698/AB
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold und Kollegen vom 23.Mai 1996, Nr. 647/J, betreffend Waldsanierungsprojekte, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage:
Ein genereller "Projektstopp" wurde seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft nicht verhängt. Aufgrund der budgetären Rahmenbedingungen ist es dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft derzeit nicht möglich, über den bestehenden Vorbelastungsrahmen von 300 Mio Schilling hinaus neue Projekte der Hochlagenaufforstung und Schutzwaldsicherung (Abschnitt X Forstgesetz) zu genehmigen. Es werden aber Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen geführt, um diesen Rahmen zu erweitern.
Auch bei dem auf Grundlage des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 laufenden Schwerpunktprogramm "Sanierung von geschädigten Wäldern in Einzugsgebieten von Lawinen und Wildbächen" (flächenwirtschaftliche Projekte) besteht kein genereller "Projektstopp". Aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten, die u. a. auch auf Kürzungen bei den Landesmitteln zurückzuführen sind, wurden seit 1995 Umschichtungen von Bundesmitteln auf die Folgejahre erforderlich, weshalb derzeit keine neuen Projekte genehmigt werden können.
Zu Frage 2:
Seit 1972 wurden mehr als 500 Projektsanträge österreichweit eingereicht und bearbeitet. 495 Projekte wurden durchgeführt, wobei 158 bereits abgeschlossen sind. Die Projekte teilen sich auf die Länder auf wie folgt:
Burgenland 9
Kärnten 51
Niederösterreich 66
Oberösterreich 10
Salzburg 93
Steiermark 29
Tirol 219
Vorarlberg 18
Derzeit sind 209 flächenwirtschaftliche Projekte genehmigt bzw. in
Umsetzung begriffen:
Burgenland 3
Kärnten 27
Niederösterreich 23
Oberösterreich 11
Salzburg 18
Steiermark 9
Tirol 106
Vorarlberg 12
Weitere 90 Projekte wurden zur Genehmigung eingereicht:
Kärnten 8
Niederösterreich 9
Oberösterreich 1
Salzburg 9
Steiermark 1
Tirol 50
Vorarlberg 12
Zu Frage 3:
Für das Jahr 1996 wurden von den einzelnen Ländern Bundesmittel in
folgender Höhe beantragt, die voraussichtlich in vollem Umfang
genehmigt werden:
Länder Mio ATS
Burgenland 0,6 (Erosionsschutzwälder)
Kärnten 4,4
Niederösterreich 2,0 (Sanierungsprojekte +
Windschutzanlagen)
Oberösterreich 0,3
Salzburg 3,5
Steiermark 0,9
Tirol 18,2
Vorarlberg 4,3
SUMME: 34,2
Für die flächenwirtschaftlichen Projekte stehen im Jahr 1996
Bundesmittel in folgender Höhe zur Verfügung:
Länder Mio ATS
Kärnten 6,3
Niederösterreich 8,8
Oberösterreich 2,4
Salzburg 7,1
Steiermark i,q
Tirol 67,0
Vorarlberg 8,5
SUMME 102,0
Da nicht überall genügend Landesmittel zur Verfügung stehen, um die Bundesmittel vollständig anzusprechen, soll durch die teilweise Rückstellung von Maßnahmen die Genehmigung neuer Projekte in jenen Ländern ermöglicht werden, in denen ausreichend Mittel vorhanden sind.
Zu Frage 4:
Erst wenn das Projekt vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft genehmigt wurde, kann es aus Bundesmitteln bezuschußt werden; ein nicht genehmigtes Projekt könnte nur aus Landesmitteln bzw. anderen Mitteln finanziert werden. Wie oben dargestellt, wird bei den flächenwirtschaftlichen Projekten versucht werden, durch Umschichtung der Bundesmittel neue Projekte zu ermöglichen. Bei dem derzeitigen bundesweiten Umfang der Landesmittel könnte mit den vorhandenen Bundesmitteln in Höhe von 102 Mio ATS das Auslangen gefunden werden.
Zu Frage 5:
Aufgrund,der oben geschilderten Lage kann es zu einer kurzfristigen Verzögerung in der Sanierung kommen. Ob und welche Folgeschäden in einzelnen Projekten eintreten könnten, kann global nicht beantwortet werden.
Zu Frage 6:
Seit Jahresbeginn 1996 wurden 4 Projekte der Hochlagenaufforstung und Schutzwaldsicherung genehmigt. Derzeit liegen 28 Projekte aus den Ländern zur Bearbeitung vor, die bei Erhöhung des Vorbelastungsrahmens genehmigt werden können.
Bei den flächenwirtschaftlichen Projekten konnten aufgrund der oben dargestellten Situation im Jahre 1996 bisher keine Projektsneugenehmigungen erfolgen.
ZU Frage 7:
Bei den Förderungswerbern für Hochlagenaufforstungs- und Schutzwaldsicherungsprojekten handelt es sich im überwiegenden Maße um private Kleinwaldbesitzer. Besonders in den westlichen Bundesländern treten in den meisten Fällen Agrargemeinschaften und Waldpflegegemeinschaften (das ist ein Zusammenschluß vieler kleinbäuerlicher Waldbesitzer) als Förderungswerber auf. Nur in Einzelfällen sind Großwaldflächen (über 400 ha Waldfläche) oder Waldflächen von Kommunen von einem Projekt erfaßt. Da an den einzelnen Projekten mehrere Grundbesitzer beteiligt sind, ist eine genaue Auflistung aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich. Eine Förderung der Österreichischen Bundesforste im Rahmen der Hochlagenaufforstung ist aufgrund der §§ 2 und 12 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 und § 20 BHG nicht möglich.
Die für die Hochlagenaufforstungs- und Schutzwaldsanierungsprojekte dargestellte Verteilung der Grundbesitzerstruktur gilt im wesentlichen auch für die flächenwirtschaftlichen Projekte. Förderungswerber und Projektsträger ist hier der Geschützte, der zumeist von der jeweiligen Gemeinde vertreten wird. Grundflächen der österreichischen Bundesforste sind insofern sie zur Erreichung des Schutzzieles im öffentlichen Interesse notwendig sind - in das Projektsgebiet einbezogen. Nach Auskunft der Österreichischen Bundesforste-
befinden sich derzeit 20 flächenwirtschaftliche Projekte in der Phase der Umsetzung. Von diesen Projekten liegen 16 in Oberösterreich und vier in Salzburg (Salzkammergut). Sechs weitere Projekte sind derzeit in der Planungsphase, drei davon in Salzburg und drei in Tirol.
Zu Frage 8:
Seit 1972, dem Beginn der Förderung mit Bundesmitteln, wurden 495 Projekte (zum Teil bereits abgeschlossen, zum Teil noch in Bearbeitung) gefördert. Die Gesamtkosten hiefür betrugen bis Ende 1995 rund 906 Mio ATS. Bundesmittel wurden in einer Höhe von 477 Mio ATS verausgabt. Der Bundesvoranschlag für die Hochlagenaufforstung und Schutzwaldsicherung beträgt im Jahr 1996 41,7 Mio ATS. Für das Jahr 1997 ist eine Aufstockung um 22 Mio ATS auf 63,7 Mio ATS vorgesehen.
Für die flächenwirtschaftlichen Projekte stehen nach dem Bundesfinanzgesetz für die Jahre 1996 und 1997 je 102 Mio ATS zur Verfügung. Die bisherigen Gesamtkosten betrugen bis Ende 1995 1 Milliarde ATS, der Bundesmittelanteil betrug 650 Mio ATS.