724/AB

Die Abgeordnete Monika Langthaler hat am 28. Juni 1996 unter der Zahl 926/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die "Umstellung des Datums bei Computern für das Jahr 2000" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

l) Ist die Computeranlage Ihres Ministeriums von diesem Problem betroffen?

2) Werden in Ihrem Ministerium derzeit schon Maßnahmen gegen diese vorprogrammierte Problematik des Computersystems ergriffen?

3) Wenn ja: Was wurde bisher getan?

4) Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Umstellung abgeschlossen sein?

5) Ist in diesem Zusammenhang mit Problemen für die Bürger zu rechnen, weil die Umstellung Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen etc. nach sich ziehen könnte?

6) Wenn schon Maßnahmen ergriffen wurden: Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten sein, die aus der Korrektur des Computersystems Ihrem Ministerium erwachsen werden?

7) Aus welchen Mitteln wird diese Umstellung finanziert werden?

8) Wurden sie zusätzlich erforderlichen Kosten für diese Korrektur des Computersystems schon in die zukünftige Finanzplanung Ihres Ministeriums einbezogen?

9) Wenn ja: Ist deshalb mit der Kürzung von anderen Posten zu rechnen, um die Umstellung finanzieren zu können?

10) Wenn noch nichts getan wurde oder dieses Problem noch nicht erkannt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt werden Maßnahmen ergriffen werden?

11) Wenn noch nichts getan wurde oder dieses Problem noch nicht erkannt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt wird es exakte Kostenberechnungen geben, die auch dem Parlament zur Verfügung stehen?"

Zu Frage 1:

Nein. Das Bundesministerium für Inneres hat konsequent schon in den letzten Jahren alle Anwendungen, in denen 2-stellige Jahreszahlen vorkamen, auf eine 4-ziffrige Jahreszahlenform umgestellt.

Das war - abgesehen von der Vorausschau auf den Jahrtausendwechsel 1999/2000 - erforderlich, da viele in den Programmen vorgenommene Fristberechnungen schon derzeit über den Jahrtausendwechsel hinausreichen.

Zu Frage 2:

Siehe Frage 1

Zu Frage 3:

Siehe Frage 1

Zu Frage 4:

Siehe Frage 1

Zu Frage 5:

Siehe Frage 1

Zu Fragen 6 - 11:

Die Kosten für die Adaptierung der Programme waren in den laufenden Kosten berücksichtigt.

Aus heutiger Sicht fallen keine über den Bundesvoranschlag hinausgehende Kosten an.