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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 719/J-NR/1996, betreffend Kartenvergabe der Österreichischen Bundestheater, die die Abgeordneten Dr.  MOSER und Kollegen am

13.     Juni 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Wie allgemein bekannt ist, bringt der Kartenverkauf für Theaterpremieren und besonders nach­gefragte Vorstellungen weltweit dieselben Probleme mit sich: Einerseits bestehen gerade bei solchen Vorstellungen weitreichende Verpflichtungen des Theaters in bezug auf die Kartenver­gabe - erhöhtes Pressekartenkontigent, Dienstkarten, die dem leading - team und mitwirkenden Künstlern vertraglich garantiert sind, Kaufkarten, die von diesem Personenkreis angefordert werden Künstlern, Karten für andere Theaterleiter nach dein Grundsatz der Gegenseitigkeit.  Die Anzahl dieser Karten, deren Vergabe durch Erlaß vom 12.  Juni 1989, ZI. 1 1.770/2-111/9/89, ge­regelt ist und nachweislich äußerst restriktiv erfolgt, hängt im Einzelfall letztendlich von der Attraktivität und Größe der jeweiligen Produktion ab.  Andererseits ist natürlich gerade bei die­sen Vorstellungen auch die Nachfrage des Publikums sowohl in Wien als auch aus den Bundesländern und aus dein Ausland besonders groß.

 

Was die in der gegenständlichen Anfrage angesprochene "briefliche Anfrage" an das General­sekretariat des Österreichischen Bundestheaterverbandes anlangt, so ist zunächst festzuhalten, daß gemäß Punkt V. 2. der "Bestellbedingungen der Österreichischen Bundestheater" schriftlich-

 

Bestellungen "nur aus dein Ausland und aus den Bundesländern, nicht aber aus Wien" erfolgen können.  Weiters ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß diese "briefliche Anfrage" mit 22.  Mai 1996 datiert und am 24.  Mai 1996 im Generalsekretariat eingelangt ist.  Der freie Kartenverkauf für die Vorstellungen des Burg- und Akademietheaters im Juni 1996 hatte jedoch - so wie immer - bereits am 20. des Vormonats, also am 20.  Mai 1996 begonnen. (Der Juni-.Spielplan war im übrigen bereits am 10.  Mai 1996 in der Tageszeitung DIE PRESSE bekanntgegeben worden.)

 

1.     Wie viele Karten für die Premieren des Burgtheaters und des Akadmietheaters ge­langen üblicherweise in den freien Verkauf und wie viele Karten für die Vorstellun­gen am 15.  Juni im Burgtheater und am 29.  Juni im Akademietheater sind konkret in den freien Verkauf gelangt?

 

Wie viele Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze sind das?

 

Antwort:

 

Für die Vorstellung am 15.  Juni 1996 im Burgtheater sind konkret 612 Sitzplatzkarten - das entspricht 48,6% der zur Verfügung stehenden Sitzplätze - in den freien Verkauf gelangt.  Diese Anzahl entspricht der üblicherweise bei Premieren des Burgtheaters in den freien Verkauf ge­langenden Sitzplatzkarten.

 

Für die Vorstellung am 29.  Juni 1996 im Akademietheater sind konkret 185 Sitzplatzkarten ­das entspricht 41,1% der zur Verfügung stellenden Sitzplätze - in den freien Verkauf gelangt.  Da es sich bei dieser Vorstellung um eine Wiederaufnahme und keine Premiere gehandelt hat, konnten rund 30 Karten, die bei Premieren üblicherweise für Journalisten gebraucht werden, zusätzlich in den freien Verkauf gelangen.

 

2.     Wie viele Karten für die Vorstellungen am 15.  Juni im Burgtheater und am 29.  Juni im Akademietheater gelangen nicht in den freien Verkauf und wie groß ist der Pro­zentsatz innerhalb dieser Kontingente, der als Freikarten abgegeben wird?

 

Antwort:

Für die Vorstellung am 15.  Juni 1996 im Burgtheater sind 647 Sitzplatzkarten nicht in den freien Verkauf gelangt. 32,4% davon wurden als Dienstkarten ausgegeben.

Für die Vorstellung am 29.  Juni 1996 im Akademietheater sind 265 Sitzplatzkarten nicht in den freien Verkauf gelangt. 27,9% davon wurden als Dienstkarten ausgegeben.

 

3.         Welche Personengruppen können in den Genuß dieser unter Punkt 2 genannten Kontingente, sei es gegen Bezahlung, sei es gratis und warum?

