714/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 773/J betreffend österreichische Waffengeschäfte - SCOTT-Report/Exporte nach Saudiarabien, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 13.6.1996 an mich richteten und aus, Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 sowie 10 bis 15 der Anfrage.,
Aus Zuständigkeitsgründen (vgl. auch die Anfragebeantwortung unter P-A 672/J) wird auf die Anfragebeantwortungen seitens des Bundesministeriums für Inneres unter P-A 772/J und des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten unter P-A 774/J verwiesen.
Antwort zu den Punkten 5 bis 9 der Anfrage:
Zu dem im Scott-Report und in der Folge durch Zitierung von britischenAusfuhrbewilligungen individualisierten Rechtsgeschäften,für deren Genehmigung in Großbritannien die Vorlage von Internationale Einfuhrbescheinigungen notwendig war, wird bemerkt:
Aussagen zu den konkreten Fällen können vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten nicht getroffen werden, da über die Jahre 1986 und 1987 über diesen Bereich der Vollziehung keine Akten mehr vorliegen. Derartige Akten werden nach sieben Jahren skartiert, die ersten erhaltenen Vorgänge betreffen somit 1989.
Was die Ausstellung von internationalen Einfuhrbescheinigungen im allgemeinen anlangt, findet dabei eine Plausibilitätsprüfung statt. Dabei wird z.B. geprüft, ob die Importe als Zulieferungen benötigt werden.
Der tatsächliche verbleib der Ware in Österreich wird nur stichprobenweise überprüft, wobei davon auszugehen ist, daß Waren, die aufgrund einer internationalen Einfuhrbescheinigung nach Österreich gelangt sind, bei ihrer wiederausfuhr außenwirtschaftlichen Beschränkungen oder solchen nach dem Kriegsmaterialgesetz unterliegen.