68/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und

Freunde haben am 31. Jänner 1996 unter der Nr. 46/J an mich

eine schriftliche Anfrage betreffend Aktivitäten

österreichischer Staatsangehöriger in Slowenien und Kroatien

gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

 

"1) Welche Detailinformationen besitzt das Außenministerium

über die Affaire Stubner?

 

2) Welche internationalen Kontaktaufnahmen bzw.

Entwicklungen ergaben sich seit Auffliegen der Affäre

Stubner in diesem Zusammenhang?

 

3) Welche Reaktionen seitens diverser ausländischer Behörden

vor allem der Behörden Italiens , Sloweniens bzw.

Kroatiens wurden seither zu welchem konkreten Zeitpunkt

mit welchem konkreten Inhalt übermittelt?

 

4) Hat das Außenministerium seit Beginn der 90iger Jahre in

dieser Angelegenheit Kontakt mit dem Verteidigungs-

ministerium bzw. mit dem Heeresnachrichtenamt gehalten?

Wenn ja, zu welchem konkreten Zeitpunkt, mit welcher

konkreten Absicht und mit welchen konkreten Konsequenzen?

 

5) In diesem Zusammenhang soll es Anfang der 90iger Jahre zu

umfassenden Tätigkeiten des HNA im Umfeld des heutigen

Kroatiens und Sloweniens gekommen sein. Besitzt das

Außenministerium darüber Informationen? Wenn ja, seit

welchem konkreten Zeitpunkt besitzt das Außenministerium

welche konkreten Informationen?

 

6) Sind einzelne dieser Aktivitäten in Slowenien bzw.

Kroatien jemals mit Wissen seitens des HNA oder des

Verteidigungsministeriums bzw. jemals mit Wissen des

Außenministeriums erfolgt bzw. wann konkret erfolgten

diese Informationen?

 

7) Ist es in diesem Zusammenhang zu konkreten Weisungen

seitens des Außenministeriums gekommen? Wenn ja, zu

welchem konkreten Zeitpunkt und mit welchem konkreten

Inhalt?

 

8) Existieren im Außenministerium Aktenvermerke über

konkrete Amtshilfen oder Aufforderungen oder Weisungen

des Außenministeriums an das Verteidigungsministerium

bzw. an das HNA bezüglich konkreter HNA-Tätigkeiten im

Umfeld Sloweniens bzw. Kroatiens? Wenn ja, von welchem

konkreten Datum, mit welchem konkreten Wortlaut und

welchem konkreten Verfasser?"

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

ad 1) : Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

wurde vom Österreichischen Generalkonsulat München

mit Bericht vom 21.12.1994 der im ''Südtirol-profil"

vom 19.12.1994 erschienene Artikel über die

sogenannte Affäre Stubner vorgelegt. Dieser Bericht

wurde am 10.1.1995 an das Bundesministerium für

Inneres weitergeleitet. Außer diesem Bericht, den

sonstigen in den Medien publizierten Artikeln und

den unter Punkt 8 . ) genannten Auskünften seitens des

Bundesministeriums für Landesverteidigung besitzt

das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

keine Informationen zur genannten Sache.

 

 

ad 2 ) : Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

sind keine internationalen Kontaktaufnahmen bzw.

Entwicklungen bekannt.

 

ad 3 ) : Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

liegen keine Reaktionen italienischer, slowenischer,

kroatischer, oder sonstiger ausländischer Behörden

vor.

 

ad 4) : Nach dem Erscheinen des genannten Artikels im

''Südtirol-profil'' vom 19.12.1994 hat das

Bundesministerium für auswärtige Ange1egenheiten

telefonische Erkundigungen beim Bundesministerium

für Landesverteidigung über die Glaubwürdigkeit der

Angaben in diesem Zeitschriftenartikel eingeholt,

welche die aus der am 20.11.1995 ergangenen

Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der

Abgeordneten DDr. Niederwieser und Genossen durch

den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung

ersichtliche Ant.wort ergaben.

 

ad 5) : Nein, das Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten besitzt keine Informationen über

diesbezügliche Tätigkeiten des HNA in Kroatien und

Slowenien. Hinsichtlich der Überprüfung der

Glaubwürdigkeit der Angaben in dem genannten Artikel

des ''Südtirol-profil'' verweise ich auf Punkt 4) .

ad 6) :- Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

besitzt keine Kenntnis von solchen Aktivitäten.

 

ad 7) : Nein.

 

ad 8) : Nein. Hinsicntlich der telefonischen Kontaktaufnahme

mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung

zwecks Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Angaben

in dem genannten Artikel des ''Südtirol-profil"

verweise icn auf Punkt 4) .