Info über das Ministerium und die Möglichkeit zur Bestellung von Publikationen im Internet seit März 1996 unter der Adresse http://www.bmg.gv.at/bmg/ an.

 

Das Angebot gliedert sich in einen Serviceteil (Telefonverzeichnis, Geschäftseinteilung, Kontaktadressen, Informationsstellen, Stellenausschreibungen, Publikationsliste samt Bestellmöglichkeiten etc.) mit einer Kurzdarstellung des österreichischen Gesundheitswesens und einen Teil mit aktuellen Informationen, wie z.B. über AIDS, Drogen, Impfungen, Reisevorsorge, Rauchen, Salmonellen, Küchenhygiene, Lebensmittel - samt vollständiger Liste der

Lebensmittelzusatzstoffe (E-Nummern), Gentechnik und Strahlenschutz.

--Die Inanspruchnahme dieses Informationsangebotes ist für den Benutzer kostenlos.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz ist auch an das X-400 System angeschlossen und nimmt an dem derzeit anlaufenden Probebetrieb (Versendung von EU-Dokumenten) teil.  Weiters werden auch die Meßdaten des Strahlenfrühwarnsystems laufend im Teletext des ORF zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 2:

 

Das Informationsangebot im Internet wird laufend erweitert.  Die Konzeption und Umsetzung von Datenbanken für den öffentlichen Zugang sowie die dafür notwendige Infrastruktur soll nach Maßgabe der personellen und budgetären Rahmenbedingungen geschaffen werden.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Bisher wurden seitens meines Ministeriums weder Gesetzes- und Verordnungsentwürfe noch Stellungnahmen auf elektronischem Wege veröffentlicht; eine Weiterleitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen auf Datenträgern erfolgt derzeit nur an das BKA zum Zwecke des Rechtsinformationssystems.

 

Mein Ressort steht der angesprochenen Form der Veröffentlichung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen jedoch grundsätzlich positiv gegenüber.

Hinsichtlich der Veröffentlichung von Stellungnahmen sind noch zahlreiche Probleme - wie Datenschutz, Authentizität - zu klären.

 

Zu Frage 5:

 

Abgesehen davon, daß die von meinem Ressort zu vollziehenden Rechtsvorschriften keine "Massenverfahren", in denen ein größerer Personenkreis Parteistellung hat, vorsehen, verweise ich zu dieser Frage auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in der an ihn gerichteten Anfrage Nr. 675/J.