689/AB
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde vom 23.Mai 1996, Nr. 684/J, betreffend öffentlich zugängliche Informationsangebote über Online-Datenbanken und elektronische Informationsnetze, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft werden gemeinsam mit dem Umweltbundesamt ausgewählte, für die Öffentlichkeit interessante Daten über die Erhebungen der Wassergüte unentgeltlich
übler Internet zugänglich gemacht. Zusätzlich werden auch aktuelle Auswertungen der gesamten Wassergütedaten im Internet bereitgestellt. Es ist geplant, das Angebot der bisher schon sehr umfangreichen Daten sowohl hinsichtlich der Parameter als auch der Auswertungen auszudehnen. Zur Datenbank "ALFIS" (agrarstatistische Informationen) besteht derzeit nur ein eingeschränkter Benutzerzugang, für den je nach Abfragezeit Kostenersatz zu leisten ist.
Grundlegende Voraussetzung für das Zurverfügungstellen von weiteren Daten ist die dafür notwendige technische Ausstattung. An einem Internet-Zugang für die Zentralstelle sowie für mehrere nachgeordnete Dienststellen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wird derzeit gearbeitet. Vor der Schaffung eines öffentlichen Informationskanals ist u. a. auch die technische Absicherung des internen Netzwerkes nach außen sicherzustellen. Die diesbezüglichen Planungen werden nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten laufend umgesetzt.
Von den nachgeordneten Dienststellen ist, wenn die technischen Vorausset zungen gegeben sind, folgendes öffentliches Informationsangebot (zum Teil gegen Verrechnung) geplant:
- Publikationen
- Forschungsergebnisse
- Fachinformationen
- Österreichische Forstinventur
- Strukturdaten Berggebiet
- Pflanzenschutzmittelregister
- Sortenschutzregister
Hinzuzufügen ist, daß die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft den.Tabellenteil des Monatsberichtes über die österreichische Landwirtschaft in Diskettenform sowie ihren Literaturdatenpool auf CD anbietet.
Zu den Fragen 3 und 4:
Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wurden bisher keine Gesetzes- oder Verordnungsentwürfe auf elektronischem Weg veröffentlicht. Die Frage über diese Form der Veröffentlichung ist noch nicht entschieden. Wie oben dargestellt, müssen auch erst die technischen Voraussetzungen hiefür geschaffen werden. Aufgrund der Tatsache, daß zumeist sehr viele Stellen bzw. Institutionen im Begutachtungsverfahren befaßt werden, erscheint es auch nicht besonders vordringlich, die Entwürfe zusätzlich im Wege elektronischer Informationsnetze zur Verfügung zu stellen.
Die elektronische Veröffentlichung der Entwürfe wäre grundsätzlich vorstellbar, die Veröffentlichung der einlangenden Stellungnahmen erscheint aber aus Gründen des Datenschutzes sowie der noch nicht gelösten Frage der Authentizität des Absenders problematisch. Aufgrund der oftmals großen Anzahl von Stellungnahmen könnten außerdem beträchtliche zusätzliche Kosten in der Bearbeitung anfallen (Personalaufwand). Eine elektronische Veröffentlichung der Stellungnahmen ist daher nicht geplant.
Zu Frage 5:
Zu dieser Frage darf ich grundsätzlich auf die Beantwortung der an den Herrn Bundeskanzler gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 675/J verweisen. Ergänzend ist zu bemerken, daß hier ähnliche Probleme, wie oben dargestellt, auftreten können (u. a. hinsichtlich der Authentizität), die ebenso wie die Frage der notwendigen Ausstattung mit Sachmitteln erst gelöst werden müssen. Derzeit erscheinen die technischen Möglichkeiten als zu wenig ausgereift.