68/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und
Freunde haben am 31. Jänner 1996 unter der Nr. 46/J an mich
eine schriftliche Anfrage betreffend Aktivitäten
österreichischer Staatsangehöriger in Slowenien und Kroatien
gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:
"1) Welche Detailinformationen besitzt das Außenministerium
über die Affaire Stubner?
2) Welche internationalen Kontaktaufnahmen bzw.
Entwicklungen ergaben sich seit Auffliegen der Affäre
Stubner in diesem Zusammenhang?
3) Welche Reaktionen seitens diverser ausländischer Behörden
vor allem der Behörden Italiens , Sloweniens bzw.
Kroatiens wurden seither zu welchem konkreten Zeitpunkt
mit welchem konkreten Inhalt übermittelt?
4) Hat das Außenministerium seit Beginn der 90iger Jahre in
dieser Angelegenheit Kontakt mit dem Verteidigungs-
ministerium bzw. mit dem Heeresnachrichtenamt gehalten?
Wenn ja, zu welchem konkreten Zeitpunkt, mit welcher
konkreten Absicht und mit welchen konkreten Konsequenzen?
5) In diesem Zusammenhang soll es Anfang der 90iger Jahre zu
umfassenden Tätigkeiten des HNA im Umfeld des heutigen
Kroatiens und Sloweniens gekommen sein. Besitzt das
Außenministerium darüber Informationen? Wenn ja, seit
welchem konkreten Zeitpunkt besitzt das Außenministerium
welche konkreten Informationen?
6) Sind einzelne dieser Aktivitäten in Slowenien bzw.
Kroatien jemals mit Wissen seitens des HNA oder des
Verteidigungsministeriums bzw. jemals mit Wissen des
Außenministeriums erfolgt bzw. wann konkret erfolgten
diese Informationen?
7) Ist es in diesem Zusammenhang zu konkreten Weisungen
seitens des Außenministeriums gekommen? Wenn ja, zu
welchem konkreten Zeitpunkt und mit welchem konkreten
Inhalt?
8) Existieren im Außenministerium Aktenvermerke über
konkrete Amtshilfen oder Aufforderungen oder Weisungen
des Außenministeriums an das Verteidigungsministerium
bzw. an das HNA bezüglich konkreter HNA-Tätigkeiten im
Umfeld Sloweniens bzw. Kroatiens? Wenn ja, von welchem
konkreten Datum, mit welchem konkreten Wortlaut und
welchem konkreten Verfasser?"
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
ad 1) : Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
wurde vom Österreichischen Generalkonsulat München
mit Bericht vom 21.12.1994 der im ''Südtirol-profil"
vom 19.12.1994 erschienene Artikel über die
sogenannte Affäre Stubner vorgelegt. Dieser Bericht
wurde am 10.1.1995 an das Bundesministerium für
Inneres weitergeleitet. Außer diesem Bericht, den
sonstigen in den Medien publizierten Artikeln und
den unter Punkt 8 . ) genannten Auskünften seitens des
Bundesministeriums für Landesverteidigung besitzt
das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
keine Informationen zur genannten Sache.
ad 2 ) : Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
sind keine internationalen Kontaktaufnahmen bzw.
Entwicklungen bekannt.
ad 3 ) : Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
liegen keine Reaktionen italienischer, slowenischer,
kroatischer, oder sonstiger ausländischer Behörden
vor.
ad 4) : Nach dem Erscheinen des genannten Artikels im
''Südtirol-profil'' vom 19.12.1994 hat das
Bundesministerium für auswärtige Ange1egenheiten
telefonische Erkundigungen beim Bundesministerium
für Landesverteidigung über die Glaubwürdigkeit der
Angaben in diesem Zeitschriftenartikel eingeholt,
welche die aus der am 20.11.1995 ergangenen
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der
Abgeordneten DDr. Niederwieser und Genossen durch
den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung
ersichtliche Ant.wort ergaben.
ad 5) : Nein, das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten besitzt keine Informationen über
diesbezügliche Tätigkeiten des HNA in Kroatien und
Slowenien. Hinsichtlich der Überprüfung der
Glaubwürdigkeit der Angaben in dem genannten Artikel
des ''Südtirol-profil'' verweise ich auf Punkt 4) .
ad 6) :- Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
besitzt keine Kenntnis von solchen Aktivitäten.
ad 7) : Nein.
ad 8) : Nein. Hinsicntlich der telefonischen Kontaktaufnahme
mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung
zwecks Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Angaben
in dem genannten Artikel des ''Südtirol-profil"
verweise icn auf Punkt 4) .