696/AB

 

 

Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen Fragen fahre ich, soweit sie in meinen Zuständigkeitsbereich fallen, folgendes aus:

 

Zur Frage 1:

 

Der Begriff Einkommensbestandteile ist ein steuerrechtlicher Begriff, den die Sozialversicherung nicht kennt.

 

Sozialversicherungsrechtlich wäre die Einmalzahlung für Vertragsbedienstete Entgelt im Sinne des § 49 ASVG. Für den Bereich der öffentlichrechtlich Bediensteten wäre die Einmalzahlung auch ohne die gegenständliche Regelung im Strukturanpassungsgesetz 1996 in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem B-KUVG nicht beitragspflichtig.

 

Zur Frage 2:

 

Gemäß § 6 Abs.1 des Artikel 17 des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBI.Nr.201/1996, sind die gegenständlichen Einmalzahlungen der Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen nicht zugrunde zu legen.

 

Diese Regelung dient einer Gleichstellung von Vertragsbediensteten und Beamten.

 

Zur Frage 3:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 1.

 

Zu den Fragen 4, 5. 6-

 

Für die Beantwortung ist der Herr Bundeskanzler zuständig.