690/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing.  Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am 23. Mai 1996 unter der Nr. 683/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "öffentlich zugängliche Informationsangebote über Online-Datenbanken und elektronische Informationsnetze" gerichtet.  Diese aus Gründen der besseren Übersichtlich­keit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung besteht seit einigen Jahren ein einheitliches ressortinternes, österreichweites EDV-System.  Dieses Hardware-, Software und Netzwerk-Konzept entspricht den Anforderungen an eine gesetzeskonforme, zweckmäßige, wirtschaftliche und zeitgemäße Informationstechnologie (IT), die auch die speziellen Sicherheitserfordernisse und Aufgabenstellungen meines Ressorts berücksichtigt.  Dieses System wird laufend verbessert, wobei technische Entwicklungen in allen Bereichen einbezogen werden, soweit sie zweckmäßig erscheinen und wirtschaftlich gerechtfertigt sind.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu

Im Sinne eines Ministerratsbeschlusses aus dem Jahre 1986 beteiligte sich das Bundes­ministerium für Landesverteidigung am Aufbau eines umfassenden Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).  In diesem unter der Federführung des Bundeskanzleramtes entwickelten Datensystem ist der komplette Bestand des, österreichischen Wehrrechtes (Gesetze und Verordnungen) öffentlich zugänglich. Im übrigen verweise ich auf die diesbezüglichen Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 675/J.

 

Zu 2:

 

Unabhängig von der Beteiligung des Bundesministeriums für Landesverteidigung am RIS wird derzeit im Presse- und Informationsdienst meines Ressorts an einem Pilotprojekt gearbeitet, das darauf gerichtet ist, für die Öffentlichkeit wichtige Informationen meines Ressorts im World Wide Web anzubieten.  Dabei sollen auch verschiedene Rahmendaten, wie technische Voraussetzungen, Wartungsaufwand, Kosten, durchschnittliche Nutzung und Interessenschwerpunkte der Nutzer, ermittelt werden.  Dieses Pilotprojekt wird bis Ende 1997 abgeschlossen sein.

 

Zu 3 und 4:

 

Derzeit werden weder Gesetzes- und Verordnungsentwürfe meines Ressorts noch die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen auf elektronischem Wege veröffentlicht.

 

Wenngleich schon im herkömmlichen Begutachtungsverfahren die Interessen der verschiedenen ressortinternen und -externen Stellen in ausreichender Weise berücksichtigt erscheinen, ist derzeit auf Grund der zahlreichen in diesem Zusammenhang offenen technischen und rechtlichen Probleme (Datenschutz, Authentizität, etc.) noch nicht absehbar, inwieweit in Zukunft Veröffentlichungen im Sinne der Fragestellung in Betracht kommen. Es handelt sich dabei zweifellos um eine grundsätzliche Angelegenheit für den gesamten Bereich der Rechtserzeugung des Bundes, die zweckmäßigerweise nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen und umzusetzen ist.  Die diesbezüglichen Koordinierungsmaßnahmen obliegen dabei federführend dem für "Allgemeine Angelegenheiten der Rechtsordnung, der Legistik und der Gesetzessprache einschließlich der Wahrung der Einheitlichkeit der die Rechtsetzung des Bundes vorbereitenden Tätigkeit der Bundesministerien" zuständigen Bundeskanzleramt.

 

Zu 5:

 

Auch hinsichtlich dieser verwaltungsverfahrensrechtlichen Frage verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage durch den Herrn Bundeskanzler.