704/AB
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 WIEN
'In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 672/J betreffend Bericht über Ausfuhr von Kriegsmaterial, welche die Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Wabl Freundinnen und Freunde am 23.5.1996 an mich richteten, stelle ich fest, daß eine Beantwortung dieser Anfrage im Hinblick auf § 11 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fällt.