696/AB
Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen Fragen fahre ich, soweit sie in meinen Zuständigkeitsbereich fallen, folgendes aus:
Zur Frage 1:
Der Begriff Einkommensbestandteile ist ein steuerrechtlicher Begriff, den die Sozialversicherung nicht kennt.
Sozialversicherungsrechtlich wäre die Einmalzahlung für Vertragsbedienstete Entgelt im Sinne des § 49 ASVG. Für den Bereich der öffentlichrechtlich Bediensteten wäre die Einmalzahlung auch ohne die gegenständliche Regelung im Strukturanpassungsgesetz 1996 in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem B-KUVG nicht beitragspflichtig.
Zur Frage 2:
Gemäß § 6 Abs.1 des Artikel 17 des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBI.Nr.201/1996, sind die gegenständlichen Einmalzahlungen der Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen nicht zugrunde zu legen.
Diese Regelung dient einer Gleichstellung von Vertragsbediensteten und Beamten.
Zur Frage 3:
Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 1.
Zu den Fragen 4, 5. 6-
Für die Beantwortung ist der Herr Bundeskanzler zuständig.