691/AB

 

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Dr.Schwimmer, Donabauer und Kollegen,

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Einsparungsmöglichkeiten bei

Krankenversicherungen (Nr.630/J).

 

Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der-gegenständlichen parlamentarischen Anfrage ersichtlichen Fragen führe ich folgendes aus:

 

Im Jahr 1992 wurde von der renommierten internationalen Unternehmensberatungsfirma Häusermann die Organisation der österreichischen Sozialversicherung geprüft und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt, deren Umsetzung unverzüglich eingeleitet wurde.

 

Zusätzlich zu den bisher erfolgten Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 weitere Maßnahmen zur Kostendämpfung im Verwaltungsbereich gesetzt, die bei den Krankenversicherungsträgern im Jahr 1997 300 Mio.S und in den weiteren Jahren je 200 Mio.S an Einsparungen,. bringen sollen.  Diesbezüglich sind beispielsweise ein weitgehender Aufnahmestopp sowie die analoge Übernahme der Sparmaßnahmen des Bundesdienstes zu nen­nen.

 

Zu bemerken ist, daß der gesamte Verwaltungsaufwand - also Sach- und Personalaufwand - für alle Krankenversicherungsträger im Jahr 1995 4,4 Mrd.S, das sind 3,9 % des Gesamtaufwandes der Krankenversicherung, betragen hat und damit im internationalen Vergleich relativ niedrig ist.  Die Qualität der Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von mir sehr hoch geschätzt.

 

Wie bereits in der Häusermann Studie vorgesehen, wird heuer geprüft, wie die bisherige Effizienz der Umsetzungsschritte zu bewerten ist und in welchen Bereichen weitere Rationalisierungsmöglichkeiten bestehen, wobei aber immer darauf Bedacht genommen wird, daß Versichertennähe und Servicequalität für die Kunden keineswegs verschlechtert werden.

 

Es ist beabsichtigt, im erforderlichen Ausmaß neuerlich ein externes Beratungsunternehmen zu beauftragen.