725/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 718/J betreffend die Vereinfachung der Intrastatbürokratie, welche die Abgeordneten Haigermoser und Kollegen am 13.6.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die genannte Vereinfachung wird von der österreichischen Wirtschaft grundsätzlich für sinnvoll erachtet. Man muß allerdings berücksichtigen, daß diese Maßnahme für importierende Unternehmen eine Entlastung darstellt, für die exportierende Wirtschaft. jedoch unter Umständen mit wesentlichen Erschwernissen verbunden sein wird. Für die exportierende Wirtschaft würde sich der Kreis der meldepflichtigen Exportunternehmen durch eine notwendige Absenkung der Schwellenwerte wesentlich erweitern und der Umfang der für die Versendung zu liefernden Merkmale (Ursprungsland, Warenempfänger, Regionen usw.) zunehmen.
Die für eine Änderung des Intrastatsystems notwendigen Voraussetzungen (z.B. keine Verzögerung bei der Datenbereitstellung, gleiche Datenqualität und Zuverlässigkeit der erhobenen Daten in allen Mitgliedstaaten) sind zur Zeit noch nicht gegeben.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Das Österreichische Statistische Zentralamt (ÖSTAT) hat im Anschluß an eine innerösterreichische Diskussion einen entsprechenden Vorschlag bei EUROSTAT eingebracht. Eine Unterstützung dieses Vorschlages liegt gegenwärtig lediglich von Belgien, den Niederlanden sowie Portugal vor. Die übrigen Mitgliedstaaten sind gegen die Realisierung eines solchen Systems.
Die Ratsarbeitsgruppe "Binnenmarkt - horizontale Fragen" beschäftigt sich mit Deregulierung bzw. Verwaltungsvereinfachung von Gemeinschaftsrecht. Es wurde eine Entschließung des Rates erarbeitet, wonach als Pilotprojekt in vier Bereichen (Intrastat, Bereich der Bauprodukte, Bereich der Zierpflanzen und Bereich von Diplomanerkennung) Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die bis zum Binnenmarktministerrat im November 1996 Vorschläge für eine Entbürokratisierung bzw. Verwaltungsentlastung erarbeiten und vorlegen sollen. Die Entschließung konnte bislang noch nicht verabschiedet werden.
Die SLIM (simpler Legislation for the internal market) Initiative fand allerdings in der Rechtsarbeitsgruppe bei allen Delegationen der Mitgliedstaaten breite Zustimmung und große Unterstützung.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Der Zeitplan sieht die Vorlage eines Berichts mit konkreten Reformvorschlägen bis zum Binnenmarktministerrat am 26. November d.i. vor, der über die weitere Vorgangsweise zu entscheiden hat.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Es besteht zur Zeit kein Anlaß, an der Einhaltung dieses Termins
zu zweifeln.