717/AB
Beantwortung
der Parlamentarischen Anfrage 640/J
der Abg. Barmüller u. a. an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend
.berufliche Zukunftsaussichten für spezialisierte Fachkräfte im Umweltbereich"
Vorweg muß ich feststellen, daß Ihre Anfrage mich und mein Ressort in weiten Teilen nicht betrifft, da Abfallwirtschaft nicht in die Kompetenz des Sozialressorts fällt und hinsichtlich Berufsausbildung die Kompetenz beim Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten liegt.
Frage 1
In weichen und wievielen Unternehmen können Im abfallwirtschaftlichen Bereich Ihrer Meinung nach "Entsorgungs- und Recyclingtechniker' sinnvoll eingesetzt werden?
Antwort
Das Berufsbild des Recycling- und Entsorgungstechnikers" ist auf die Ausbildung und Beschäftigung in folgenden Arten von Unternehmen zugeschnitten:
Kommunale und private Entsorgungs- und Wiederaufbereitungsunternehmen (Kläranlagen, Müllabfuhr, Großdeponien, Sonderabfallentsorgung u.ä.) Unternehmen mit eigenen Entsorgungs- und Wiederaufbereitungsanlagen (vorwiegend Industriebetriebe mit großem Abwasseranfall wie etwa Papierindustrie, chemische Industrie, bestimmte Bereiche der Metallindustrie) Recycling-Unternehmen (Sammlung/Wiederverwertung bestimmter Abfallstoffe Wie Papier, Glas, Altmetall, Aluminium, Biomüll u.ä.) Betreibergesellschaften, die im Auftrag von Kommunen oder Großbetrieben tätig sind.
Beschäftigungsmöglichkeiten sind daher grundsätzlich in all diesen Unternehmungen gegeben.
Frage 2
Wie sehen die konkreten Tätigkeiten dieser Fachkräfte In den erwähnten Unternehmen aus?
Antwort
Der Ausbildungsversuch "Recycling- und Entsorgungstechniker/in" wurde erst im
Oktober 1992 mit einer Lehrzeit von 3 Jahren eingeführt, daher gibt es noch wenig
Erfahrungen bezüglich der Tätigkeiten von ausgebildeten Fachkräften.
Im wesentlichen sollen Facharbeiter für Recycling- und Entsorgungstechnik in Betrieben und Kommunen die Abfall- und Abwasserbehandlung durchfuhren, steuern und kontrollieren. Sie sind durch ihre Ausbildung befähigt, Umweltbelastungen und Umweltschäden, die durch Abwasser, Reststoffe und Abwässer entstehen können dem Stand der Technik entsprechend zu vermindern bzw. abzuwenden.
Frage 3
Wieviel Fachkräfte wurden In diesem Beruf seit 1992 ausgebildet (Lehrlinge und Umgeschulte) und wieviele davon sind heute tatsächlich In einschlägigen Unternehmen tätig?
Antwort
Im Rahmen des Ausbildungsversuches haben bisher 12 Personen die Lehrabschlußprüfung abgelegt, 26 Personen befinden sich derzeit in Ausbildung. Zusätzlich haben 38 Personen einen entsprechenden Kurs des Arbeitsmarktservice besucht, 31 davon haben die Lehrabschlußprüfung abgelegt.
Über die tatsächliche Beschäftigung der Lehrabsolvent/innen und -absolventen
liegen keine Informationen vor. Wegen der geringen Anzahl dieser Personen und der Lehrlinge insgesamt ist aber anzunehmen, daß in diesem Beruf Unternehmen hauptsächlich für den Eigenbedarf an entsprechenden Arbeitskräften ausbilden und die Absolventinnen und Absolventen nach Lehrabschluß im Lehrbetrieb weiterbeschäftigt werden.
Frage 4
Welche Auswirkungen hat die Deponieverordnung BGBL.NR. 16411996 auf Ausbildung und Zukunftschancen für den "Entsorgungs- und Recyclingtechniker"'?
Antwort
Die Ausbildung zum "Recycling- und Entsorgungstechniker" beinhaltet Kenntnisse der abfallwirtschaftlichen, wasserrechtlichen und einschlägigen umweltschutzbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Regelwerke. Daher wird die Deponieverordnung BGBl. 164/1996 in die Ausbildung einbezogen.
Aufgrund steigender Anforderungen an Betriebe und Kommunen kann für die Zukunft mit einem steigenden Bedarf einschlägig ausgebildeter Personen gerechnet werden.
Frage 5
Warum reicht laut § 25 Abs. 2 der Deponieverordnung der erfolgreiche Abschluß der Lehrabschlußprüfung für den "Entsorgungs- und Recyclingtechniker" (plus der obligatorischen zweijährigen Berufspraxis) nicht aus, eine Leitende Position (hier Leiter bzw. Stv. Leiter der Eingangskontrolle) auf einer Reststoff- oder Massenabfalldeponie einzunehmen?
n
Laut Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie setzt eine leitende Position einer Deponie umfassende chemische Kenntnisse voraus, die von Absolventen des Lehrberufes Recycling- und Entsorgungstechniker" aufgrund des Berufsbildes nicht vorausgesetzt werden können.
