7/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1/J betreffend Lärmschutzmaßnahmen an der B 116 und der S 6,
welche die Abgeordneten Barmüller und weitere Abgeordnete am 15.
Jänner 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Über-
sichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1a der Anfrage:
Im Bereich der Kärntner Straße B 116 , Objekt 50 wurden Lärm-
messungen im Jahr 1984 im Zusammenhang mit der Erstellung des
''Anhang Umwelt'' zum Ausbauprojekt "Jakobikreuz - Anschluß Leoben
Ost'' durchgeführt.
Antwort zu den Punkten 1b und 1c der Anfrage :
Wenn die Anrainer die Errichtung einer aktiven Maßnahme wünschen,
werden entsprechende Lärmmessungen durchgeführt und als Grundlage
herangezogen. Bisher gibt es keine derartigen Anträge.
Antwort zu Punkt 1d der Anfrage :
Es wurden keinerlei Anträge eingebracht . Daher wurden bis dato
keine zusätzlichen Lärmmessungen durchgeführt .
Antwort zu Punkt 1e der Anfrage :
Die an der Nordseite vorhandene Grünbepflanzung war nie als Lärm-
schutz vorgesehen .
Antwort zu Punkt 2a der Anfrage :
Im Bereich der S 6 Friedrich-Mayer-Beck-Siedlung wurden im Zu-
sammenhang mit dem Ausbau der S 6 Lärmmessungen durchgeführt . Bei
der Friedrich-Mayer-Beck-Siedlung selbst , da diese erst im Jahr
1990 entstanden ist , wurden keine Lärmmessungen durchgeführt .
Antwort zu Punkt 2b der Anfrage :
Da diese Siedlung zu einer bestehenden Schnelstraße zugebaut
wurde , gibt es aus formalrechtlichen Gründen keine Veranlassung
Schallschutzmaßnahmen zu planen bzw. Lärmmessungen durchzuführen.
Antwort zu Punkt 2c der Anfrage :
Es gibt keine Anträge von Anrainern betreffend Lärmmessungen in
diesem Bereich.
Antwort zu Punkt 2d der Anfrage:
Seitens der Gemeinde liegt kein Antrag vor. Es wird jedoch darauf
hingewiesen, daß für jene Objekte, die zum Zeitpunkt der Errich-
tung der Schnellstraße vorhanden waren, im Anschluß an die Fried-
rich-Mayer-Beck-Siedlung eine Lärmschutzwand in abgestuften Höhen
zwischen 1, 5 und 2, 5 m, 1,1 km lang gebaut wurde.