705/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 659/3 betreffend Endabrechnung der Pyhrnautobahn, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 23.5.199'6 an mich richteten ist aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt.
Auf Grundlage der von. mir von der Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen Aktiengesellschaften eingeholten Informationen kann die gestellte Anfrage wie folgt beantwortet werden:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage
Die Auftragssummen der einzelnen Bauabschnitte lauten:
1. Steiermark
A 9 Pyhrnautobahn, Schoberpaß, Hauptaufträge mit Zusatzaufträgen ohne Gleitung
Baulos 115 ös 571,90 Mio.
Baulos 116 ös 670,10 Mio.
Baulos 117 ös 463,50 Mio.
Baulos 118 öS 346,41 Mio.
2. Oberbsterreich
A 9 Pyhrnautobahn, Bereich Oberösterreich, Hauptaufträge mit Zusatzaufträgen ohne Gleitung:
Baulos 1 - 3 öS 127,50 Mio.
Baulos 4 öS 169,20 Mio.
Baulos 5 öS 124,30 Mio-
Baulas 6 öS 65,60 Mio.
Baulos 7 öS 269,00 Mio.
Baulos 8 öS 162,10 Mio.
Hiezu ist festzuhalten, daß durch überschneidende Auftragsteile eine ausschließliche Zuordnung zu jeweils nur einem Baulos oftmals problematisch ist.
Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:
Die endgültige Abklärung der offenen Probleme ist hinsichtlich der Hauptaufträge je Baulos erfolgt, aber noch nicht für sämtliche Nebenaufträge. Es können daher auch noch keine entsprechenden Gesamtabrechnungen der jeweiligen Abschnitte erstellt werden. Aussagen über Gesamtverteuerungen können daher noch nicht getroffen werden. Dar hinaus stehen sowohl im Abschnitt Schoberpaß als auch im Abschnitt der oö. Baulose der Pyhrnautobahn Kollaudierungen erst knapp vor dem Abschluß. Erst nach Durchführung dieser Kollaudierungen sowie der rechtskräftigen Beendigung anhängiger Strafverfahren und eines anhängigen Zivilprozesses im Bereich des Bauloses 115 kann eine endgültige Abrechnung durchgeführt werden. Vor Abschluß dieser Kollaudierungen und der Gerichtsverfahren können daher keine konkreten abschnittsbezogenen Zahlen genannt werden.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Kritikpunkte des Rechnungshofes wurden anhand der jeweiligen Vertragslage überprüft, dabei resultierten die zurückverhandelten Summen u.a. aus Nachkontrollen der Massenermittlungen, aus der Streichung von nicht beauftragten Nachtragsforderungen und aus der Korrektur der Preisgleitungen und Zinsenforderungen- Der Rechnungshofbericht wurde als wirtschaftliche Vorgabe betrachtet, die soweit sich die Kritik nicht auf die getroffene Wahl von Baumaterialien und deren Auswirkung auf die Kosten bezieht auch erreicht werden soll.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Im Bereich Schoberpaß, Baulos 116 - Tunnel Wald, und im Baulos 1 bis 3 sind noch Kollaudierungen offen, aus denen konkrete Summen abzuleiten sein werden. Konkret bezieht sich der Streitgegenstand beim Tunnel Wald auf die Festlegung der Gebirgsgüteklassen, in Oberösterreich auf die Frage des Vorhandenseins bzw- Nichtvorhandenseins von Fels.
Antwort zu der Anfrage:
Die Verhandlungen mit dem Land Steiermark befinden sich im fortgeschrittenen Stadium. Da die Verhandlungen noch laufen, können -derzeit noch keine Aussagen zur Höhe und zum Umfang der Forderung getroffen werden. Zeitlich ist damit zu rechnen, daß voraussichtlich noch im heurigen Jahr eine Klärung der Angelegenheit herbeigeführt werden kann, ansonsten eine Verlängerung der..Verjährungsfrist zugesagt ist.
Mit dem Land Oberösterreich wurde zur Vermeidung eines langwierigen und kostenintensiven Zivilrechtsstreites eine Einigung über die Abrechnung der Bauaufsicht für die Baulose 1 bis 4, 6 und 8 erzielt. Es wurde ein Vergleich dahingehend abgeschlossen,
daß durch Überweisung von öS 2 Mio- durch das Land Oberösterreich an die Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen AG alle wechselseitigen Forderungen aus dem Werkvertrag über die Bauaufsicht betreffend die bis jetzt durchgeführten Baulose 1 bis 4, 6 und 8 endgültig bereinigt sind.
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