 

Antwort:

 

In den Genuß der unter Punkt 2 genannten Kaufkarten-Kontingente und damit der Mehrzahl der nicht in den freien Verkauf gelangten Karten kamen schriftliche Besteller aus den Bundesländern und aus dem Ausland sowie insbesondere Wahlabonnenten, die gemäß den Wahlabonnementbedingungen ein Vorkaufsrecht jeweils ab dem 15. des Vormonats besitzen.

 

In den Genuß der unter Punkt 2 genannten Dienstkarten-Kontingente kommen nur jene Personen, denen gemäß Richtl inienerlaß vom 12.  Juni 1989, Z]. 1 1.770/2-111/9/89, eine Dienstkarte zusteht.  Zur näheren Erläuterung darf der Punkt 3 des zitierten Erlasses nachstehend angeführt werden:

 

-"Dienstkarten“

 

Für

               -    Personen, deren Anwesenheit aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, d.i.

 

               -    Bau- und feuerpolizeilicher Aufsichtsdienst

 

               -    Sicherheitspolizeilicher Aufsichtsdienst

 

               -    Theaterärztlicher Dienst;

 

               -    mitwirkende Solisten (gern. der internationalen Theaterpraxis),

 

Autoren/Komponisten und Verleger-

 

               -    Mitglieder der jeweiligen Direktion und des Generalsekretariates, soweit dies aus lnformationsgründen bzw. zur Kontrolle des Vorstellungsablaufes erforderlich ist;

 

Gäste auf Einladung des Generalsekretärs oder der Direktionen, wenn deren Besuch im künstlerischen oder wirtschaftlichen Interesse der Bundestheater liegt;

Ehrenmitglieder der Bundestheater

können Dienstkarten zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit Ausnahme der Behörden, Solisten, Ehrenmitglieder und Gäste wird nur eine Dienstkarte ausgegeben.  Das Vorkaufsrecht auf eine Kaufkarte wird eingeräumt.  Diese Karten sind mit den Aufdruck "Dienstkarte" gekennzeichnet."

 

4.       Wie viele Prozent der insgesamt vorhandenen Karten gelangen in den Verkauf, wie viele werden verschenkt?

 

Antwort:

 

Bezogen auf die angesprochenen Vorstellungen gelangten rund 84% der vorhandenen Karten in den Verkauf.  Rund 16% wurden im Interesse des Theaters gemäß dem oben zitierten Erlaß als Dienstkarten abgegeben.

 

5.     Sind Sie der Ansicht, daß die Bundestheaterverwaltung zu vielen Karten - gerade bei Premieren - dem freien Verkauf vorenthält?

 

Antwort:

 

Der Österreichische Bundestheaterverband, der hier sicherlich gemeint ist, ist bei der Vergabe der Karten an die erlassenen Richtlinien gebunden.  Durch diese Richtlinien, die selbstverständlich strikt eingehalten werden, ist genau geregelt, wer unter welchen Bedingungen welche Kar­ten erhalten kann bzw. zu erhalten hat.

 

6.     Wie kommt ein Bürger in den Besitz von Karten, die für den Verkauf vorgesehen sind, bevor sowohl der Vorverkauf als auch der schriftliche Vorverkauf beginnt?

 

Antwort:

Niemand kommt in den Besitz von Karten, bevor der Vorverkauf bzw. der schriftliche Vor­verkauf begonnen hat.

7.     Wie bewerten Sie den Umstand, daß einen Staatsbürger, der über keinen sonstigen Zugriff auf Premierenkarten verfügt, seitens der Bundestheaterverwaltung vor Be­ginn des schriftlichen Vorverkaufs beschieden wird, daß es keine Möglichkeit gäbe, Karten zu erhalten und gehen Sie von der Meinung aus, daß es in einer entwickelten Demokratie nicht zumindest eine theoretische Möglichkeit für jeden Staatsbürger ge­ben sollte, Premierenkarten zu bekommen?

 

Antwort:

 

Obwohl subjektive Bewertungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes sein können, möchte ich dennoch festhalten, daß für jeden Staatsbürger nicht nur eine theoretische Möglichkeit gegeben ist, Premierenkarten zu bekommen, sondern daß - wie den Ausfüllungen zu den einzelnen Punkten der Anfrage zu entnehmen ist - trotz aller Sachzwänge ein hoher Prozentsatz der Premierenkarten auch tatsächlich in den freien Verkauf gelangt.