Seitens des Sozialressorts wurde diesbezüglich angeregt 1. die Möglichkeit der Aufnahme des "Recycling- und Entsorgungstechnikers" in den § 25 Abs. 2 lft (b) der Deponievorordnung nochmals zu überprüfen; 2. falls dies fachlich nicht zielführend erscheint, die Bestellung eines Recycling- und Entsorgungstechnikers zum Leiter oder stellvertretenden Leiter einer Deponie Nachweis der entsprechenden chemischen Kenntnisse und einer zweijährigen einschlägigen Tätigkeit zu ermöglichen.
Frage 6
Sind andere spezifische Ausbildungen im Umweltbereich, z.B. die des Klärwärters,
- sinnvolle Ergänzungen
- konkurrierende Ausbildungen
- oder notwendige zusätzliche Qualifikation zu diesem Fachberuf?
Antwort
Die Ausbildung ist breit genug angelegt, um den Großteil der (auch betriebsspezifischen) Anforderungen abzudecken.
Der Kurs zum/zur Klärwärter/in kann daher nicht als konkurrierende Ausbildung zum Ausbildungsversuch „Recycling- und Entsorgungstechniker/in" angesehen werden. Infolge der relativ raschen Entwicklung im Umwelt-, Entsorgungs- und Recyclingbereich ist aber gerade auch in diesem Beruf die Notwendigkeit zu ständiger Weiterbildung gegeben.
Fra 7
Welche Organisationen und Institutionen waren maßgeblich an der Entwicklung dieses Berufsbildes beteiligt und was wird von diesen Stellen für den Einsatz von Entsorgungs- und Recyclingtechnikern unternommen?
Antwort
Die Verordnung für den Ausbildungsversuch wurde vom dafür zuständigen Wirtschaftsressort erarbeitet. Dem Inkrafttreten gingen intensive Verhandlungen im sozialpartnerschaftlich besetzten Bundes-Berufsausbildungsbeirat voraus. Das Sozialressort war in Fragen des Arbeitnehmerschutzes befaßt.
Das Wirtschaftsressort hat im Vorfeld zur Erarbeitung eine Enquete zum Thema .Umwelt und Ausbildung" veranstaltet.
Da es sich um einen Ausbildungsversuch handelt, müssen die Lehrbetrieb jährlich einen Bericht an die Lehrlingsstelle erstatten, die Lehrlingsstelle wiederum hat dem
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundes-Berufsausbildungsbeirat jährlich Bericht über den Stand und die Entwicklung der Ausbildung zu erstatten, wodurch eine ständige Kontrolle und Evaluation des Ausbildungsversuchs möglich wird.
Nach Auskunft des Wirtschaftsressorts lassen die Rückmeldungen aus der Wirtschaft den Schluß zu, daß im Bereich Abfall- und Abwasserwirtschaft ein steigender Bedarf an geschultem Fachpersonal gegeben ist.
Frage 8
Gibt es von Ihrer Seite Initiativen, Arbeitsplätze f für diese Fachkräfte Im Umweltbereich zu schaffen? Wenn ja, seit wann und mit welchem konkreten Ergebnis?
Antwort
Im Bereich Arbeitsmarktförderung des Arbeitsmarktservice werden seit dem Jahr 1993 Schulungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen mit dem ausdrücklichen Ziel der
Lehrabschlußprüfung im Beruf Recycling- und Entsorgungstechniker/in" in Fohnsdorf und Lenzing durchgeführt:
* Eine dieser Kursmaßnahmen (in Fohnsdorf) ist bereits abgeschlossen und hatte in erster Linie die Vorbereitung auf die Lehrabschlußprüfung in diesem Beruf zum Ziel.
* Der.Umwelttechniker-Lehrgang in Lenzing soll Ende'1996 beginnen.Er hat als Zielgruppe Maturanten, die als eines der möglichen Zertifikate den Lehrabschluß in diesem Beruf erwerben können.
* Weitere Kurse gibt es in Leoben (läuft derzeit, Kursziel Umwelttechniker/in") und in Zwettl-Edelhof (Kursbeginn Ende 1996).
Die Arbeitsmarkterfolge dieser Schulungsmaßnahmen sind je nach Zielgruppe und regionalem Arbeitsmarktkontext differenziert zu beurteilen.
Seitens des Arbeitsmarktservice wurden auch ausführliche Informationen zum Ausbildungsversuch Recycling und Entsorgungstechniker/in" erstellt, die in allen Berufsinformationszentren des AMS aufliegen.